Der Wahlgang am 12. Februar 2023 in Berlin bleibt unverändert von vielen Paragrafen umgrenzt. Die Freiheit des Volkes (Demos) muss auch bei Wahlen Opfer bringen.

Hier eine kleine Auswahl: Mehr oder weniger charismatische Personen wollen in Berlin erneut gewählt werden. Sie versprechen alles Mögliche und Unmögliche. Ob sie es einhalten oder nicht, ist egal. Die Moral ist im deutschen Rechtsstaat meist kein juristischer Tatbestand.

Medien veröffentlichen Wahlbarometer, der die Demokratie ruiniert, sagte einmal A. Widmann in der Berliner Zeitung. Das Barometer und seine Themenvorgaben sind beachtlich vom Ideal der Demokratie entfernt. Im Hintergrund steht wohl der Wunsch eines „Weiter so“ der Mächtigen.

Eine Demokratie widrige Erfindung ist der konservative „Wahl-O-Mat“. Ein Aktionstool (Werkzeug) gaukelt vor, für die Wähler eine Entscheidungshilfe zu sein. Sie soll Orientierungen erleichtern und unglaublich viele Menschen erreichen, behauptet Thomas Gill, Leiter der politischen Landeszentrale. (BLZ 26.1.2023).

Ihre Dienste vor Wahlen bieten weitere 8 Meinungsbildner (FORSA, EMNID, Allensbach u.a.) zugunsten der herrschenden Parteien an. Internet und Handy schränken aber ihr einstiges Monopol der Interpretation der Dinge und Verbreitung von Nachrichten ein. Manipulationsversuche des Wählers sind nicht zu übersehen.

Versprechungen auf Straßenplakaten, die zu ihrer Herstellung Strom, Papier, Farbe, zum Schaden der Natur verbrauchen, verschandeln erneut die Stadt. Dem Bürger verbieten Gesetze seine Meinung in gleicherweise kund zu tun. Strafen sind jedoch meist sicher. Kleben sich mutige Jugendliche auf der Straße zur Artikulation ihrer Meinung fest, weil sich die Politik nicht mit wirksamen Gesetzen regt, findet die Justiz Paragraphen, um sie zu bestrafen.

Demokratie schädlich ist die Parteienfinanzierung, nicht nur zu Wahlzeiten. Über steigende Abgeordnetenzahlen aus Überhang Mandaten freut sich der Bierdeckelrechner F. Merz. Die Abstimmungszahl seiner Fraktion steigt. Die Erhöhung der Abgeordneten Zahl kostet aber dem Steuerzahler sehr viel Geld, dass zum Beispiel der Ausstattung der KITAS und Schulen fehlt.

Gesetze zur Parteienfinanzierung sollten schon seit Jahren grundsätzlich verändert werden. Das Parlament debattiert, novelliert aber nicht das Gesetz, trotz erhöhter Abgeordnetenzahl.

Gleiches passiert mit dem Wahlgesetz. Die Richter des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe werden zur Hilfe gerufen, weil die Mehrheit der Politik ihren Job nicht erfüllt. Die Mehrheit der Abgeordneten pflegt ihren Egoismus und dient nicht „Dem Deutschen Volke“, wie es am Gebäude des Reichstages steht und gleichwohl die Verfassung vorschreibt.

Die Fraktionen der Ampel haben eine neue Fassung zum Wahlgesetz im Januar 2023 vorgeschlagen und heftigen Protest der CDU/CSU eingefahren. Es darf angenommen werden, dass die Union für ihre Haltung weitere Wählerstimmen im Berliner Abgeordneten Haus verliert (Privatmeinung).

Die in den Bundesländern üblichen Wahllisten verstoßen gegen die Verfassung glauben Kritiker, ohne Gehör zu finden. Sie würden die Demokratie in der Geschlechterfrage und allgemein die Wahlfreiheit einschränken.

Die Hoffnung an die Demokratie wird gedämpft. In der Wirtschaft wird nicht gewählt. Hier entscheiden Kapitalmehrheiten. In der Großwirtschaft, der Banken und Geldfonds steigt das Kapitalvolumen (Außer beim Crash der Börsen). Dabei helfen konservative Fraktionen im Bundestag und im Berliner Abgeordneten Haus mit Fördermittel, Subventionen, Steuerrückvergütungen u.a.

Und bitte vor der Wahl, nochmals die Gedanken der Klassiker konsultieren. Das stärkt die eigene Meinungsbildung. Zum Beispiel:

Krieg, Handel und Piraterie. Dreieinigkeit sind sie, nicht zu trennen. J.W. Goethe, (Faust 2. Teil)