Das 20. Jahrhundert war ein Wendepunkt für die Menschenrechte, als wichtige internationale Texte wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 verabschiedet wurden. Diese Fortschritte haben die rechtliche Anerkennung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter gestärkt und die Staaten schrittweise dazu verpflichtet, Frauen die gleichen bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte wie Männern zu garantieren.

Diese Fortschritte verliefen jedoch nicht reibungslos, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent, wo sich die Rechtsnormen historisch an der Schnittstelle zwischen kolonialen Einflüssen, Gewohnheitsrecht und modernem Recht herausgebildet haben. Die Anerkennung und der Schutz der Frauenrechte in Afrika sind somit das Ergebnis eines langen Kampfes, der von der Notwendigkeit geprägt ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die lokalen soziokulturellen Gegebenheiten anzupassen und gleichzeitig die internationalen Verpflichtungen zur Gleichstellung der Geschlechter zu integrieren.

Eine Heterogenität der Frauenrechte im vorkolonialen Afrika

Vor der Kolonialisierung wurden die Rechte und der Status der Frauen in Afrika stark von den soziopolitischen Strukturen und Abstammungssystemen der einzelnen Regionen beeinflusst. In matrilinearen Gesellschaften, insbesondere im waldreichen Afrika, wo animistische Glaubensvorstellungen vorherrschten, genossen Frauen eine relative rechtliche Unabhängigkeit und nahmen strategische politische und wirtschaftliche Rollen ein. Sie konnten Land erben, Entscheidungsfunktionen innerhalb der Gemeinschaft ausüben und umfangreiche Handelsaktivitäten leiten.

In den patrilinearen Gesellschaften, die in der Sahelzone und in den Wüstengebieten vorherrschend waren und in denen die monotheistischen Religionen einen dominierenden Einfluss ausübten, waren die Frauen den Männern rechtlich untergeordnet. Ihr Zugang zu politischer und wirtschaftlicher Verantwortung war beschränkt, und ihre soziale Rolle war oft auf den häuslichen und familiären Bereich beschränkt.

Trotz dieser Unterschiede waren Frauen in mehreren Regionen des frankophonen Schwarzafrikas aktiv an den Entscheidungsprozessen in der Gemeinschaft beteiligt, insbesondere als einflussreiche Beraterinnen oder als Trägerinnen von traditionellem Wissen. Ihre wirtschaftliche Autonomie zeigte sich durch strukturierte landwirtschaftliche, pastorale und kommerzielle Aktivitäten.

Die Ankunft der europäischen Siedler, die aus patriarchalischen und monotheistischen Gesellschaften stammten, hat diese Dynamiken tiefgreifend verändert. Das Gewohnheitsrecht, das den Frauen in einigen Gesellschaften eine zentrale Rolle zuwies, wurde zugunsten von Rechtssystemen, die sich an westlichen Modellen orientierten, in den Hintergrund gedrängt. Durch die Auferlegung von Verwaltungs- und Rechtsstrukturen, die den örtlichen Gegebenheiten fremd waren, hat die Kolonialisierung die wirtschaftliche und soziale Abhängigkeit der Frauen von den Männern oftmals noch verstärkt. Dieser Prozess schränkte nicht nur ihre Autonomie bei der Verwaltung von Ressourcen und öffentlichen Angelegenheiten ein, sondern trug auch zur dauerhaften Verankerung von Geschlechterungleichheiten bei, die bis heute fortbestehen.

Afrikanisches Frauenrecht: Ein normativer Rahmen im Aufbau angesichts der Ungleichheiten

Angesichts der historisch bedingten strukturellen Ungleichheiten und der anhaltenden Diskriminierung hat sich in Afrika seit der Kolonialzeit eine Bewegung für die Rechte der Frauen herausgebildet. Lokale, nationale und internationale Mobilisierungen führten zur Verabschiedung verschiedener Rechtsinstrumente, in denen diese Rechte sowohl auf universeller als auch auf regionaler Ebene verankert sind.

Das afrikanische Frauenrecht ist heute ein wichtiger Zweig des afrikanischen Völkerrechts und des afrikanischen Menschen- und Völkerrechts im Besonderen. Es basiert auf einem normativen Korpus, der sich auf zwei Hauptquellen stützt. Zum einen das Konventionsrecht, das aus den internationalen und regionalen Verpflichtungen der afrikanischen Staaten hervorgegangen ist und insbesondere die Afrikanische Charta der Menschenrechte und die Rechte der Völker von 1981 (in deren Artikel 18(3) die Gleichstellung der Geschlechter verankert ist) und ihr Protokoll über die Rechte der Frauen von 2003 (das sogenannte Maputo-Protokoll) umfasst, das das fortschrittlichste regionale Instrument zum Schutz der Frauenrechte in Afrika darstellt. Hinzu kommen das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979, das von fast allen afrikanischen Staaten ratifiziert wurde, sowie subregionale Instrumente wie das Protokoll der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas über Gender und Entwicklung von 2008.

Andererseits hat das Gewohnheitsrecht weiterhin einen tiefgreifenden Einfluss auf die soziale und rechtliche Organisation des Kontinents. In vielen Staaten existieren althergebrachte lokale Traditionen und Praktiken neben dem geschriebenen Recht, was manchmal im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen steht, die die Regierungen eingegangen sind. Schädliche und sogar diskriminierende Praktiken wie Frühverheiratung, Beschneidung, Polygamie oder der Ausschluss von Frauen vom Erbe bestehen aufgrund des Gewichts traditioneller Normen und des Rechtspluralismus fort, so dass die Umsetzung des afrikanischen Frauenrechts von politischen Bemühungen abhängt, die internationalen Verpflichtungen mit den lokalen soziokulturellen Realitäten in Einklang zu bringen.

Schutzmechanismen, aber immer noch ein aktueller Kampf

Um die effektive Durchsetzung der Frauenrechte zu gewährleisten und Widersprüche zwischen den verschiedenen Rechtssystemen zu lösen, wurden in Afrika mehrere Schutzmechanismen eingerichtet. Diese Mechanismen zielen auf die Förderung, Auslegung und im weiteren Sinne auf die Umsetzung von Menschenrechtsnormen ab, insbesondere für Frauen, Kinder und schutzbedürftige Gruppen.

Die Afrikanische Union als größte kontinentale Organisation spielt in diesem Prozess eine grundlegende Rolle. Mit ihrer Politik und ihren Erklärungen setzt sie sich für ein rechtlicheres Umfeld ein, das die Gleichstellung der Geschlechter fördert. Zu diesem Zweck verabschiedete sie 2004 die Feierliche Erklärung zur Gleichstellung von Männern und Frauen in Afrika, die zwar nicht bindend ist, aber die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Förderung der Rechte der Frauen und zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts feierlich bekräftigt.

Parallel dazu sind gerichtliche und quasi-gerichtliche Organe wie der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker und der Afrikanische Expertenausschuss für die Rechte und das Wohlergehen des Kindes wichtige Hebel bei der Überwachung der Umsetzung dieser Rechte. Diese Institutionen mit unterschiedlichen Mandaten arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen, und bieten Opfern von Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Frauen, die Möglichkeit, gegen ihre Regierungen zu klagen, wenn diese die eingegangenen Verpflichtungen nicht einhalten.

Bei Staaten, die eine Erklärung abgegeben haben, die es Einzelpersonen oder Nichtregierungsorganisationen ermöglicht, den Afrikanischen Gerichtshof anzurufen (acht von 55 Mitgliedern der Afrikanischen Union), hat dieser die Möglichkeit, individuelle Beschwerden gegen einen Mitgliedstaat zu prüfen. Er ist somit ein wichtiges Rechtsmittel, wenn die nationalen Mechanismen nicht ausreichen, um den Schutz der Frauenrechte zu gewährleisten. Darüber hinaus arbeiten die Afrikanische Kommission und der Afrikanische Expertenausschuss im Vorfeld, um die Mitgliedstaaten zu sensibilisieren und die Übereinstimmung der nationalen Normen mit den internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte zu fördern und im Nachhinein, um individuelle Beschwerden zu bearbeiten und Empfehlungen an die Staaten auszusprechen.

Subregionale Organisationen wie die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC) und die Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (IGAD) verfügen ebenfalls über rechtliche Mechanismen, die die kontinentalen Bemühungen ergänzen und verstärken. Diese Organisationen haben subregionale Gerichte wie den ECOWAS-Gerichtshof eingerichtet, die in der Lage sind, für die Mitgliedstaaten verbindliche Entscheidungen zu treffen. Diese Gerichte ermöglichen es Einzelpersonen, einschließlich Frauen, den Gerichtshof anzurufen, wenn ihre Grundrechte verletzt werden.

Trotz der Existenz dieser Schutzmechanismen ist die afrikanische Rechtsprechung zu den Rechten der Frauen noch immer begrenzt und unzureichend. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker hat zwar wichtige Entscheidungen in Fällen getroffen, die die Rechte der Frauen betreffen, steht aber angesichts der manchmal zögerlichen Staaten vor Hindernissen, wenn es darum geht, die wirksame Umsetzung seiner Urteile zu gewährleisten. Auch die Afrikanische Menschenrechtskommission und der Afrikanische Expertenausschuss können trotz ihrer wichtigen Rolle bei der Sensibilisierung und Begleitung der Staaten nur Empfehlungen ohne bindende Wirkung abgeben. Die Effektivität dieser Mechanismen wird auch durch den Mangel an Ressourcen und das Fehlen robuster Nachverfolgungsprozesse, die sicherzustellen, dass Entscheidungen und Empfehlungen tatsächlich umgesetzt werden, untergraben.

So beschränkt sich die Frage der Frauenrechte in Afrika nicht auf eine theoretische Reflexion über die bestehenden Rechtsinstrumente. Es ist ein ständiger Kampf darum, dass Frauenrechte nicht nur ein schriftliches Versprechen sind, sondern gelebte Realität in den afrikanischen Gesellschaften. Dies geht aus dem Sammelband „Afrikanisches Frauenrecht: Ausgewählte Fragen“ hervor, der die aktuellen Herausforderungen beim Zugang zu grundlegenden Rechten – wie Bildung, wirtschaftliche Unabhängigkeit und politische Teilhabe – sowie Schutzmechanismen untersucht und konkrete Wege zur Stärkung der Wirksamkeit der Frauenrechte auf dem afrikanischen Kontinent aufzeigt. Das Buch ist eine wichtige Ressource, um zu verstehen, warum der Kampf um eine echte Gleichstellung der Geschlechter in Afrika trotz aller Fortschritte noch lange nicht gewonnen ist.

Die Übersetzung aus dem Französischen wurde von Anja Schlegel vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!