Der BigBrotherAward 2020 in der Kategorie Politik geht an die Bundesregierung (CDU/CSU–SPD), vertreten durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU),wegen ihrer rechtlichen und politischen Mitverantwortung für den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg, der über die Satelliten- und Datenrelais-Station der US-Airbase Ramstein in der Pfalz abgewickelt wird.
Laudatiorede von Dr. Rolf Gössner
Es ist die größte Militärbasis der USA im Ausland mit knapp zehntausend Militärs und Zivilbediensteten. Von hier, also von deutschem Boden aus, werden bewaffnete Drohneneinsätze im Nahen und Mittleren Osten sowie auf dem afrikanischen Kontinent gesteuert.
Die „unbemannten“ Luftfahrzeuge dienen sowohl der Ausforschung von Zielpersonen als auch willkürlicher Hinrichtungen von „Terrorverdächtigen“, die der jeweils amtierende US-Präsident ohne rechtsstaatliche Verfahren zuvor angeordnet hat. Solche Angriffe, denen regelmäßig auch unbeteiligte Zivilpersonen zum Opfer fallen, verstoßen gegen Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und gegen das Verbot willkürlicher Tötungen. Denn zumeist finden sie außerhalb internationaler bewaffneter Konflikte statt und können nur selten mit einer akuten Gefahr für Leib und Leben und dem Recht auf Selbstverteidigung legitimiert werden.
Letztlich haben wir es also mit einem Mord-Programm zu tun, das die US-Regierung unter Präsident Georg W. Bush nach 9/11 begonnen hatte und das dann unter den Präsidenten Barack Obama und Donald Trump noch erheblich ausgeweitet wurde. Solche staatlich organisierten Menschenjagden mit gemeingefährlichen Mitteln sind zweifelsohne heimtückisch und grausam. Doch, so mögen sich manche fragen, was haben sie mit Big Brother und unserem gleichnamigen Negativpreis zu tun?
Um das zu beantworten, müssen wir ein wenig ausholen. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten kam es im Irak, in Afghanistan, Syrien, Pakistan, Jemen, Libyen und Somalia zu zahlreichen US-Drohnenangriffen auf angeblich „terrorverdächtige“ Personen. Tausende von Menschen sind auf diese Weise umgebracht, korrekter: ermordet, viele verletzt und verstümmelt worden.
Im Sommer 2012 waren bei einem US-Drohnenangriff im Jemen drei Mitglieder der Familie Bin Ali Jaber ums Leben gekommen. Ein Jahr später, im Dezember 2013, sind im Jemen gleich 17 Mitglieder eines Hochzeitskonvois aus der Luft getötet worden. Und so ging es im Jemen, im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika und Pakistan weiter bis ins Jahr 2020: Im Januar dieses Jahres traf es den berüchtigten iranischen General Qassem Soleimani bei einem Aufenthalt im Irak – ein Drohnen-Anschlag, bei dem auch Soleimanis Begleiter sowie Unbeteiligte ums Leben kamen und der zu einer gefährlichen Eskalation im Nahen und Mittleren Osten geführt hat.
Wegen solcher Drohnenmorde müssten die Drohnenkrieger und ihre Helfershelfer womöglich auf der Anklagebank des Internationalen Kriegsverbrecher-Tribunals landen – wegen vielfachen Mordes und mutmaßlicher Kriegsverbrechen. Wir begnügen uns heute mit der Verleihung eines BigBrotherAwards und wollen damit etwas sichtbar machen, was vielen vielleicht nicht so klar ist.
1. Solchen Drohnenangriffen geht immer eine mehr oder weniger lange Phase der Ausspähung und Ausforschung potentiell verdächtiger Zielpersonen voraus, ihrer Verhaltensmuster, ihres sozialen Umfelds und örtlicher Gegebenheiten. Vor ihren Attacken erstellen die Militärs für die Zielauswahl geheime Raster und werten Signale von Handys und Computern aus, um „Terrorverdächtige“ oder „Gefährder“ ausfindig zu machen – und damit mögliche Todeskandidaten. Die dabei gewonnenen Koordinaten, Ortungsdaten, Fotos und Videos werden über die US-Militärbasis Ramstein in die USA geleitet, wo sie zusammen mit Satellitenbildern, Telefonüberwachungsdaten und – auch deutschen – Geheimdienst-Informationen ausgewertet sowie zu Personen-, Kontakt-, Verhaltens- und Risikoprofilen verdichtet werden. Später bilden sie dann die Datengrundlage für den finalen Angriff.
Insoweit kann man auch von „Cyberkrieg“ sprechen, der den Drohnenkrieg erst ermöglicht. Letztlich genügt ein hinreichender Verdacht – etwa die mutmaßliche Zugehörigkeit zu einer Terrorgruppe und eine angebliche Bedrohung für die USA –, um auf die geheime Todesliste („kill list“) der US-Administration zu geraten.[1]
Den Knopf zum todbringenden Abschuss der Raketen drückt der steuernde „Drohnenpilot“ – wie in einem Computerspiel – per Joystick in den Tausende von Kilometern entfernten USA. Dabei erfolgen Drohnensteuerung und Abschussimpuls über die Daten- und Satelliten-Relaisanlage in Ramstein und über ein transatlantisches Glasfaserkabel. Von Ramstein aus wird also der weltweite Drohnenkrieg der USA logistisch unterstützt und ferngesteuert.[2] Und weshalb ausgerechnet über Ramstein? Weil die Erdkrümmung eine direkte Steuerung aus den USA unmöglich macht. Deshalb gilt die US-Airbase in der Pfalz als unverzichtbares „zentrales Nervensystem“[3] des US-Drohnenprogramms.
2. Das bedeutet: Deutschland ist längst integraler Bestandteil des völkerrechtswidrigen US-geführten so genannten Kriegs gegen den Terror und in alle völkerrechtswidrigen US- und NATO-Kriege und Kriegsverbrechen verstrickt – obwohl doch nach Artikel 26 des Grundgesetzes „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“, verfassungswidrig und mit Strafe bedroht sind.
Aus diesem Grund rückt die Bundesregierung in den Fokus eines „BigBrotherAwards“: Sie trägt rechtliche und politische Mitverantwortung, weil sie nichts gegen dieses mörderische Treiben auf deutschem Staatsgebiet unternimmt. Die Militärbasis Ramstein ist keineswegs exterritoriales Gebiet, sondern liegt im Geltungsbereich des Grundgesetzes – auch wenn de facto Grundgesetz und Völkerrecht hinter den Toren Ramsteins ihre Gültigkeit verlieren. Die Bundesregierung hat den (potentiell) betroffenen Menschen gegenüber eine gesetzliche Pflicht zu handeln – juristisch ausgedrückt: eine „Garantenpflicht“.
So sieht es im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Das Gericht hat Anfang 2019 die Bundesregierung gerügt und dazu verurteilt, künftig ihrer Schutzpflicht nachzukommen und aktiv nachzuforschen, ob Kampfdrohnen-Einsätze über Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen.[4] Das humanitäre Völkerrecht, das u.a. willkürliche Tötungen von Zivilpersonen verbietet, bindet gemäß Grundgesetz (Art. 25) auch Regierung, Behörden und Justiz der Bundesrepublik. Dieser Schutzpflicht, so das Gericht, sei die Bundesregierung bislang nicht nachgekommen. Tatsächlich hat sie bis heute jegliche Verantwortung zurückgewiesen und damit den von deutschem Staatsgebiet ausgehenden Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.
Geklagt hatten drei Mitglieder der jemenitischen Familie Bin Ali Jaber, die durch Raketenbeschuss aus US-Drohnen nahe Angehörige verloren hatten und selbst schwer traumatisiert sind. Ohne die Militärbasis Ramstein, so die Kläger, würden ihre Verwandten noch leben. Angesichts der anhaltenden Drohnenangriffe leben sie in ständiger Angst und fürchten weiterhin um ihr eigenes Leben und das ihrer Angehörigen. Sie fordern von der Bundesrepublik, die US-Drohnensteuerung über Ramstein mit geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Stattdessen aber hat die Bundesregierung Revision gegen das Gerichtsurteil eingelegt, um es zu kippen.
3. Der berechtigten Forderung der Kläger schließen wir uns an, denn die willkürlichen Tötungen per Joystick aus sicherer Distanz, ermöglicht durch Datenverarbeitung und ‑weiterleitung in Ramstein, sind letztlich eine Form von Staatsterror, und die Bundesregierung macht sich mitschuldig. Sie könnte militärische US-Stützpunkte hierzulande durch deutsche Sicherheitsbehörden kontrollieren lassen – schließlich sind diese bei Verdacht auf Verbrechen nach dem Legalitätsprinzip zu Strafermittlungen verpflichtet. Anlässlich des Drohnenangriffs auf den iranischen General Soleimani hatten Abgeordnete der Linksfraktion deshalb Strafanzeige gegen Regierungsmitglieder wegen Beihilfe zum Mord durch Unterlassen erstattet – allerdings ohne Erfolg: Der Generalbundesanwalt hat die Einleitung von Ermittlungen verweigert, weil es keine „Erfolgsabwendungspflicht“ deutscher Funktionsträger gäbe, zumindest hafteten sie nicht strafrechtlich für Völkerrechtsverstöße ausländischer Staaten.[5]
Dennoch sind die deutschen Staatsorgane nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, „auch im eigenen Verantwortungsbereich das Völkerrecht durchzusetzen, wenn dritte Staaten dieses verletzen“.[6] Dazu könnte die Bundesregierung auch das Truppenstationierungsabkommen mit der US-Regierung kündigen. Schließlich soll nach Plänen von US-Präsident Trump ohnehin ein Teil der US-Truppen aus Deutschland abgezogen werden – wovon allerdings die Militärbasis Ramstein nicht betroffen ist. Dass die zuständigen Staatsorgane bisher beharrlich untätig bleiben, ist nicht nachvollziehbar und dürfte an Verfassungsbruch grenzen.
Solange hier keine radikale Wende zu erkennen ist, bleiben Proteste und Aktionen der Friedensbewegung gegen Ramstein als zentrales Daten- und Operations-Drehkreuz der US-Kriegspolitik und gegen völkerrechtswidrige Drohnenkriege weiterhin bitter nötig. Der Antiterror-Drohnenkrieg ist seinerseits Terror und produziert immer neuen Terror, wie Ex-Drohnenpiloten bereits Ende 2015 in einem offenen Brief an den damaligen US-Präsidenten Barack Obama festgestellt haben: Der US-Drohnenkrieg sei, so wörtlich, „eine der verheerendsten Triebfedern des Terrorismus und der Destabilisierung“.[7] Und das mit deutscher Duldung.
Herzlichen Glückwunsch zum BigBrotherAward 2020 an Kanzlerin Angela Merkel und die Große Regierungskoalition in Berlin.
[1] Whistleblower enthüllt Ausmaß des Drohnenkriegs, in: Der Spiegel 16.10.2015: https://www.spiegel.de/politik/ausland/drohnenkrieg-whistleblower-veroeffentlicht-geheime-dokumente-a-1058043.html; Constanze Kurz, Kriegsreporter: Drohnen jagen Journalisten? FAZ 03.04.2017: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/kill-list-der-drohnen-journalisten-auf-der-abschussliste-14954227.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2&service=printPreview https://www.heise.de/tp/features/Auch-Grossbritannien-fuehrt-eine-Drohnen-Todesliste-3191861.html?seite=all
[2] Vgl. dazu: Fuchs/Goetz, Wie die USA ihren Drohnenkrieg organisieren, in: Süddeutsche Zeitung v. 31.05.2013: https://www.sueddeutsche.de/politik/einsaetze-in-afrika-wie-die-usa-ihren-drohnenkrieg-organisieren-1.1684557
[3] TV-Beitrag „Ramstein ist Daten-Drehscheibe der US-Drohnenwelt“, SWR, 4. April 2014 (leider nicht mehr online).
[4] OVG NRW, Urteil v. 19.03.2019; Az 1361/15
5 Christian Rath, Merkel musste Mord nicht verhindern, in: taz 20.04.2020: https://taz.de/Strafanzeige-von-Linken-gescheitert/!5679608&s=Christian+Rath+Merkel+musste+Mord+nicht+verhindern/
[6] 2 BvR 1371/13; BVerfGE 112, 1 (26)
[7] zit. nach Der Spiegel 19.11.2015