Die katalanische Unabhängigkeitsbewegung, sagt EU-Kommissar Frans Timmermans, soll nicht das Gesetz ignorieren, sondern eine Reform der spanischen Verfassung anstreben. Das ist noch nie gelungen, weil es ein unausführbarer Weg ist, meint Mir Galceran. Er hat Timmermans einen Brief geschrieben.

Sehr geehrter Herr Timmermans,

anlässlich der massiven katalanischen Demonstration in Brüssel am 7. Dezember haben Sie als Vizepräsident der Europäischen Kommission Folgendes erklärt: (1) Die EU kann nicht in dem Konflikt intervenieren, weil Spanien ein demokratischer Staat ist, der den Werten der EU entspricht. Und (2), wenn die katalanische Unabhängigkeitsbewegung den legalen Rahmen ändern will, muss man eben diesen Rahmen ändern (mit einer Reform der spanischen Verfassung) und nicht das Gesetz ignorieren.

Sehr geehrter Herr Timmermans, sind Sie sich bewusst, dass Ihre Erklärungen eine wortwörtliche Kopie der Argumente von Herrn Rajoy[1]  sind? Wenn Sie so argumentieren, hören wir eben nicht Herrn Timmermans, sondern Herrn Rajoy.

Diese Argumente haben mehrere Ziele: als Allererstes und Wichtigstes das Gewissen der europäischen, öffentlichen Meinung zu beruhigen und zu vermeiden, dass bestimmte Fragen aufkommen, die für den spanischen Staat unbequem werden könnten. Die These „Spanien als demokratischer Rechtsstaat und EU-Mitglied bietet die entsprechenden demokratischen Wege, auf denen die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter ihre politischen Ziele demokratisch erreichen können, indem man im Vorfeld den spanischen Rechtsrahmen reformiert“, lässt sich leicht an die europäischen Medien verkaufen.

Aber sind diese Argumente korrekt? Ist es realistisch, zu behaupten die katalanischen Unabhängigkeitsbefürworter könnten den spanischen Rechtsrahmen ändern, um ein demokratisches, mit Spanien vereinbartes Referendum abzuhalten?

Analysieren wir die Voraussetzungen:

Das erste politische Ziel der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung ist herauszufinden, ob es eine soziale Mehrheit gibt, um auf demokratischem Wege einen eigenen Staat für Katalonien zu gründen. Damit will man der Forderung von 74 Prozent der katalanischen Bürger gerecht werden, die entsprechend aktueller Umfragewerte des CEO (Meinungsforschungsinstitut Kataloniens) ein Referendum zu dieser Frage wünschen. Das haben die katalanischen gewählten Vertreter auch zweimal versucht: am 9.11.2014 und am 1.10.2017.

Die Reaktionen des spanischen Staates waren bisher Suspension, Boykott, juristische Verfolgung und sogar Polizeigewalt gegen friedliche Wähler. Das Argument der spanischen Regierung ist stets das Selbe: die spanische Verfassung lässt ein Referendum über die Frage der Unabhängigkeit nicht zu. In diesem Zusammenhang verweist die spanische Regierung die Katalanen darauf, dass diese ja stets die Möglichkeit hätten, entsprechend der existierenden Mechanismen die Verfassung zu ändern.

Als Erstes sollte man eine wichtige Tatsache unterstreichen:

Kein Artikel der spanischen Verfassung verbietet die Durchführung eines Unabhängigkeitsreferendums in keiner Region Spaniens.

Fakt ist, dass ein solches Referendum als vollkommen verfassungskonform gelten kann. Anders ist es mit der Unabhängigkeit Kataloniens. Sie kann ohne weiteres nicht als verfassungskonform eingestuft werden. Aber, eine Sache ist das Referendum über die Unabhängigkeit und eine andere die Unabhängigkeit selbst. Diese beiden Konzepte sollten klar getrennt werden, um die Problematik rational zu erörtern.

Es ist aber auch gar kein Zufall, dass die spanische Volkspartei, die Sozialisten (PSOE[3]) und „Ciutadanos“[4] sich aktiv darum bemühen, das Referendum (also die legale Selbstbestimmung innerhalb des spanischen Rechtsrahmens) mit der Unabhängigkeit (die juristische Hürden aufwirft, welche tatsächlich nur mit politischem Willen überwunden werden können) zu vermischen. Der Irrtum, zu sagen „da die Unabhängigkeit verfassungswidrig ist, ist auch ein Referendum über die Unabhängigkeit verfassungswidrig“ wird zu einer praktischen Ausrede der spanischen Parteien, um Verhandlungen über ein solches Referendum aus dem Wege zu gehen.

Es ist auch nur verständlich, dass Sie, Herr Timmermans, davon ausgehen könnten, dass das spanische Verfassungsgericht die autorisierte Stimme ist, um die Verfassung  als neutraler Schiedsrichter  zu interpretieren und somit interne Streitigkeiten in Spanien verfassungskonform beizulegen. Das Verfassungsgericht erklärte den nicht bindenden bürgerlichen Beteiligungsprozess in Katalonien vom 9. November 2017 und das Referendum vom 1. Oktober 2017 als verfassungswidrig, da diese – allgemein gesagt – gegen bestimmte Artikel der spanischen Verfassung verstießen (zum Beispiel Artikel 1.2 oder Artikel 2 der Präambel). Dadurch wurde der Eindruck erweckt, dass die spanische Verfassung tatsächlich ein Referendum, wie es die Katalanen wünschen, nicht erlaubt.

Doch gibt es ein Problem: das spanische Verfassungsgericht ist kein neutraler Schiedsrichter. Über die Zusammensetzung des Verfassungsgerichts entscheiden die großen spanischen Parteien, die im Kongress (spanisches Parlament), im Senat und in der spanischen Regierung vertreten sind. Oft agieren die Verfassungsrichter jeweils im Interesse der politischen Parteien, die sie zu diesem Amt bestimmt haben. Die spanischen Parteien, die keinerlei politischen Willen zeigen, um das Referendum zu ermöglichen, sind die gleichen, die durch die Verfassungsrichter absichern, dass diese die Verfassung auch so interpretieren. Es ist der perfekte Käfig.

Es gibt zudem ein Ereignis, das die These untermauert, dass ein solches Referendum innerhalb der derzeitigen spanischen Verfassung möglich ist:

Im April 2013 entsandte das katalanische Parlament eine Delegation nach Madrid, um den spanischen Kongress zu bitten, die Zuständigkeiten für die Durchführung eines Referendums über die politische Zukunft Kataloniens, inklusive der Option der Unabhängigkeit, an die katalanische Regierung zu übertragen. Das spanische Parlament antwortete mit „Nein“. Der entscheidende Aspekt dieses Ereignisses ist, dass diese Abstimmung über den Antrag des katalanischen Parlaments die Möglichkeit berücksichtigte, dass das spanische Parlament mit „Ja“ hätte stimmen können.

Somit hätte man die nicht bindenden Volksbefragung vom 9. November 2014 legal und auf mit dem Staat vereinbartem Wege abhalten können statt einen Beteiligungsprozess auszurufen, der nicht bindend war und dem Präsidenten Artur Mas[2] ein Berufsverbot eingebracht hat, Bußgelder von 36.500 Euro und weiteren 5,2 Millionen Euro, was schließlich zur Beschlagnahmung seiner Wohnung in Barcelona geführt hat.

Im April 2013 ging es nicht um eine Verfassungsreform, denn dies wäre nicht notwendig gewesen: der politische Wille der spanischen Politiker hätte ausgereicht.

Ist eine tiefgreifende Verfassungsreform im Interesse der Katalanen möglich?

Wäre es dennoch unabdingbare Voraussetzung, die spanische Verfassung zu ändern, um ein vereinbartes Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien durchführen zu können, sollte man sich zuerst informieren, was die spanische Verfassung dazu sagt:

Die Artikel der spanischen Verfassung, die man ändern müsste, sind Teil des Einführungstextes (Artikel 2 und eventuell auch Artikel 1.2 der Verfassung). Die entsprechenden Mechanismen, um einen Artikel des Einführungstextes zu ändern (eine besonders tiefgreifende Reform) sind im Artikel 168 der spanischen Verfassung festgelegt.

Laut Artikel 168 erfordert eine solche Reform eine Mehrheit von 2/3 im spanischen Kongress. Sollte der Kongress zustimmen, muss die Reform anschließend auch vom Senat, in dem traditionell die Volkspartei (Partido Popular; PP) die Mehrheit hat, mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen angenommen werden. Wenn beide Kammern die Reform billigen sollten, müssen beide Kammern aufgelöst und Neuwahlen angesetzt werden. Die entstandenen neuen Kammern müssten die Abstimmung wiederholen. Das heißt, die Reform müsste erneut in jeder Kammer mit einer 2/3 Mehrheit der neuen Abgeordneten gebilligt werden. Nach dieser 4-fachen Abstimmung mittels 2/3 Mehrheiten inklusive Generalwahlen muss die Verfassungsreform noch eine letzte Hürde passieren: sie muss von der Bevölkerung in einem Referendum im gesamten spanischen Staat bewilligt werden.

Fassen wir nochmal zusammen: Die Verfassungsreform, auf die die spanische Regierung im Konflikt mit Katalonien verweist, muss 5 Abstimmungen in vier politisch unterschiedlich zusammengesetzten legislativen Kammern durchlaufen und eine als ganzspanisches Referendum, obwohl die Reform nur ein Gebiet im Staat betrifft.

Ich nehme an, dass es Sie nicht überraschen wird, Herr Timmermans, zu erfahren, dass Artikel 168 der spanischen Verfassung noch nie zum Einsatz gekommen ist.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, auch zukünftige Szenarien einer möglichen Anwendung des Artikels 168 zu berücksichtigen. Vielleicht sollte man daran erinnern, dass von den 350 Abgeordneten im spanischen Kongress nur 47 Katalanen sind. Dass eine 2/3 Mehrheit von 350 Abgeordneten 235 Abgeordnete sind. Und dass Mariano Rajoy derzeitig in Spanien mit 137 Abgeordneten der Volkspartei regiert.

Vielleicht sollte man daran erinnern, dass der spanische Nationalismus (vorherrschend bei der Volkspartei und bei „Ciudadanos“[3], und auch – wenn nicht so stark – bei der PSOE[4]) unfähig ist, Spanien als einen multikulturellen Staat, und noch weniger als einen plurinationalen Staat[5] zu begreifen. Nicht mal als föderaler Staat.

Vielleicht sollte man daran erinnern, dass die Katalanen 16 Prozent der spanischen Bevölkerung stellen, und als solche, unabhängig davon, was sie denken oder möchten, immer den übrigen 84 Prozent unterliegen werden.

Wenn man sich von sämtlichen Vorurteilen und Phobien, die man über den Konflikt Katalonien-Spanien haben mag, befreien würde, dann sollte doch die rationale und neutrale Lösung des Konflikts in einem Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens bestehen.

Und sollten die Unabhängigkeitsbefürworter das Referendum tatsächlich gewinnen, sollte man mit politischem Pragmatismus den spanischen Rechtsrahmen anpassen, um auf das demokratische Mandat der katalanischen Bürger einzugehen.

Nach dem aktuellen Stand der Dinge sieht es allerdings so aus, als ob die EU die Katalanen weiterhin ihrem Schicksal überlassen wird mit der Ausrede, dass es sich um „eine interne Angelegenheit“ handele und dass „Spanien ein demokratischer Rechtsstaat“ sei, dass „die Unabhängigkeitsbefürworter erst mal den spanischen Verfassungsrahmen reformieren sollten“. Was bedeutet, dass die Katalanen niemals ihr Recht auf Entscheidung innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens Spaniens ausüben können.

In Spanien existiert kein politischer Wille, um den spanischen Rechtsrahmen so auszuschöpfen, dass eine Abstimmung zu dieser Frage stattfinden und man somit auf das Anliegen von 71,4 Prozent der katalanischen Bürger eingehen kann, die nun mal ein Referendum über ihre politische Zukunft fordern.

Es wäre für die Glaubwürdigkeit des gemeinschaftlichen europäischen Projektes als Wertegemeinschaft (und nicht nur Wirtschaftsunion) gut, dass in dem Konflikt Katalonien-Spanien die Europäische Kommission aufhören würde, einseitiger Beschützer von Herrn Mariano Rajoy zu sein.

Generell wäre die Vermittlung (nicht unbedingt Einmischung) in diesem Konflikt durch die europäischen Institutionen eine außerordentliche Gelegenheit, um den Bürgern Europas zu beweisen, dass die EU nicht nur die Interessen der Staaten vertritt, sondern auch die der Menschen, die letzten Endes diese Staaten mit Leben füllen. Und das schließt auch jene Menschen ein, die Katalonien zu einer friedlichen, weltoffenen, integrativen, sehr pro-europäisch eingestellten und tüchtigen Gesellschaft machen.

Mir Galceran

Übersetzung aus dem Spanischen von Krystyna Schreiber

[1] Mariano Rajoy ist Ministerpräsident Spaniens.

[2] Artur Mas war bis Januar 2016 Präsident der katalanischen Regionalregierung (Generalitat de Catalunya).

[3] Die PSOE (Partido Socialista Obrero Español) ist die Spanische Sozialistische Arbeiterpartei, die seit 1879 besteht, unter dem heutigen Namen seit 1888 firmiert und somit die älteste Partei Spaniens ist.

[4] Ciudadanos – Partido de la Ciudadanía (deut.: Staatsbürger – Partei der Bürgerschaft) wurde 2006 als Regionalpartei in Barcelona gegründet und ist seit 2015 in ganz Spanien aktiv. Sie wird in ihrer politischen Ausrichtung als liberale Mitte- und Mitte-Rechts-Partei gesehen.

[5] Der Begriff „plurinationaler Staat“, aber auch „Vielvölkerstaat“, „polyethnischer Staat“ oder „multinationaler Staat“ wird von Historikern, Politikwissenschaftlern und Soziologen zur Beschreibung multiethnischer Gesellschaften verwendet. Bolivien ist ein Beispiel für einen plurinationalen Staat.


Über den Autor: Mir Galceran ist das Pseudonym eines Autors aus Katalonien, der aus persönlichen Gründen namentlich nicht genannt werden will.

Weitere Informationen: Frans Timmermans (Jahrgang 1961) ist ein niederländischer Politiker der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE; engl.: Party of European Socialists). Er ist seit dem 1. November 2014 Erster Vizepräsident und EU-Kommissar für Bessere Rechtssetzung, interinstitutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtecharta in der sogenannten Kommission Juncker. Die Kommission, die von dem Luxemburger Jean-Claude Juncker geleitet wird, gehören neben dem Präsidenten 27 Kommissare an, darunter Günther Oettinger (CDU).

Von 1998 bis 2007 und von 2010 bis 2012 war Frans Timmermans für die sozialdemokratische Partij van de Arbeid Abgeordneter im nationalen Parlament der Niederlande und von 2007 bis 2010 Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten im Kabinett Balkenende IV, Von November 2012 bis Ende Oktober 2014 war Timmermans zudem Außenminister der Niederlande.

Bereits unmittelbar nach dem Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien sagte Timmermans laut u.a. der FAZ: „Dies ist eine innere Angelegenheit Spaniens, mit der im Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung Spaniens umzugehen ist.“

Der Originalartikel kann hier besucht werden