Angesichts der Tatsache, dass Massentierhaltung massiv zu Umweltverschmutzung und Klimawandel sowie laut WHO auch zu einem „post-antibiotischen Zeitalter“ beiträgt, wird die aktuelle Pressemitteilung der gemeinnützigen Organisation Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. umso relevanter. Tierschutz ist auch Verbraucherschutz, Umweltschutz, Schutz von Gesundheit und somit Schutz von Menschenrechten. Wir publizieren deshalb aus aktuellen Anlass den Inhalt:

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober kritisiert der Bundesverband Menschen für Tierrechte, dass sich die Lebenssituation der Tiere trotz der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz im Jahr 2002 nicht verbessert hat. Das geltende Tierschutzrecht müsse überarbeitet und konsequent angewendet werden. Dazu müssten die Veterinärämter personell aufgestockt, Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz eingerichtet und die Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene eingeführt werden. Gutachten und wissenschaftliche Veröffentlichungen belegten die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

„Die Bilanz nach 14 Jahren Staatsziel Tierschutz ist desaströs. Die rechtliche Aufwertung des Tierschutzes hat bis jetzt nur symbolischen Charakter, von dem die Tiere nichts haben. Das belegen die gerade veröffentlichten Undercover-Aufnahmen aus Mast- und Zuchtanlagen führender Landwirtschaftsfunktionäre. Und diese sind nur die Spitze des Eisbergs! Illegale Tierversuche an renommierten Forschungseinrichtungen, massive Verstöße gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie, Schlachtung bei vollem Bewusstsein, Schreddern gesunder Küken – die Liste der täglichen Tierquälereien lässt sich endlos verlängern“, klagt Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Diese Missstände würden nicht nur von Tierrechts- und Tierschutzverbänden aufgezeigt, sondern zunehmend auch von anerkannten Institutionen wie dem wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, dem Thünen-Institut für Betriebswirtschaft und dem Bayerischen Rechnungshof. Auch eine juristische Dissertation zur Auswirkung des Staatsziels Tierschutz komme zu dem Ergebnis, dass geltendes Tierschutzrecht nicht durchgesetzt werde.

„Wir brauchen zum einen dringend eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes im Sinne der Tiere. Zum anderen müssen endlich Maßnahmen ergriffen werden, damit geltendes Tierschutzrecht auch tatsächlich in der Praxis angewendet wird. Dazu brauchen wir die Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene und Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz. Außerdem müssen die Veterinärämter dringend personell aufgestockt werden“, fordert Ledermann.

Nach Ansicht des Verbandes geht es aber nicht nur um die Einhaltung geltenden Tierschutzrechtes, sondern auch um seine Weiterentwicklung. Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sei nur der Anfang. „Wir brauchen einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel weg von der industriellen Tierhaltung und vom Tierversuch. Die Zukunft liegt in neuen Ernährungs- und Landbaukonzepten, die ohne die Ausbeutung von Tier und Umwelt auskommen – und in einer humanspezifischen tierversuchsfreien Forschung“, schließt Ledermann.

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (März 2015): Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung

Thünen Working Paper 41 (Juli 2015): Eine explorative Analyse der Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern und Staatsanwaltschaften bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Bayerischer Oberster Rechnungshof (Februar 2016): Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens der Lebensmittelüberwachung

Carmen Lööck (2016): Das Tierschutzstrafrecht nach Einfügung der Staatszielbstimmung, Tierschutz‘ in das Grundgesetz (Artikel 20aGG)

Hier lesen Sie ein Interview mit Carmen Lööck zum Thema Staatsziel Tierschutz: www.tierrechte

Der Originalartikel kann hier besucht werden