Seit 1945 ist die Menschheit mit der Bedrohung durch Atomwaffen konfrontiert, und seither gab es rechtliche Antworten auf diese Bedrohung. Diese spiegeln sich nicht nur in internationalen Verträgen wie dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) oder dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wider, sondern auch in vielen Normen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten, dem Umweltrecht oder dem internationalen Strafrecht ergeben.

Viele dieser Normen haben Gewohnheitscharakter, was sie für alle Staaten verbindlich macht, wie das generelle Verbot des Einsatzes und der Androhung des Einsatzes von Kernwaffen. Dieser Beitrag zeigt, dass viele Normen aus verschiedenen Bereichen des Völkerrechts sich gegenseitig in der Bestätigung der Illegalität von Atomwaffen in verschiedenen Aspekten bekräftigen. In dieser Hinsicht ist der AVV ein Meilenstein der nuklearen Abrüstung, der nicht nur bestehendes Recht bestätigt, sondern es auch weiterentwickelt.

Der vollständige Artikel zeigt, dass es eine Reihe von Regeln des Völkerrechts gibt, die für Atomwaffen gelten und deren Illegalität in verschiedenen Aspekten bestätigen und weiterentwickeln. Diese Normen stammen aus Humanitäres Völkerrecht (IHL), IHLR, Umweltrecht, Weltraumrecht und ICL oder internationalen Verträgen wie dem NVV oder dem AVV. Zusammen mit den Atomwaffenfreizonen-Abkommen sind Atomwaffen in jeder Hinsicht für die Mehrheit der Staaten verboten.

Viele dieser Normen sind Gewohnheitsrecht und daher verbindlich, unabhängig vom Beitrittsstatus der Staaten zu bestimmten Rechtsinstrumenten. Dies gilt für den Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen sowie für die Abrüstungspflicht. Opferhilfe und Umweltsanierung können in Zukunft ebenfalls Gewohnheitsrecht werden.

Andere Handlungen wie Entwicklung, Herstellung, Lagerung, Erwerb, Übertragung, Erhalt, Testen oder Unterstützung sind den meisten Staaten durch mehrere Instrumente gleichzeitig untersagt, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.

Der Entwicklungsprozess von Verträgen und gewohnheitsrechtlichen Normen ist noch nicht abgeschlossen. Im Gegenteil, diese Normen werden noch entwickelt. So bestätigt und bekräftigt der AVV beispielsweise das bestehende Recht, trägt aber auch zu seiner Weiterentwicklung bei und stärkt den Delegitimierungsprozess von Atomwaffen.

Die Kombination der im vollständigen Artikel beschriebenen Normen führt zur völligen Abschaffung von Atomwaffen, da es keine wirkliche Sicherheit geben kann, solange diese Waffen existieren.

Text von Amela Skiljan, LL.M.Eur
Stv. Vorsitzende IALANA Deutschland e.V. – Vereinigung für Friedensrecht – Deutsche Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms

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