In der Überzeugung, dass eine andere Welt möglich ist, in der Gewissheit, dass Gerechtigkeit der Gewalt den Boden entzieht, und im Bewusstsein, dass jede und jeder Einzelne dazu beitragen kann, wurde 2006 die gemeinnützige Stiftung Stuttgarter FriedensPreis ins Leben gerufen.

Ziel der Stiftung ist es, Ideen und Projekte zu fördern, die sich für Gerechtigkeit und Solidarität einsetzen, Erinnerungsarbeit zur deutschen Geschichte leisten, den Schutz unseres gemeinsamen Lebensraums Erde stärken und einen dauerhaften finanziellen Beitrag zur Sicherung des Stuttgarter FriedensPreises ermöglichen.

Stuttgarter Friedenspreis 2025

Der Stuttgarter FriedensPreis 2025 der AnStifter wurde an Anne Brorhilker verliehen. Der mit 2.500 Euro dotierte JugendPreis der AnStifter ging in diesem Jahr an die Stuttgarter Initiativgruppe von Fridays for Future.

Die feierliche Preisverleihung fand am 14. Dezember 2025 im Theaterhaus Stuttgart statt.

Anne Brorhilker zählt zu den profiliertesten deutschen Wirtschaftsstrafrechtlerinnen. Als ehemalige Oberstaatsanwältin in Köln leitete sie über viele Jahre die Ermittlungen im Cum-Ex-Skandal, einem der größten Steuerbetrugsfälle in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Engagement steht für Unabhängigkeit, Integrität und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein. Mit ihrem konsequenten Einsatz für Gerechtigkeit im Finanzsystem setzt sie ein klares Zeichen gegen Machtmissbrauch und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden.

In ihrer Rede schildert Anne Brorhilker, wie sie durch ihre Arbeit an den Cum-Ex-Verfahren die enorme Dimension von Wirtschafts- und Steuerkriminalität erkannte. Sie kritisiert, dass Staat und Justiz dieser systemischen Ausplünderung mit zu wenig Personal, politischem Willen und mangelnder Konsequenz begegnen. Milliardenverluste, so Brorhilker, untergraben den sozialen Zusammenhalt, den Rechtsstaat und das Vertrauen in die Demokratie und leisten rechtspopulistischen Narrativen Vorschub. Abschließend fordert sie eine starke, gut ausgestattete Verwaltung, klare Grenzen für den Einfluss der Finanzlobby und eine gesellschaftliche Kultur, die Wirtschaftskriminalität nicht länger verharmlost, sondern aktiv ächtet.

Im Folgenden veröffentlichen wir die vollständige Rede der Preisträgerin Anne Brorhilker vom 14. Dezember 2025 im Theaterhaus Stuttgart.

Ganz herzlichen Dank für die Verleihung des Friedenspreises, ich freue mich wirklich sehr darüber!

Aber es fühlt sich auch immer noch ein kleines bisschen surreal an, denn wenn mir vor 20 Jahren jemand gesagt hätte, dass ich mal statt Plädoyers in Gerichtssälen zu halten, hier auf der Bühne stehe, hätte ich es vermutlich nicht geglaubt.

Aber manchmal kommen die Dinge eben ganz anders als man denkt. Und manchmal reicht dafür schon eine vermeintlich kleine Entscheidung.

Und die Entscheidung, die dazu führte, dass ich jetzt hier vor Ihnen stehe, die wurde im Jahr 2013 bei einer Kaffeerunde gefällt. Da hat mir nämlich mein damaliger Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft meinen ersten Cum/Ex-Fall zugeteilt. Es ging in diesem ersten Fall um einen Steuerschaden in Höhe von 460 Millionen Euro – was auch für eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft – die sowieso für große Fälle zuständig ist – ein riesiger Schaden war.

Was ich damals noch nicht wusste: dass es um viel mehr ging als um 460 Millionen. Nicht um Millionen, sondern um Milliarden.

Der durch Cum/Ex verursachte Gesamtschaden wird von Prof. Spengel/ Uni Mannheim auf etwa 10 Milliarden Euro geschätzt, den Schaden durch die verwandten Cum/Cum-Geschäfte schätzt er auf knapp 30 Milliarden Euro.

Der insgesamt durch Steuerhinterziehung verursachte Schaden wird auf Sage und Schreibe etwa 100 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

100 Milliarden! Das sind 270 Millionen Euro – pro Tag. 11 Millionen Euro – jede Stunde. Während ich hier stehe und spreche, sind schon wieder Hunderttausende Euro verschwunden.

Ähnliche Summen schleusen Kriminelle jährlich durch Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf ein. Eine Trendwende ist nicht abzusehen, denn „Wirtschaftskriminalität nimmt drastisch zu“, wie 2024 vielfach zu lesen war.

Seit drei Jahren steigen die Fallzahlen. Das besagt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Das gleiche Ergebnis bildet sich auch in der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts ab. Und diese erfasst sogar nur einen Ausschnitt der realen Wirtschaftskriminalität. Steuerhinterziehung wird dort z.B. gar nicht erfasst.

Zudem geben Statistiken nur das sogenannte Hellfeld der Kriminalität wieder, also die Straftaten, die von den Behörden auch wirklich entdeckt wurden.

Die kriminologische Forschung geht aber von einem weitaus umfangreicheren Dunkelfeld aus, d.h. von sehr vielen nicht entdeckten Taten. Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität (inklusive Steuerhinterziehung) scheint das Dunkelfeld besonders hoch zu sein. Das Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht der Universität Freiburg geht davon aus, dass auf einen bekannt gewordenen Fall zehn den Behörden nicht bekannt gewordene Fälle kommen[1].

Angesichts dieser enormen Dimensionen sollte man meinen, dass großes politisches Interesse daran besteht, Wirtschaftskriminalität zu unterbinden und die gestohlenen Milliarden zurückzuholen.

Die Realität sieht allerdings anders aus: Die Zahl der steuerlichen Betriebsprüfungen in deutschen Unternehmen ist in den letzten zehn Jahren um über die Hälfte gesunken.

Gleichzeitig sank auch die Anzahl der Betriebsprüfer:  Aktuell gibt es fast 10 % weniger als noch im Jahr 2015.[2] Wenn aber erst gar nicht geprüft wird, kann auch nichts entdeckt werden.

Der Bundesrechnungshof moniert schon seit Jahren, dass der Staat zu wenig gegen Umsatzsteuerbetrug im großen Stil – sog. Umsatzsteuerkarusselle – unternimmt. Obwohl diese uns einen jährlichen Schaden in Milliardenhöhe zufügen. Die Masche ist seit langem bekannt und durch die Gerichte eindeutig als illegal und strafrechtlich relevant eingeordnet worden. Doch auch bei den Umsatzsteuersonderprüfungen sinkt die Prüfquote kontinuierlich.

Und die politischen Entscheidungsträger? Haben noch immer nicht darauf reagiert.

Auf Ebene der Justiz sieht es nicht besser aus: Nach kriminologischer Forschung kommt nur etwa jeder 20. Fall von Wirtschaftskriminalität zur Anklage[3] und auch die Verurteilungsquote ist geringer als in anderen Kriminalitätsbereichen.

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Im Bereich von Wirtschaftskriminalität wird zunächst nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Fälle entdeckt und strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Der überwiegende Teil dieser entdeckten Fälle wird anschließend gar nicht zur Anklage gebracht, sondern bereits vorher eingestellt. Soweit Anklage erhoben wurde, enden wiederum viele Gerichtsverfahren mit Einstellungen oder Deals.

Dieser laxe Umgang mit Wirtschaftskriminalität schadet uns als Gesellschaft gleich in mehrfacher Hinsicht: Die enormen finanziellen Schäden für den Haushalt sind wohl am offensichtlichsten: Milliarden, die Bund, Ländern und Kommunen eigentlich für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stünden, versickern in kriminellen Kanälen. Und die Folgen spüren wir alle tagtäglich: kaputte Straßen und Brücken, überlastete Schienen, geschlossene Schwimmbäder, marode Schulen und löchrige Mobilfunknetze. Während die Koalition erbittert über Einsparungen im Sozialetat streitet, könnte eine entschlossene Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität jährlich für Mehreinnahmen in Milliardenhöhe sorgen und den Haushalt nachhaltig entlasten.

Darüber hinaus schädigt Wirtschaftskriminalität aber auch die Wirtschaft insgesamt: Wirtschaftskriminelle verschaffen sich durch illegale Praktiken unfaire Vorteile, die den Wettbewerb verzerren: Wer Steuern hinterzieht oder schwarzarbeiten lässt, kann Waren und Dienstleistungen billiger anbieten. Wer Geld etwa im Immobiliensektor wäscht, lässt Objekt- und Mietpreise steigen. Das Nachsehen haben die ehrlichen Bürger*innen und Unternehmen, die bei den Kampfpreisen kaum mithalten können und abgehängt werden.

Drittens nimmt der Rechtsstaat Schaden, wenn er den Eindruck vermittelt, dass unterschiedliche Maßstäbe gelten. Wenn der Staat selbst bei gravierenden Fällen von Wirtschaftskriminalität nicht hinschaut, also wenig prüft, kaum ahndet und illegale Steuergelder nicht zurückfordert, kann das zum Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und seine Institutionen führen.

Auch die wirtschaftspsychologische Forschung zeigt: Steuerehrlichkeit hängt wesentlich davon ab, wie handlungsfähig Menschen den Staat erleben und für wie gerecht sie seine Institutionen halten. Je weniger ausgeprägt dieser Eindruck ist, desto mehr steigt die Bereitschaft zum Fiskalbetrug.[4] Und laut einer Umfrage des Deutschen Beamtenbundes (dbb) halten derzeit 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger den Staat für überfordert.

Damit droht eine gefährliche Spirale: Nichteinschreiten gegen schwere Steuerkriminalität untergräbt die Steuermoral, sinkende Einnahmen verschärfen den Druck auf den Sozialstaat, Kürzungen im Sozialetat belasten vor allem die Schwächeren. Das Ergebnis ist gesellschaftliche Spaltung und fortschreitender Vertrauensverlust in die Politik sowie den Rechtsstaat und seine Institutionen. In diesem Klima gedeiht die Erzählung „Die da oben gegen uns da unten“ – fruchtbarer Boden für rechtspopulistische und verschwörungsideologische Bewegungen. Die Politik darf dieses Gerechtigkeitslücke nicht länger hinnehmen.

Damit Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt werden kann, gibt es drei zentrale Handlungsfelder.

Erstens: Der Bereich der Verwaltung.
In allen Bereichen, also bei Justiz, Polizei und Finanzverwaltung, sind die Behörden im operativen Bereich – also auf der Arbeitsebene – aktuell viel zu schwach aufgestellt, um ihre Aufgaben wirklich erfüllen zu können. Sie sind dort chronisch unterbesetzt, müssen mit rückständiger Technik arbeiten und sind untereinander schlecht vernetzt. Das gilt ganz besonders im Bereich Wirtschaftskriminalität. Wirtschaftskriminalität spielt sowohl in der juristischen als auch in der polizeilichen Ausbildung fast keine Rolle. Entsprechende Kompetenzen müssen also erst im Job erworben werden. Für dieses zusätzliche Engagement gibt es aber keine Anreize. Das ist einer der Gründe, weshalb meist nur wenig Behördenangehörige sich für diesen Bereich interessieren.

Völlig kontraproduktiv ist die in der Verwaltung übliche Rotation des Personals. Meist ist diese in Personalentwicklungskonzepten aber ausdrücklich vorgesehen, ein Abweichen führt zu schlechterer Benotung und Nachteilen für den Karriereweg. Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität erfordert aber eine längere fachliche Einarbeitung, für die im rotierenden Personalkarussell selten Platz ist.

Auf der Gegenseite befinden sich wiederum Wirtschaftskriminelle mit ihren überwiegend teuren Anwaltskanzleien, die mit hochspezialisierten Teams viel Gegenwehr leisten können. Ein fatales Ungleichgewicht.

Hinzu kommt, dass Behörden so gut wie gar nicht fachlich vernetzt sind. Zu groß sind die Bedenken wegen des Steuergeheimnisses, dienstlichen Verschwiegenheitspflichten, Datenschutz usw. Aber selbst wenn ein Austausch oder eine Zusammenarbeit im Einzelfall gewünscht ist, ist das bei der derzeit völlig zersplitterten IT-Infrastruktur technisch kaum möglich. Sehr viele Datenschutzbeauftragte in sehr vielen Behörden treffen völlig unterschiedliche Entscheidungen – beispielsweise im Hinblick auf Verschlüsselungsvorgaben bei Emails oder zulässige Videokonferenztechniken. Das hat zur Folge, dass Behörden bereits aus technischen Gründen kaum miteinander kommunizieren können. Das habe ich selbst bei den CumEx Ermittlungen über Jahre erleben müssen.

Hinzu kommt, dass behördeninterne Statistiken gerade große, umfangreiche Fälle kaum abbilden. Es gibt häufig gar keine Kategorie für Umfangsverfahren. Die Folge ist eine falsche Schwerpunktsetzung bei der Fallbearbeitung: Nicht etwa die gravierenden Fälle mit enormen Schäden stehen im Vordergrund, sondern die vielen kleinen Fälle, die sich schnell und mit wenig Ressourcen abarbeiten lassen. Das stellt die gesetzlich eigentlich vorgesehene Priorisierung geradezu auf den Kopf. Und führt letztlich zu dem Eindruck: Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen!

Um Behörden wieder leistungsfähiger zu machen, ist ausreichend Personal auf der Arbeitsebene erforderlich – entweder durch Neueinstellungen oder durch Umorganisation innerhalb von Behörden. Außerdem muss ausreichend Zeit für den Aufbau von Fachexpertise eingeräumt werden. Behörden dürfen nicht nur Generalisten, sondern müssen auch Spezialisten ausbilden.

Gerade bei besonders fachlich anspruchsvollen Themen wie z.B. Cum/Cum und Cum/Ex sollte darüber hinaus über eine Bündelung der Kräfte bei einer Zentralstelle nachgedacht werden. Ich halte es kaum für möglich, sämtliche Behörden in Deutschland mit derart speziellem Fachwissen auszustatten und permanent auf Stand zu halten, sobald neue Tricks entdeckt werden. Eine zentrale Stelle auf Bundesebene wäre dazu wesentlich besser geeignet und könnte mit weniger, dafür speziell geschultem Personal effektiver arbeiten.

Der Bereich der international organisierten Wirtschaftskriminalität (inklusive Geldwäsche und Steuerhinterziehung) ist auf Bundesebene sowieso viel besser aufgehoben als bei den Landesbehörden.

Es handelt sich dabei nämlich gerade nicht um örtlich begrenzte Kriminalitätsphänomene, für die die lokalen Behörden grundsätzlich zuständig sind. Die Akteure agieren hier überwiegend aus dem Ausland heraus. Hoch professionell ausgeführte, international organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung kann eine spezialisierte und schlagkräftige Einheit auf Bundesebene viel besser begegnen, als die zahlreichen, kaum vernetzten Länderbehörden.

Eine solche Zentralstelle auf Bundesebene sollte unbedingt für international organisierte Geldwäsche UND international organisierte Steuerhinterziehung zuständig sein, denn Geldwäsche und Steuerhinterziehung hängen in der Praxis meist eng zusammen. Ein Auseinanderreißen der Ermittlungen würde wiederum zu Doppelarbeit und Abstimmungsproblemen führen.

Für alle Behörden in gleichem Maße gilt, dass der Austausch und die Vernetzung von Wissen dringend gefördert werden muss. Die Behörden benötigen klare rechtliche Grundlagen zum Informationsaustausch und eine einheitliche und moderne IT-Infrastruktur.

Das zweite Handlungsfeld betrifft den Einfluss der Finanzbranche.
Für den Kampf gegen schwere Wirtschaftskriminalität muss die Finanzlobby zurückgedrängt werden. Deren Macht wird deutlich, wenn man sich das Lobbyregister anschaut. Das gibt es seit mittlerweile drei Jahren und die Finanzlobby – Banken, Fonds, Versicherungen und ihre Interessenverbände – steht seit jeher an seiner Spitze. Auch im Jahr 2024 stammten zehn der 100 finanzstärksten Registereinträge von Banken, Versicherern und der Fondsindustrie. Ihr Budget lag bei fast 40 Millionen Euro –mehr als Auto- und Chemielobby zusammen. Ihre Armada aus Hunderten Lobbyist*innen bearbeitet mit oft irreführenden Argumenten und Narrativen Finanzpolitiker*innen – das konnte ich vor allem bei CumEx gut beobachten.

Da war dann z.B. oft von Gesetzeslücke die Rede und dass der Staat selbst schuld sei, wenn er schlechte Gesetze mache. Gerichte haben später ausdrücklich festgestellt, dass es nie eine Gesetzeslücke gab. Trotzdem hat sich das von der Branche in die Welt gesetzte Narrativ derartig verfestigt, dass auch heute noch pol. Entscheidungsträger davon überzeugt sind, man müsse nur die ominöse Gesetzeslücke schließen und dann würde Steuerbetrug enden. Übersehen wird dabei, dass das Wesen von Kriminalität gerade darin besteht, sich über geltende Gesetze hinweg zu setzen. Ladendiebstahl ist auch seit Jahrzehnten verboten und findet trotzdem statt. Wenn in einem Laden geklaut wird macht man also was? Man leuchtet die dunklen Ecken aus und installiert Kameras, um das Entdeckungsrisiko zu steigern!

Das gleiche müssen wir auch bei Steuerbetrug tun. Wenn man diesen wirksam bekämpfen will, muss man dafür sorgen, dass die Verwaltung in der Lage ist, Kriminalität zu entdecken und zu ahnden.

Dies ist daher ein gutes Beispiel dafür, wie effektiv es die Finanzlobby verstanden hat, ihre Interessen auf Kosten der Allgemeinheit durchzusetzen.

Dass die Finanzlobby den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in Punkto Budget, Personal und Einfluss derart klar überlegen ist, führt zu einem gefährlichen Ungleichgewicht in der Interessenvertretung.

Um diese einseitige Einflussnahme zu begrenzen, sind mehr Transparenz und strengere Regeln nötig: Ein noch aussagekräftigeres Lobbyregister, beispielsweise mit Offenlegungspflichten auch für Lobbytreffen, verpflichtende Transparenzhinweise bei (steuer-)juristischen Fachaufsätzen, längere Karenzzeiten für Politiker*innen beim Wechsel in Wirtschaft und Verbände sowie mehr Transparenz für Nebenverdienste von Beamten, insbesondere für oberste Bundesrichter.

Das dritte Handlungsfeld betrifft uns alle und unsere gesellschaftliche Verantwortung.
Aus der kriminologischen Forschung ist bekannt, wie bedeutend die Haltung der Gesellschaft zu Wirtschaftskriminalität ist. So schrieb die Juristin und Kriminologin Susanne Knickmeier:

„Die soziale Akzeptanz ist ein wichtiger Bestandteil menschlichen Verhaltens und geeignet, Verhalten zu beeinflussen. Vor allem für diejenigen, die sich für integrierte Mitglieder der Gesellschaft halten, ist es wichtig, von der Gesellschaft auch akzeptiert zu werden. Wird das abweichende Verhalten nun nicht akzeptiert, sondern stigmatisiert, ist davon auszugehen, dass Personen ihre Einstellungen und ihr Verhalten ändern (…).[5]

Wenn allerdings keinerlei Ahndung durch den Staat erfolgt und die Gesellschaft sogar bereit ist, Wirtschaftskriminalität als „Kavaliersdelikt“ zu entschuldigen, dann kann dies Wirtschaftskriminalität begünstigen.

Aktuell gilt es häufig noch als „clever“, den Fiskus auszutricksen, die massiven Folgen für die Gesellschaft werden verdrängt. Solange Wirtschaftskriminalität verharmlost oder gar bewundert wird, fehlt der notwendige gesellschaftliche Druck zur Ächtung.

Nötig ist eine kulturelle Wende: Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind keine Kavaliersdelikte, sondern Angriffe auf das Fundament unseres Zusammenlebens. Sie nehmen dem Staat die Mittel, unsere Daseinsfürsorge zu garantieren. Das ist Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Aber: All das ist aber nicht in Stein gemeißelt – Veränderungen sind möglich.

Verantwortlich dafür sind die zuständigen Fachminister, also Innen-, Justiz- und Finanzminister auf Bund- und Länderebene. Minister sind nämlich nicht nur Frühstücksdirektoren, sondern die Chefs der Verwaltung. Als solche können – und müssen – auf die von ihnen geleitete Verwaltung einwirken. Sie haben Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht und damit einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Und den sollten sie auch nutzen, um endlich ins Handeln zu kommen.

Um das zu erreichen, müssen wir als Zivilgesellschaft unser Stimmen erheben und konkrete Handlungen von politischen Entscheidungsträgern einfordern. Dass ein solcher öffentlicher Druck auch Wirkung erzeugen kann, konnten wir zuletzt in Zusammenhang mit dem sog. Schreddergesetz sehen:

Finanzwende hat eine Petition gestartet gegen die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für wichtige Geschäftsunterlagen. Denn dabei handelt es sich um wichtige Beweismittel z.B. für die Cum/Cum-Aufklärung, bei der wir noch ganz am Anfang stehen: Von den geschätzten knapp 30 Milliarden Euro sind bisher nur gut 200 Millionen rechtskräftig zurückgefordert worden. Wenn nun aber die Beweismittel hätten vernichtet werden dürfen, dann wären die Behörden nicht mehr in der Lage gewesen, Steuerbescheide zu erlassen oder Täter zur Verantwortung zu ziehen. Und die 30 Milliarden Steuerschaden wäre wahrscheinlich verloren gewesen.

Aber unser Protest und die über 300.000 Unterschriften haben Wirkung gezeigt: Die Fristen sind nun für Kreditinstitute – also typische Cum/Cum-Akteure – wieder verlängert worden. Dies zeigt: Die Zivilgesellschaft hat eine Stimme und kann sie auch wirksam einsetzen.

Wenn ich eines gelernt habe, sowohl in meiner Zeit als Oberstaatsanwältin, als auch jetzt, bei der Bürgerbewegung Finanzwende, dann ist es, dass wir alle mehr bewegen können, als wir glauben. Besonders, wenn wir uns zusammentun.

Vielen Dank!


[1] RA Dr. Janssen | Prof. Dr. Roland Hefendehl & Mitarbeiter:innen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht a.a.O.
[2] Vgl. Handelsblatt vom 09.08.2025, Trend zu weniger Steuerprüfungen in Unternehmen; Deutsche Handwerkszeitung, Online-Artikel vom 18.08.2025, Trend zu weniger Steuerprüfungen in Unternehmen
[3] Prof. Dr. Noll, Wirtschaftskriminalität, 2020
[4] Vgl. Falk Tennert und Petra Arenberg, Steuermoral und Steuerehrlichkeit – Perspektiven auf Einstellungen, Emotionen, Gerechtigkeitswahrnehmung und innovative, praxisbezogene Konzepte, in: Matthias Hiller u.a., Finance-Perspektiven im Wandel, Wiesbaden 2024, S. 269-288
[5] Susanne Knickmeier, Der Zigarettenschmuggel, das Recht und die Moral, Neue Kriminologische Schriftenreihe, Bd. 116, Frank Neubacher und Nicole Bögelein (Hrsg)