Die Demokratie erleidet in Spanien einen Rückschlag nach dem anderen und die EU-Institutionen verhalten sich wie die berühmten drei chinesischen Affen: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Ein Beitrag von Pere Grau über das Wirken der spanischen Justiz in der Causa Katalonien.

Ich hoffe auf das Verständnis der Leserinnen und Leser, wenn ich unter dem Eindruck der Neuwahlen in Katalonien über die spanische Justiz schreibe, über eine angeblich so demokratische und so unabhängige Institution, die schnell dabei ist, ihren Ruf gründlich und dauerhaft zu beschädigen.

Rache

Die Freilassung eines Teils der nach dem Unabhängigkeitsreferendum inhaftierten katalanischen Politiker (gegen eine saftige Kaution von jeweils 100.000 Euro) kann für gutgläubige Ausländer ein möglicher Beweis sein, dass ich wahrscheinlich übertreibe, und dass alles nicht so schlimm sei. Irrtum. Die Freilassung setzt nur die präventive Inhaftierung außer Kraft, aber die Verfahren werden weiter verfolgt und die Möglichkeit von Langzeit Gefängnisstrafen – sowohl für die noch inhaftierten Oriol Junqueras (Vizepräsident) und Joaquim Forn (Innenminister) wie auch für die jetzt freigelassenen Politiker – bleibt bestehen.

Mit dieser halben Maßnahme – ein Ausdruck der spanischen Rache gegen die Hauptverantwortlichen für den Erfolg des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien – werden die spanischen Behörden nicht die peinliche Situation vermeiden können, vor den Wahlen am 21. Dezember Wahlkandidaten im Gefängnis festzuhalten wie in einer gewöhnlichen Bananenrepublik.

Willkürlichkeit

Fassen wir beispielhaft vier von den „Freiheiten“ zusammen, die sich in wenigen Wochen die willkürliche spanische Justizmaschinerie erlaubt hat.

(1) Die zwei katalanischen Aktivisten Jordi Sánchez und Jordi Cuixart (schon jetzt international als „die zwei Jordis“ berühmt geworden und weiterhin in Haft) wurden wegen des Vorwurfs der Aufwiegelung zum Aufruhr inhaftiert.

Bei einer Demonstration am 20. September wurden Angehörige der Polizeieinheit Guardia Civil über mehrere Stunden eingekesselt. Sánchez und Cuixart sollen die Demonstraten dazu angespornt haben, was unhaltbar ist, wie es zum Beispiel nachfolgendes Video belegt. In diesem sieht man, wie Cuixart versucht, die empörten Bürger zur Mäßigung zu bewegen und den Agenten der paramilitärischen spanischen Polizei, die in das katalanische Wirtschaftsministerium eingedrungen waren, den Abzug zu gestatten.

(2) Die Mitglieder der katalanischen Regierung wurden der Rebellion angeklagt, nach einem Artikel des Strafgesetzbuchs, der wegen der Erinnerung an den Putsch der Armee 1936 und den gescheiterten Putsch vom Februar 1981 verfasst wurde. Wie ich schon einmal an anderer Stelle schrieb, macht die Anklage aber nur dann Sinn, wenn Wahlzettel als gefährliche Waffen angesehen werden.

Denn das spanische Strafgesetzbuch definiert „Rebellion“ in § 472 ganz klar als Aufruhr gegen die öffentliche Ordnung mit Gebrauch von Gewalt, und schreibt ausdrücklich vor:

„Zunächst sollen die Aufrührer dazu ermahnt werden die Waffen niederzulegen, und wenn das nicht befolgt wird, dann darf man mit Waffengewalt gegen sie vorgehen.“ 

(3) Die zusätzliche Anklage wegen Veruntreuung von öffentlichen Geldern (die für das Referendum verwendet wurden) ist nicht nur absurd, weil Volksbefragung und Veruntreuung zwei Begriffe sind, die in diesem Kontext sich gegenseitig ausschließen, sondern auch, wenn man bedenkt, dass der spanische Finanzminister Cristóbal Montoro die katalanischen Finanzen seit 2015 kontrolliert. Dazu passt eine Äußerung, die von Montoro selbst stammt:

„Für die Finanzierung des Referendums am 1. Oktober wurde bis zum heutigen Tag [Anm.: 31.08.2017] kein einziger Euro des Haushalts der Generalitat [Anm.: katalanische Autonomieregierung] zugewiesen.“

(4) Die katalanischen Minister werden auch wegen Aufwiegelung zum Aufruhr angeklagt. Dafür müsste man aber beweisen, dass sie konkrete Anweisungen gaben, um das normale Funktionieren des spanischen Staates zu verhindern. Und das ist nie geschehen.

Wie kann man sich wundern, dass, wenn die Justiz so „freihändig“ arbeitet, auch die Regierung die eigenen Gesetze nach Lust und Laune „interpretiert“ und sie den berühmt-berüchtigten Artikel 155 der Verfassung als Freibrief nimmt, der ihr absolut alles erlaubt, obwohl das keineswegs so ist?

Art. 155. (1) Wenn eine Autonome Gemeinschaft die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder so handelt, daß ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens darstellt, so kann die Regierung nach vorheriger Aufforderung an den Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft und, im Falle von deren Nichtbefolgung, mit der Billigung der absoluten Mehrheit des Senats die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Gemeinschaft zur zwangsweisen Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuhalten oder um das erwähnte Interesse der Allgemeinheit zu schützen.

Normalität

Ministerpräsident Mariano Rajoy meint, dass mit dem Artikel 155 die Normalität nach Katalonien zurückgekommen sei. Auch wenn man von seiner Seite vieles gewohnt ist, wundert man sich wieder über so viel Verlogenheit.

Die katalanische Verwaltung, die unter Zwangsverwaltung steht, ist fast paralysiert, weil für jede kleine Entscheidung, auch des kleinsten Abteilungsleiters, die Erlaubnis aus Madrid eingeholt werden muss, was sogar oft verbunden ist mit Reisen nach Madrid, deren Kosten zulasten des Steuerzahlers gehen.

Das Kollektiv „Öffentliche Diener Kataloniens“ hat eine Studie veröffentlicht, die die vielen Schäden aufzählt (und weiter aufzählen wird), die die spanische Intervention in der katalanischen Verwaltung verursacht. Unter anderem sind über 90 öffentliche Verträge lahmgelegt. Es gibt Hunderte Sozialvereine, die schon genehmigte Subventionen nicht empfangen können. Es fehlen Miethilfen und Hilfen für Behinderte und verarmte Familien. Es gibt über 70 parlamentarische Gesetzesvorlagen, die nicht weiter bearbeitet werden können (mehr Information hier auf Englisch).

Dazu kommt die Schließung der Außenbüros der katalanischen Regierung (bis auf das in Brüssel), die mit viel Erfolg die Interessen der katalanischen Wirtschaft im Ausland vertreten hatten. Auch hat man der Hafenverwaltung Barcelonas verboten, Handelsmissionen im Ausland zu etablieren.

Und dazu kommt noch (und das ist für die Katalanen keineswegs eine unbedeutende Kleinigkeit), dass alle Verwaltungsdokumente für die Interventionskommissare nicht mehr auf Katalanisch geschrieben werden dürfen, sondern direkt auf Spanisch verfasst oder in spanischer Übersetzung beigefügt werden müssen, was noch einmal neue Kosten verursacht. Das ist also die „Normalität“, die der spanische Ministerpräsident feiert.

Prinzipien und Werte

Die Demokratie erleidet in Spanien einen Rückschlag nach dem anderen. Und die EU-Institutionen verhalten sich wie die berühmten drei chinesischen Affen: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – auch wenn die scheinbar unvermeidlichen „politischen Notwendigkeiten“ einen Verrat an den Prinzipien und Werten der Union bedeuten.

Zum Hintergrund:

Beim Referendum am 1. Oktober 2017 stimmten die Katalanen darüber ab, ob die Unabhängigkeit von Spanien erklärt werden soll. Die Abstimmung wurde von der Zentralregierung in Madrid mit Verweis auf die spanische Verfassung (insbesondere die Artikel 2 und 155) für illegal erklärt. Spanische Polizei ging gewaltsam gegen die Bevölkerung vor. Rund 900 Menschen wurden teils schwer verletzt. 43 Prozent der Wahlberechtigten nahmen dennoch an der Abstimmung teil. 90 Prozent stimmten für eine Unabhängigkeit Kataloniens.

Barcelonas Bürgermeisterin Ada Colau, selbst keine Befürworterin der Unabhängigkeit, informierte in einem Rundbrief Amtskollegen in der EU über die Lage in Katalonien. Sie betonte, dass die katalanische Frage nicht mehr als eine bloße innere Angelegenheit Spaniens betrachtet werden könne, sondern die europäische Dimension berücksichtigt werden muss.

Die autonome Region wurde Ende Oktober von Madrid unter Zwangsverwaltung gestellt, die Regionalregierung abgesetzt und zahlreiche katalanische Politiker verhaftet. Inhaftiert wurden zudem die Vorsitzenden der größten Bürgerinitiativen, die sich für die Unabhängigkeit Kataloniens einsetzen: Jordi Cuixart (Omnium Cultural) und Jordi Sanchez (Assemblea Nacional Catalana). Ihnen wird Aufruhr vorgeworfen. Josep Lluis Trapero, Chef der Regionalpolizei Mossos d’Esquadra, sieht sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert.

Carles Puigdemont, Regionalpräsident von Katalonien, setzte sich mit vier seiner Kabinettsmitglieder nach Belgien ab. Puigdemont wird unter anderem der Auflehnung gegen die Staatsgewalt, Veruntreuung öffentlicher Gelder und der Rebellion beschuldigt. Spanien beantragte einen europäischen und einen internationalen Haftbefehl, denn das oberste Gericht im Dezember zurückzog. Der nationale Haftbefehl besteht weiter.

Am 4. Dezember wurden sechs Kabinettsmitglieder gegen Kaution aus der Haft entlassen, dagegen sind Cuixart, Sanchez sowie Kataloniens Vizepräsident Oriol Junqueras und Innenminister Joaquim Forn weiterhin in Untersuchungshaft. Die Politiker hatten um ihre Freilassung ersucht, um sich am Wahlkampf für die in Katalonien von der Zentralregierung angeordneten Neuwahlen am 21. Dezember beteiligen zu können. 


Über den Autor: Pere Grau stammt aus Barcelona. Er wurde 1930 geboren und erlebte die Franco-Diktatur. Er arbeitete als Büroangestellter und beschäftigte sich autodidaktisch mit Kunst und Literatur und schrieb Gedichte. Anfang der 1960er-Jahre emigrierte Pere Grau nach Deutschland. Er veröffentlicht auf seinem Blog regelmäßig Berichte über Katalonien und die dortigen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen.

Der Originalartikel kann hier besucht werden