Morgen, am Donnerstag, den 18. Juni 2020 finden die 2. und 3. Lesung zum Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) statt. Hier soll es vornehmlich um einen einfacheren Rahmen für Niedrigstenergiegebäude-Standards gehen, was im Prinzip zu begrüßen ist. Allerdings bezweifeln Kenner der Energiebranche, ob die angepeilten Schritte ausreichend für schnellen und effizienten Klimaschutz sind. In der entsprechenden Fachpresse sind diese Stimmen zu Recht zu lesen. Einen guten Überblick zum Gesetz und den Hintergründen gibt es hier.

Zwangsinstallation von Smart Metern und Gesundheit

Völlig unbeachtet und abseits der Klimaschutz-Debatte soll morgen jedoch noch eine weitere Änderung umgesetzt werden, die uns alle betrifft: Zukünftig sollen in allen Haushalten und Gebäuden zwingend sogenannte Smart Meter eingebaut werden, die eigenständig Daten erfassen und diese – teilweise rund um die Uhr – an die jeweiligen Zentralen funken. Dies soll nicht nur für Strom-, Gas- und Wasserzähler gelten, sondern zum Beispiel auch für Rauchmelder.

Somit nimmt die ohnehin bereits stetig steigende Belastung mit elektromagnetischen Feldern (EMF), z.B. durch W-LAN Netze, zu. Wer dann noch elektrosensibel ist, dürfte diese Auswirkungen unter Umständen am eigenen Leib zu spüren bekommen. Die gängigen Symptome für Elektrosensibilität sind laut Umweltmediziner Dr. Joachim Mutter aus Freiburg unter anderem Schlaflosigkeit, Kopf- und Körperschmerzen, Herz- und Blutdruckprobleme, Schwindel, Müdigkeit, Gedächtnisschwäche, Augen- und Hautbrennen, Tinnitus und Depressionen.

Die Fachärztin für Allgemein- und Umweltmedizin Barbara Dohmen hat dies bereits 2019 in einem offenen Brief an die Bundesnetzagentur thematisiert, auch im Bezug auf den derzeit bereits laufenden Ausbau des 5G-Netzes, worüber ja dann die riesigen Datenmengen transportiert werden sollen.

Erhöhte Funkbelastung für alle

Selbst die Bundesregierung gibt in einem Bericht von 2018 zu: „Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet rasant fort. Dies wird zu einer starken Zunahme der drahtlosen Kommunikation insgesamt, mit vermehrtem Einsatz elektromagnetischer Felder und damit auch zu einer insgesamt höheren Belastung der Bevölkerung führen.“ (Punkt 5 Fazit/ Seite 10). Interessantes Detail: einmal das Wort „Kinder“ in die Suchfunktion des PDF eingeben – kurz zusammengefasst: Langzeitwirkung unbekannt, mehr Forschungsbedarf.

Nach einer Studie des kalifornischen Center for Electrosmog Prevention (CEP) gibt ein einziger Smart-Meter so viel Strahlung ab, wie 160 Mobiltelefone zusammen. In einem Artikel der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung (IGEF) wird dies näher erläutert. Dort steht unter anderem:

„Ein Smart-Meter muss zwangsläufig ein hohes Strahlungsniveau aufweisen, da es mit allen elektronischen Geräten kommunizieren muss. Da Smart-Meter niemals abgeschaltet werden und die Mikrowellen auch auf die installierten Kupferleitungen im Haus einstreuen und über diese abgestrahlt werden, wird im gesamten Haus Mikrowellensmog verbreitet.“

Auch in Österreich macht man sich Sorgen. Auf dem Infoportal stop-smartmeter.at heißt es auf die Frage, ob ein Smart Meter mehr oder weniger Elektrosmog als ein Handy oder W-LAN verursacht:

„Dies hängt von vielen Faktoren ab (vor allem von der Entfernung zu den Geräten) und kann daher nicht generell beantwortet werden. Handy und WLAN erzeugen höhere Feldstärken. Allerdings kann man WLAN und Handy abschalten oder gar nicht verwenden. Einen Smart Meter kann man nicht abschalten, er strahlt Tag und Nacht. Er nimmt auch Datensignale der anderen Smart Meter im gleichen Trafonetz auf und verstärkt diese. Also Elektrosmog rund um die Uhr, welcher nicht abgeschaltet werden kann. Ob ich ein Handy oder WLAN verwende kann ich selber entscheiden. Diese Wahlfreiheit muss auch beim Smart Meter gegeben sein.“

Wo bleibt der Datenschutz?

Einmal beschlossen wird es nach Ansicht von Experten schwierig sein, diese Zwangsinstallation wieder rückgängig zu machen. Auch datenschutzrechtlich ist die Sache bedenklich. Smart Meter sind aus der Ferne – angeblich nur für Software-Updates – programmierbar. Allerdings haben Forscher der FH Münster beispielsweise herausgefunden, wie anhand der Auswertung eines Smart Meters auf die TV- Sendung geschlossen werden konnte, die die Bewohner gerade sahen, und zwar anhand der unregelmäßigen Folge von Hell- und Dunkelbildern (Quelle: Tagespiegel).

Smart Meter sind zudem bewegungsempfindlich und können auch Bewegungs- und ähnliche Daten aus der Umgebung an ihre Rechenzentren funken. Die Juristin Margit Krug macht in ihrer neuen Broschüre „Lauschangriff durch smarte Zähler“ (pad-Verlag) auf diese Problematik aufmerksam. Es soll zwar Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern geben, wobei manche Anlagen nur in Abständen von mehreren Tage Daten per Funk übermitteln. Eine Kontrolle darüber hat man aber nicht.

Eine informative Stellungnahme rund um dieses Thema stellt der Artikel „Mobilfunk-Zwang im Privathaushaushalt?“ von Prof. Dr. Werner Thiede, Apl. Professor für Systematische Theologie an der Uni Erlangen, Pfarrer i.R. und Publizist dar, erschienen im Mai 2020 im baubiologie-magazin des Instituts für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN. Darin werden alle oben genannte Punkte ausführlich erläutert.

Verletzung von Grundrechten

In Anbetracht all dieser Aspekte kann man sagen, dass morgen unsere Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, informationelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit in nicht unerheblicher Weise verletzt werden könnten. Das ist bedenklich.

Aus diesen Gründen rufen Mobilfunkgegner auch dazu auf, noch heute Bedenken an die Bundestagsabgeordneten per Email weiterzuleiten. Auf der Webseite der Initiative „Weisse Zone Rhön e.V. – Gesunder Lebensraum für Elektrosensible Menschen und auch für andere“ steht ein Entwurf zum Download zur Verfügung. Die jeweiligen Emailadressen findet man unter www.bundestag.de/abgeordnete und www.bundestag.de/umwelt.

Die Liveübertragung der morgigen Lesung und Abstimmung zum Gebäudeenergie-Gesetz im Parlamentsfernsehen kann auf www.bundestag.de/mediathek um 11:15 Uhr unter „Livestream“ verfolgt werden.

Weitere Infos:

Einschätzung des BUND- Arbeitskreis Elektrosmog Hamburg: „Rauchwarnmelder ja – aber bitte keine Funk-Rauchwarnmelder!

Umfassendes Dossier von Werner Thiede: „Akzeptanzzwang zu funkbasierten Messsystemen? Ein No-Go für Freiheitsliebende, Gesundheitsbewusste und Elektrosensible