Das Bündnis Klinikrettung weist die Forderung zur Schließung von 700 Krankenhäusern in Deutschland scharf zurück. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken hatte diesen Vorschlag in die Debatte eingebracht, der Spitzenverband der Krankenkassen sieht ebenfalls Reformbedarf und verweist dabei auf die Corona-Krise. Um die Schließungswelle umsetzen zu können, soll das Grundgesetz geändert werden: Die Zuständigkeit für Krankenhäuser soll den Bundeländern weggenommen und beim Bund konzentriert werden. Das Bündnis Klinikrettung befürchtet, dass so Schließungen erleichtert werden sollen, weil die Zentralisierung lokalen Widerstand aushebelt. In immer mehr Regionen wehren sich die Menschen gegen den zunehmenden Abbau der stationären Versorgung. Carl Waßmuth, Sprecher Bündnis Klinikrettung und Vorstand Gemeingut in BürgerInnenhand: „An alle die behaupten, durch die Corona-Krise sei deutlich geworden, dass Deutschland in Zukunft weniger Klinikstandorte brauche: Erklärt uns dann mal, warum wir alle zu Hause bleiben mussten und fast die ganze Wirtschaft runtergefahren wurde. Gesundheitsminister Jens Spahn und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben gesagt, das sei nötig, damit das Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Und wir wissen ja: Die kleinen Krankenhäusern haben sogar mehr Corona-Patienten behandelt als die Maximalversorger.“ Den Schließungsvorschlag kommentiert Klaus Emmerich, Vorstand (i.R.) von zwei Kliniken in Bayern und aktiv im „Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist ausführendes Organ des Bundesgesund-heitsministeriums und muss unparteiisch bleiben. 700 Schließungen würden aber an 700 Orten zu einer stationären Unterversorgung führen. Ländliche Regionen würden von der wohnortnahen klinischen Versorgung ausgeschlossen , den Nutzen hättendabei nur private Klinik-Großkonzernen, die ihr Leistungsangebot nach entsprechenden Gewinnaussichten ausrichten. Eine Zentralisierung kostet zudem Milliarden Euro.

Als Bündnis Klinikrettung fordern wir eine vollumfängliche Selbstkostenfianzierung der Krankenhäuser und eine flächendeckenden klinische Versorgung, ausgerichtet am Bedarf der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Regionen. Das Geld aus eingesparten Gewinnen kann der Bund ohne Zentralisierung s denjenigen Krankenhäuser bereitstellen, die eine breite und flächendeckende klinische Basisversorgung anbieten. “

Hintergrund 1) Zahl von Covid-PatientInnen 2020, Vergleich kleine Krankenhäuser – Maximalversorger: • 0 bis 299 Betten (kleine Krankenhäuser): 27,6 Prozent Covid-PatientInnen • über 800 Betten (Maximalversorger): 20,7 Prozent Covid-PatientInnen 2). Lt. Geschäftsordnung wird der Gemeinsame Bundesausschuss von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen besetzt. Er ist zur unparteiischen Leitung verpflichtet, siehe Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses, in der Fassung vom 17. Juli 2008, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 134 (S. 3256) vom 4. September 2008, zuletzt geändert am 21. Januar 2021, veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 16.03.2021 B4, in Kraft getreten am 17. März 2021, § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1, https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2423/GO_2021-01-21_iK-2021-03-17.pdf * Das Bündnis Klinikrettung hat sich im Jahr 2020 auf Initiative von Krankenhauspersonal und anderen politisch aktiven Menschen gegründet, die sich für den flächendeckenden Erhalt der stationären klinischen Versorgung einsetzen. Das Bündnis Klinikrettung ist – insbesondere angesichts der Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie – davon überzeugt, dass die aktuelle Anzahl der Krankenhausbetten unverzichtbar ist und nicht weiter reduziert werden darf. Mehr Informationen zum Bündnis und weitere Hintergrundinformationen unter:

https://www.gemeingut.org/krankenhausschliessungen/ https://www.gemeingut.org/krankenhausplanung-muss-im-breiten-buergerinnendialog-erfolgen-und-laendliche-stationaere-versorgung-sichern/ Petition gegen die Klinikschließungen: www.gemeingut.org/krankenhausschliessungen-stoppen. * Gemeingut in BürgerInnenhand ist die Trägerorganisation des Bündnisses. GiB arbeitet seit zehn Jahren zu den Themen Privatisierung/öffentlich-private Partnerschaften und Schutz der Daseinsvorsorge. VertreterInnen der privatisierungskritischen Organisation wurden mehrfach als Sachverständige zu Anhörungen zum Thema Privatisierung der Daseinsvorsorge eingeladen.