Menschenrechtsorganisationen erstatten wegen Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof und bezichtigen EU der Kollaboration.

Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Strafanzeige wegen schwerster Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen erstattet und bezichtigen die EU der Kollaboration. Die Vorwürfe lauten auf zahllose Verbrechen von Freiheitsberaubung über Folter, Vergewaltigung und Versklavung bis zum Mord; mutmaßliche Täter sind Wächter in libyschen Flüchtlingslagern und bekannte Milizenführer. Mit Blick auf die Flüchtlingsabwehr der EU heißt es, „europäische Akteure“ hätten, indem sie die Flucht aus Libyen zu verhindern suchten, „Verbrechen gegen die Menschheit“ in zahlreichen Fällen erst ermöglicht. Die Menschenrechtsorganisationen belegen dies mit dem systematischen Bemühen der EU und vor allem ihrer südlichen Mitgliedstaaten, Libyen die Kompetenzen für die Seenotrettung zu übertragen sowie Libyens Küstenwache zum Aufgreifen von Flüchtlingsbooten zu befähigen. Bereits im Juni 2019 hatten Menschenrechtsanwälte deswegen Strafanzeige beim ICC gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten erstattet. Auch in UN-Gremien steigt der Druck auf die EU.

Libyen und der ICC

Dass sich der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC) mit Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen befassen kann, ist einem Beschluss des UN-Sicherheitsrats vom 26. Februar 2011 zu verdanken. Weil Libyen dem Römischen Statut nicht beigetreten ist, das zum 1. Juli 2002 in Kraft gesetzt wurde, ist das Land eigentlich dem Zugriff des ICC entzogen. Nach dem Beginn des Aufstands gegen Muammar al Gaddafi im Februar 2011 hatte der UN-Sicherheitsrat allerdings – auf Betreiben der westlichen Mächte – die Resolution 1970 beschlossen, die darauf abzielte, die libysche Regierung wegen der Repression gegen die Aufständischen anzuklagen. Die Ermittlungen gegen Muammar al Gaddafi wurden eingestellt, nachdem er am 20. Oktober 2011 ermordet worden war. Formal noch in Gang ist ein Ermittlungsverfahren gegen Gaddafis Sohn Saif al Islam [1], eine Tatsache, die bald Brisanz entfalten kann: Saif al Islam al Gaddafi kandidiert bei der libyschen Präsidentenwahl, die am 24. Dezember stattfinden soll. Dass jetzt, auf der damaligen Entscheidung aufbauend, auch Personen vor dem ICC angeklagt werden können, die faktisch dazu beitragen, Flüchtlinge aus der EU fernzuhalten, lag nicht in der Absicht der westlichen Mächte.

Mord miterlebt

Wegen schwerster Verbrechen an Flüchtlingen in Libyen haben in der vergangenen Woche das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die Lawyers for Justice in Libya (LFJL) und die International Federation for Human Rights (FIDH) eine Strafanzeige beim ICC eingereicht. Darin werden – stellvertretend für viele andere – 19 mutmaßlich Verantwortliche für die Verbrechen genannt, so etwa Wachpersonal in Flüchtlingslagern oder auch bekannte Milizenführer. Die Vorwürfe reichen von Freiheitsberaubung über Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt, Zwangsprostitution und Versklavung bis zum Mord. Die Massenverbrechen werden seit Jahren regelmäßig von den Vereinten Nationen und Menschenrechtsorganisationen angeprangert; sie sind vielfach dokumentiert (german-foreign-policy.com berichtete [2]). Wie es in den Prozessdokumenten heißt, haben von über 3.000 Flüchtlingen, die von der Hilfsorganisation Medici per i Diritti Umani (MEDU) zwischen 2014 und 2020 befragt wurden, mehr als 85 Prozent berichtet, sie seien in Libyen menschenunwürdiger Behandlung oder Folter ausgesetzt gewesen; rund 30 Prozent gaben an, sie hätten den Mord an einem Verwandten oder Freund miterleben müssen; etwa 40 Prozent berichteten, selbst mindestens einmal dem Tod nahe gewesen zu sein.[3]

„Verbrechen ermöglicht“

Besondere Aufmerksamkeit widmen die drei Menschenrechtsorganisationen in einem begleitenden Bericht zur Lage der Flüchtlinge in Libyen der EU. Diese habe, heißt es zur Begründung, mit ihrer unerbittlichen Flüchtlingsabwehr dazu beigetragen, Flüchtlinge in dem nordafrikanischen Land unter unmenschlichen Bedingungen festzusetzen; „europäische Akteure“ könnten daher dafür verantwortlich sein, „dass Verbrechen gegen die Menschheit ermöglicht wurden“.[4] Das ECCHR, die LFJL und die FIDH belegen dies mit detaillierten Angaben über die Entwicklung der EU-Flüchtlingsabwehr.

Rettung verhindert

Demnach vollzog sich eine folgenreiche Wende in den Operationen der EU auf dem Mittelmeer im Herbst 2014. Italien hatte im Oktober 2013 nach einer Serie furchtbarer Bootsunglücke die Operation „Mare Nostrum“ gestartet, die einen Schwerpunkt auf die Seenotrettung legte; sie rettete mehr als 150.000 Flüchtlingen das Leben. Zum 31. Oktober 2014 musste sie beendet werden – vor allem auf Druck Berlins: „Mare Nostrum“ habe sich „als Brücke nach Europa erwiesen“, erklärte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière; das dürfe nicht so bleiben. Im November 2014 startete die Frontex-Operation „Triton“, deren Leiter, der Deutsche Klaus Rösler, strikt darauf bestand, Rettungsoperationen dürften nur noch in einer 30-Meilen-Zone unmittelbar vor Italiens Küste durchgeführt werden. In einem Schreiben vom 9. Dezember 2014 an den Direktor der italienischen Grenzpolizei setzte er sich dafür ein, Notrufen von außerhalb dieser Zone keine Folge mehr zu leisten (german-foreign-policy.com berichtete [5]). Selbst der grausame Tod von rund 700 Flüchtlingen, deren Boot am 19. April 2015 außerhalb der 30-Meilen-Zone vor Italien kenterte, stimmte den deutschen „Triton“-Verantwortlichen nicht um.

Kollaboration mit Verbrechern

ECCHR, LFJL und FIDH beschreiben in ihrem Bericht, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten systematisch dazu übergingen, Libyens „Einheitsregierung“ in Tripolis sowie die „Küstenwache“ zur Flüchtlingsabwehr heranzuziehen. So wurde es mit dem Wechsel von der Operation „Sophia“ zur Operation „Irini“ Ende März 2020 den vor der libyschen Küste kreuzenden Kriegsschiffen aus der EU untersagt, Flüchtlinge auf hoher See zu retten.[6] Zugleich schlossen Italien und Malta mit teils offizieller, teils inoffizieller Billigung der EU Vereinbarungen mit Tripolis zur Unterstützung bei der Flüchtlingsabwehr. So wurde der Aufbau einer Seenotrettungszentrale in Tripolis gefördert, dies mit dem Ziel, die libysche Küstenwache offiziell mit der Seenotrettung in libyschen Hoheitsgewässern zu beauftragen. Tripolis beansprucht die entsprechenden Kompetenzen seit Ende 2017 für sich. Ergänzend lieferte Italien der libyschen Küstenwache die benötigten Schiffe, mit denen sie heute Flüchtlinge aufgreifen; die EU wiederum sprang ihr mit Ausbildungsmaßnahmen zur Seite. Die bekannten, vielfach dokumentierten Verbrechen der libyschen Küstenwächter an Flüchtlingen [7] hinderten Brüssel nicht daran, sich aus der Seenotrettung immer weiter zurückzuziehen. Zugleich gehen diverse EU-Staaten offensiv gegen private Seenotretter und gegen Unterstützer von Flüchtlingen vor.[8]

Strafanzeige gegen die EU

Der Beitrag der EU-Flüchtlingsabwehr nicht nur zum Massensterben im Mittelmeer, sondern auch zur Festsetzung von Flüchtlingen in Libyen, wo sie Folter und Mord ausgesetzt sind, hat bereits im Juni 2019 die Menschenrechtsanwälte Omer Shatz und Juan Branco veranlasst, beim ICC Strafanzeige gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten zu erstatten (german-foreign-policy.com berichtete [9]). Die aktuelle Strafanzeige spart die Union formal aus, richtet allerdings indirekt den Fokus auch auf sie. Schon im Oktober hatte eine Unabhängige Untersuchungsmission des UN-Menschenrechtsrats zur Lage in Libyen geurteilt, die Verbrechen an Flüchtlingen dort seien so gravierend, dass bereits die Weigerung, Flüchtlinge vor Libyens Küsten aus Seenot zu retten, unter Umständen als „unmenschliche Handlung“ im Sinne des Römischen Statuts zu betrachten sei.[10] Setzt sich diese Auffassung durch, könnten künftig Stellen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten vor dem ICC angeklagt und von ihm womöglich verurteilt werden.

Mehr zum Thema: Beihilfe zum Flüchtlingsmord und unsere Video-Kolumne EU – eine „Werteunion“?

[1] Libya. icc-cpi.int.

[2] S. dazu Öl, Lager und Sklaven und Mit automatischen Waffen gegen Flüchtlinge.

[3] Situation in Libya – Article 15 Communication on the Commission of Crimes against Migrants and Refugees in Libya. Berlin, London, Paris, The Hague, 19 November 2021.

[4] ECCHR, FIDH, LFJL: No Way Out: Migrants and Refugees Trapped in Libya Face Crimes Against Humanity. ecchr.eu November 2021.

[5] S. dazu Die tödlichste Migrationsroute der Welt.

[6] ECCHR, FIDH, LFJL: No Way Out: Migrants and Refugees Trapped in Libya Face Crimes Against Humanity. ecchr.eu November 2021.

[7] S. dazu Europas Hilfspolizisten (II).

[8] S. dazu Die Humanität der EU.

[9] S. dazu Die tödlichste Migrationsroute der Welt.

[10] Human Rights Council: Report of the Independent Fact-Finding Mission on Libya. A/HRC/48/83. 1 October 2021. Annex II, 11.

Der Originalartikel kann hier besucht werden