Im März 2026 sagte der CDU-Politiker Wolfram Weimer die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der Leipziger Buchmesse ab. Anlass dafür war der Widerstand der Jury, drei Buchhandlungen von der Preisliste zu streichen. Die betroffenen Buchhandlungen – The Golden Shop in Bremen, die Rote Straße in Göttingen und der Buchladen zur schwankenden Weltkugel in Berlin – galten dem Verfassungsschutz als linksextremistisch oder der linken Szene zugehörig. Weimer hatte kurz zuvor eigenmächtig das Verfahren geändert: Bisher entschied eine unabhängige Jury über die Preisträger. Nun wollte der Minister Weimer selbst über „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ befinden.

Der Fall und seine Einordnung

Dies löste sofort Reaktionen, welche jedoch einem erwartbaren Muster folgten. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sprach von einer „Gesinnungsprüfung“ durch den Minister. Die Süddeutsche Zeitung kommentierte, es werde der „Kulturbetrieb insgesamt diszipliniert“. Sogar aus der CDU kam vereinzelt zaghafte Kritik. Dann verlief sich die Empörung. Weimer blieb im Amt. Die Bundesregierung schwieg. Die Leipziger Buchmesse fand ohne den Preis statt, und die Öffentlichkeit wandte sich dem nächsten Thema zu.

Was sich wie ein isolierter Vorgang in der Kulturpolitik darstellt, ist bei genauerer Betrachtung symptomatisch für eine übersehene, jedoch fundamentale Eigenschaft des bürgerlichen Staates. Der Fall Weimer offenbart, wie der politische Staat in einer Phase der Krise seine ursprüngliche Funktion wiederherstellt: die offene Organisation der Klassenherrschaft, die im Normalbetrieb hinter dem Schein der Allgemeinheit verborgen bleibt. Er zeigt, wie der Staat seine Bürger auf Kurs bringt – nicht durch offene Gewalt, sondern durch die Verwaltung des Sagbaren; nicht durch Zensur im herkömmlichen Sinne, sondern durch präventive Selektion; nicht durch Unterdrückung von Kritik, sondern durch ihre Integration in ein System, das sie neutralisiert.

Um dies zu verstehen, müssen wir den bürgerlichen Staat in seiner spezifischen Form begreifen. Nicht als neutrale Instanz über den gesellschaftlichen Kämpfen, nicht als Schiedsrichter zwischen Interessen, sondern als den politischen Schöpfer, als die politische Organisationsgewalt einer Gesellschaft, die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln und der Ausbeutung von Lohnarbeit fußt.

Der politische Staat als Form der bürgerlichen Gesellschaft

Der bürgerliche Staat ist das „Gemeinwesen“ der bürgerlichen Gesellschaft. Diese Bestimmung, die dem materialistischen Staatsverständnis zugrunde liegt, besagt mehr als nur eine bloße Metapher. Sie drückt aus, dass der Staat die gesellschaftlichen Verhältnisse in einer spezifisch politischen Form organisiert – als Verhältnis der einzelnen Bürger zu einem Gemeinwesen, das über ihnen steht und ihre jeweiligen individuellen Interessen als partikulare Interessen mit Verweis auf allgemeine Interessen in seine Schranken verweist.

Diese Form ist notwendig. Die bürgerliche Gesellschaft ist durch und von der Spaltung in Privateigentümer und Eigentumlose, in Kapitalisten und Arbeiter, in Klassen gekennzeichnet. Diese Spaltung kann nicht offen als Herrschaft einer Klasse über die andere organisiert werden. Sie bedarf der politischen Vermittlung, der Form des Gemeinwesens, in der die privaten Interessen der Herrschenden als allgemeine Interessen aller erscheinen.

Der bürgerliche Staat ist diese Form. Er ist die politische Organisationsgewalt der bürgerlichen Gesellschaft, dass ihre ökonomische Grundlage – das Privateigentum an den Produktionsmitteln und die daraus resultierende Ausbeutung – reproduziert. Er tut dies, indem er die gesellschaftlichen Verhältnisse als politische Verhältnisse, als Verhältnis der Bürger zum Staat, zum Gesetz, zur Verwaltung – nicht als Verhältnis der Klassen zueinander setzt.

Die Demokratie ist dafür die vollendetste Form dieser Organisation. Sie institutionalisiert die Teilhabe aller Bürger an dem Gemeinwesen, während sie die materielle Herrschaft einer Klasse über die andere unangetastet lässt. Sie garantiert formale Gleichheit – jeder Bürger hat eine Stimme, jeder hat Rechte, jeder kann sich artikulieren – während sie die materielle Ungleichheit, die Klassenspaltung, die Ausbeutung reproduziert. Sie ist die Form, in der die Herrschaft am besten verborgen ist, weil sie am offensten zugänglich erscheint.

Diese spezifische Form des bürgerlichen Staates ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung. Die bürgerliche Revolution hat die politische Form der feudalen Ständegesellschaft – in der die Herrschaft unmittelbar personell und räumlich organisiert war – überwunden und durch die abstrakte Form des Staates ersetzt. Der Staat steht nun über der Gesellschaft, scheinbar unabhängig, scheinbar neutral, während er in Wahrheit ihre Verhältnisse reproduziert.

Diese Reproduktion vollzieht sich auf zweierlei Weise: materiell und ideell. Materiell durch die Organisation der ökonomischen Produktion, die Sicherung des Eigentums, die Gewährleistung der Arbeitskraft, die Bereitstellung der Infrastruktur. Ideell durch die Produktion jener Vorstellungen, die die bestehenden Verhältnisse als natürlich, notwendig, unveränderlich, als existenzielle Lebensgrundlage erscheinen lassen. Die Kulturpolitik ist dabei ein zentraler Teil dieser ideellen Reproduktion.

Die Kulturpolitik als ideelle Reproduktions-Sphäre der Herrschaft

Die Kulturpolitik des bürgerlichen Staates dient nicht in erster Linie der Versorgung der Bevölkerung mit Kunst oder der Förderung ästhetischer Bildung. Ihre Funktion besteht in der Selektion dessen, was als Kultur anerkannt, was als wertvoll honoriert, was als vorbildlich markiert wird. Durch diese Selektion definiert, was unter kulturellem Handeln zu verstehen ist, welche Formen der Kunst und der Ästhetik als legitim, welche Inhalte als sagbar, welche Kritik als erlaubt gelten.

Der Deutsche Buchhandlungspreis ist ein solches Selektionsinstrument. Er ist Teil eines Systems staatlicher und halbstaatlicher Institutionen – Preise, Förderprogramme, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Medien – die gemeinsam das Feld der Kultur strukturieren. Diese Strukturierung erfolgt nicht durch direkte Zensur, nicht durch explizite Verbote, vielmehr durch Auszeichnungen und gebührende Anerkennung. Dabei wird durch die Definition dessen, was als vorbildlich gilt und zu gelten hat, indirekt benannt, was davon abweicht.

Die Kriterien dieser Selektion sind in der Regel, als ästhetische, als qualitative, als marktwirtschaftliche oder gesellschaftliche Wertvolle verschleiert: Es gehe um die „Qualität“ der Buchhandlung, um ihre „vorbildliche Wirkung“, um ihre „kulturelle Bedeutung“. Dass diese Kriterien politisch sind, dass sie die Integration in die bestehenden Verhältnisse voraussetzen, dass sie staatstreue Gesinnung erfordern – das bleibt im Hintergrund.

Wolfram Weimer hat durch sein reaktionäres Vorgehen diese Verschleierung aufgehoben. Er hat die politische Selektionslogik der Kulturpolitik explizit gemacht. Indem er die „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ zum Kriterium machte, hat er gezeigt, worauf es wirklich ankommt: auf die Gesinnung, auf die politische Zuverlässigkeit, auf die Bereitschaft, die staatliche Ordnung zu reproduzieren. Wer staatliche Mittel empfängt, muss staatstreu sein. Wer kritisiert, fliegt raus.

Das ist keine Verfehlung des Systems oder des Ministers, sondern seine konsequente Anwendung. Der bürgerliche Staat subventioniert nur das, was ihm dient. Er honoriert nur das, was ihn reproduziert. Er toleriert Kritik nur, solange sie die Grundlagen nicht in Frage stellt. Weimer hat dies nur offensichtlicher gemacht als seine Vorgänger.

Der Wandel der Herrschaftsform von der Integration zur Prävention

Der bürgerliche Staat hat sich historisch gewandelt, und dieser Wandel ist eng verbunden mit den ökonomischen Krisen des Kapitalismus. In der Phase des expandierenden Kapitalismus, in den Jahrzehnten des sogenannten „Wirtschaftswunders“ und der relativen Vollbeschäftigung, konnte er sich primär auf materielle Integration verlassen. Steigende Reallöhne, wachsender Massenkonsum, institutionelle Sozialstaatlichkeit und die Aussicht auf sozialen Aufstieg produzierten jenes freiwillige Mit-dabei-Sein, das die Existenz der Herrschaft am effektivsten sichert.

Diese Phase ist beendet. Die ökonomischen Krisen der letzten Jahrzehnte – die Stagflation der 1970er, die Finanzkrise 2008, die Eurokrise, die Corona-Pandemie, die aktuelle Rezession, die Kriegsrealität – haben die materielle Basis der konsensorientierten Herrschaft unterhöhlt. Die soziale Spaltung vertieft sich. Die Mittelschichten verarmen. Die Prekarisierung breitet sich aus. Der Staat kann nicht mehr durch materielle Integration garantieren, dass die Bevölkerung mitmacht.

In dieser Situation tritt ein qualitativer Wandel der Herrschaftsform ein. Der Staat greift nicht mehr ein, wenn ein Verstoß gegen die Ordnung begangen wurde. Er verhindert, dass es überhaupt dazu kommt. Er überwacht Potenziale, nicht Taten. Er markiert Subjekte, nicht Verhalten. Er schließt präventiv aus, statt nachträglich zu bestrafen.

Dieser Wandel ist systematisch und betrifft alle Bereiche staatlicher Aktivität. Der Verfassungsschutz, einst auf die Beobachtung organisierter Extremisten beschränkt, wird zum allgemeinen Überwachungsapparat, der „Potenzialträger“ erfasst und „Gefährder“ präventiv markiert. Die Polizeigesetze der Länder ermöglichen zunehmend Präventivhaft, „Schleierfahndung“, den Einsatz militärischer Mittel im Inneren. Das BND-Gesetz erlaubt die Massenüberwachung der Bevölkerung ohne konkreten Anlass. Die Bundeswehr wird für „Innere Sicherheit“ eingesetzt.

Der Kulturstaatsminister Weimer steht für und in dieser Entwicklung. Er hat den Verfassungsschutz gegen linke Buchhandlungen aktiviert – nicht, weil diese strafrechtlich relevantes Verhalten an den Tag gelegt hätten, sondern weil sie als „Potenzialträger“ gelten. Weil sie das Potenzial haben, kritisches Bewusstsein zu verbreiten. Weil sie die Ordnung stören könnten. Das ist die konsequente Anwendung der präventiven Logik auf den Bereich der Kultur: Nicht die Tat wird verfolgt, sondern die Gesinnung, nicht das Verhalten, sondern das Subjekt.

Die Disziplinierung durch Ausgrenzung

Die Funktion des Falles Weimer erstreckt sich weit über die drei betroffenen Buchhandlungen hinaus. Sie zielt auf die Disziplinierung des gesamten Kulturbetriebs. Die Ausgrenzung der drei Läden dient als abschreckendes Beispiel, als „Exempel statuieren“ im Sinne Foucaults. Sie markiert die Grenzen des Sagbaren und Machbaren und zeigt allen anderen Akteuren, wo zukünftig die staatlich definierten roten Linien verlaufen.

Diese Disziplinierung funktioniert nicht durch explizite Verbote, die man kennen und umgehen könnte. Sie funktioniert durch die Androhung unberechenbarer, existenzieller Konsequenzen. Der Verfassungsschutz operiert im Dunkeln. Seine „Erkenntnisse“ sind geheim, nicht überprüfbar. Der Minister interpretiert diese willkürlich. Die Grenze zwischen „erlaubter“ und „verfassungsfeindlicher“ Kultur ist fluide, beweglich und unberechenbar.

Gerade diese Unbestimmtheit macht die Dimension der Drohung und Androhung wirksam. Jeder muss damit rechnen, als nächster dran zu sein. Jeder muss präventiv zurückstecken. Der einzelne Buchhändler überlegt, ob er dieses kritische Buch wirklich in sein Regal stellt. Die Veranstalterin prüft, ob sie diesen Autor wirklich einlädt. Die Institution kontrolliert, ob sie dieses kritische Projekt wirklich fördert. Eine radikalisierte Selbstzensur ist das Ziel: Einschüchterung derer, die sich nicht einschüchtern lassen wollen.

Die Süddeutsche Zeitung hat diesen Mechanismus erkannt: Es gehe um die „Disziplinierung des Kulturbetriebs insgesamt“. Aber sie hat die Konsequenzen nicht gezogen. Sie hat die Empörung über den einzelnen Minister artikuliert, statt die Systematik des Verfahrens zu kritisieren. Sie hat die Rückkehr zum „normalen“ Betrieb gefordert, statt die Frage zu stellen, ob dieser normale Betrieb nicht selbst die Disziplinierung ist.

Die Integration der Empörung

Die öffentliche Empörung über den Fall Weimer scheint nur diesem Prozess entgegenzulaufen. Tatsächlich dient sie ihm. Sie ist die perfekte Form der Integration – eine Opposition, die das System stabilisiert, indem sie es kritisiert.

Die Empörung richtete sich gegen Weimer als Person. Sie forderte seinen Rücktritt, nicht die Abschaffung des Amtes. Sie wollte die „unabhängige“ Jury zurück, nicht die Abschaffung staatlicher Kulturpreise überhaupt. Sie beklagte die „Gesinnungsprüfung“, nicht die Tatsache, dass Kultur seit jeher selektiert und diszipliniert wird. Sie akzeptierte und stabilisierte den Rahmen, den sie vorgab zu kritisieren.

Das ist die geniale Konstruktion des bürgerlichen Staates: Er erlaubt Kritik, die keine Konsequenzen hat. Er integriert Opposition, die die Grundlagen nicht in Frage stellt. Er produziert Empörung, die die Illusion von Teilhabe nährt, während die tatsächliche Entscheidungsmacht unangetastet bleibt.

Die Empörung über Weimer war laut, aber harmlos. Sie richtete sich gegen die Person, nicht gegen das System. Sie forderte den Rücktritt des Ministers, nicht die Abschaffung des Ministeriums. Sie wollte den Schein der Neutralität zurück, der die tatsächliche Parteilichkeit verdeckt und verträglich macht.

Marx und Engels haben in der „Deutschen Ideologie“ formuliert: „Die herrschenden Ideen sind zu allen Zeiten die Ideen der herrschenden Klasse.“ Die Empörung über Weimer funktioniert nach diesem Muster. Sie stellt die Interessen der herrschenden Klasse – die Reproduktion der staatlichen Ordnung, die Disziplinierung der Kritik, die Integration der Opposition – als allgemeines Interesse dar. Sie tut so, als gäbe es einen Konflikt zwischen dem guten Staat und dem bösen Beamten. Als wäre die Lösung die Rückkehr zum „normalen“ Betrieb.

Aber der „normale“ Betrieb war identisch. Die Kulturpolitik war schon immer selektiv. Die Preise waren schon immer politisch. Die Ausgrenzung war schon immer da – nur weniger sichtbar, weniger explizit, weniger präventiv. Die Empörung verlangte nicht die Abschaffung der staatlichen Kulturkontrolle. Sie verlangte ihre „gerechte“, „unpolitische“ Ausübung. Sie wollte den Schein zurück, der die Realität ausblendet und verbirgt.

Dies ist die Funktion der Empörung im bürgerlichen Staat: Sie dient als Sicherheitsventil, welcher dem Druck die Möglichkeit des Entweichens, ohne dabei den Kessel zu sprengen gibt. Sie gibt den Betroffenen das Gefühl, gehört zu werden. Sie gibt den Empörenden das Gefühl, etwas getan zu haben. Und sie lässt das System unverändert weiterlaufen, stabilisiert durch die Kritik, die es erträgt.

Staatstreue und die Verkehrung des Rechtsstaates

Weimer hat mit seiner expliziten Einforderung der Staatstreue eine Verschiebung vollzogen, die weiter reicht als der einzelne Fall. Er hat das ideologische Kriterium der Kulturpolitik offengelegt, das sonst hinter ästhetischen und ökonomischen Maßstäben verborgen bleibt.

Die Staatstreue ist die ideologische Form der Selektion in einer Phase, in der die materielle Leistungsfähigkeit des Systems nicht mehr zur Integration ausreicht. Wo der Staat nicht mehr durch Wohlstand und Aufstiegschancen garantieren kann, dass die Bevölkerung mitmacht, muss er auf formale Loyalität zurückgreifen. Wer staatliche Mittel empfängt, muss staatstreu sein. Wer kritisiert, ist draußen.

Diese Logik der Staatstreue ist die Verkehrung des Verhältnisses von Staat und Bürger, wie es die bürgerliche Revolution einst etablierte. Dort ging es um die Freiheit des Bürgers gegen den absolutistischen Staat, um die Rechte des Einzelnen gegen die Willkür der Herrschaft. Hier geht es um die Unterwerfung des Bürgers unter den Staat. Die Verfassung, als „Schutz“ des Einzelnen gegen staatliche Willkür offenbart sich als Instrument jener Willkür. Wer sie kritisiert, ist verfassungsfeindlich. Wer den Kapitalismus kritisiert, gefährdet die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Wer den Krieg ablehnt, untergräbt die „Staatsräson“.

Das ist die Entwicklung des bürgerlichen Rechtsstaates zu seinem autoritären Abbild. Der Verfassungsschutz, zum Schutz der Verfassung gegen ihre Feinde gedacht, wird zum Instrument seiner Autorität. Die „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ ersetzen Gerichtsurteile. Die Geheimdienste entscheiden über Schuld und Unschuld. Die Prävention ersetzt die Rechtsstaatlichkeit. Der Staat setzt neue Rahmenbedingungen, in denen er sich „schützt“.

Dieser Prozess ist nicht als Verschwörung zu verstehen. Er ist die konsequente Anwendung der staatlichen Logik in einer Phase der Krise. Der Staat muss sich schützen, weil er die gesellschaftlichen Verhältnisse reproduzieren muss, die ihn hervorbringen. Er muss die Kritik unterbinden, weil sie das Potenzial in sich trägt, diese Verhältnisse in Frage zu stellen. Er muss die Staatstreue einfordern, weil er sich ihrer nicht sicher sein kann.

Militarisierung und Feindpflege

Der Fall Weimer lässt sich nicht isoliert von der umfassenden Militarisierung der Gesellschaft betrachten, die mit der eingeläuteten „Zeitenwende“ beschleunigt wurde. Die Aufrüstung der Bundeswehr, die Erhöhung des Wehretats auf 3,5 Prozent des BIP, die Einbindung Deutschlands in die NATO-Kriegsplanung – das alles ist begleitet von einer inneren Militarisierung, die den bürgerlichen Staat in einen Kriegsstaat transformiert.

Diese Transformation braucht kulturelle Begleitung. Sie braucht die Feindpflege: die Konstruktion von Feinden, die die Gesellschaft einen, die den Krieg rechtfertigen, die die Opferbereitschaft produzieren soll. Die Feinde sind dabei gleichzeitig außen und innen zu suchen. Draußen in einer Beliebigkeit die Russen, die Chinesen, die „Autokraten“. Drinnen die „Putin-Versteher“, die „Querdenker“, die „linksextremistischen“ Buchhandlungen.

Die drei ausgeschlossenen Läden sind solche inneren Feinde. Nicht weil sie gefährlich wären im Sinne von Straftaten. Sondern weil sie zeigen, dass es anders geht. Dass Kultur ohne Staat möglich ist. Dass Frieden ohne Krieg denkbar ist. Dass Solidarität ohne Ausschluss funktioniert. In einer Phase der Kriegsvorbereitung ist das unerträglich. Wer den Krieg nicht mitmacht, wer die Feindbilder nicht pflegt, wer die Staatstreue nicht beweist, muss ausgeschlossen werden.

Die Ausgrenzung der Buchhandlungen ist Teil der allgemeinen Feindmarkierung. Sie dient der Abgrenzung dessen, was noch erlaubt ist, von dem, was schon verboten ist, ohne dass es ein Gesetz bräuchte. Sie produziert das Klima der Angst, das die Kriegsbereitschaft begleitet. Wer weiß, ob er nicht als nächster dran ist, wenn er zu laut kritisiert, der hält besser den Mund.

Diese Feindpflege ist notwendig für die voranschreitende Militarisierung. Der Krieg, der im Namen der Demokratie und der Menschenrechte geführt werden soll, braucht keine inneren Feinde, die diese Werte angeblich gefährden. Er braucht die Stimmungsmache gegen die, die nicht mitmachen. Er braucht die Ausgrenzung derer, die zeigen, dass es anders geht.

Das Auf-Kurs-Bringen der Bevölkerung

Das Ziel all dieser Maßnahmen – die präventive Überwachung, die staatliche Selektion der Kultur, die Feindpflege, die Militarisierung – ist die Disziplinierung der Bevölkerung. Nicht mehr durch Integration, sondern durch Prävention. Nicht mehr nur durch Überzeugung, sondern durch Einschüchterung. Nicht mehr nur durch demokratische Mitbestimmung, sondern durch administrative Entscheidung.

Dieser Prozess des Auf-Kurs-Bringens ist schleichend. Er vollzieht sich nicht durch einen Putsch, nicht durch die Abschaffung der Demokratie, sondern durch ihre schrittweise Radikalisierung, wobei jeder einzelne Schritt vertretbar, ja notwendig scheint. Der Verfassungsschutz beobachtet Extremisten – wer will das nicht? Die Polizei braucht mehr Befugnisse – wer will nicht sicher sein? Die Kultur soll staatstreu sein – wer will den Staat stürzen?

Die Summe dieser Schritte ist ein qualitativ anderer Staat. Ein Staat, in dem Überwachung Alltag ist. In dem Prävention Repression bedeutet. In dem Kultur Gehorsam produziert. In dem die Bevölkerung nicht mehr mitbestimmt, sondern auf Kurs gehalten wird.

Dieser Staat ist nicht das Gegenteil der Demokratie. Er ist ihre konsequente Weiterentwicklung in einer Phase der Krise. Die Demokratie war schon immer die Form, in der die Herrschaft am besten verborgen war. Jetzt wird sie zur Form, in der die Herrschaft am effektivsten durchgesetzt wird – durch Prävention, durch Überwachung, durch die Integration der Kritik.

Der Fall Weimer ist ein Indikator dieser Entwicklung. Er zeigt, wohin die Reise geht: zu einem Staat, der seine Bürger als Potenzialträger behandelt, als Gefährder, als Risiken – nicht als Subjekte. Zu einem Staat, der die Freiheit zum Schutz der Freiheit reduziert. Zu einem Staat, der die Empörung als Instrument der Herrschaft nutzt.

Jenseits der Empörung

Die Empörung über den Fall Weimer ist also Teil dieses Prozesses, nicht sein Gegenteil. Sie nährt die Illusion, dass es nur um diesen einen Minister geht, dass das System ansonsten funktioniert, dass wir frei sind, weil wir uns empören dürfen.

Aber wie ist es um die Freiheit bestellt? Wir sind gefangen in einem Apparat, der unsere Kritik integriert, unsere Opposition neutralisiert, unsere Empörung instrumentiert. Der uns das Gefühl gibt, teilzuhaben, während er uns diszipliniert. Der uns die Illusion von Freiheit verkauft, während er die Freiheit immer weiter einschränkt.

Die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen zeigen einen Ausweg. Sie haben sich geweigert, auf Kurs gebracht zu werden. Sie haben Orte geschaffen, die nicht staatlich selektiert werden. Kultur-Betriebe, die nicht um Anerkennung konkurrieren, sondern Solidarität fern von Staatstreue praktisch werden lassen.

Wenn wir sie ernst nehmen, müssen wir mehr tun als uns empören. Der Fall Weimer und die noch folgenden weiteren brauchen ihre Begegnung ganz im Sinne dessen, was Karl Marx in seinem Brief an Arnold Ruge im Jahr 1843 treffend und präzise formuliert:

„Ist die Konstruktion der Zukunft und das Fertigwerden für alle Zeiten nicht unsere Sache, so ist desto gewisser, was wir gegenwärtig zu vollbringen haben, ich meine die rücksichtslose Kritik alles Bestehenden, rücksichtslos sowohl in dem Sinne, dass die Kritik sich nicht vor ihren Resultaten fürchtet und ebenso wenig vor dem Konflikte mit den vorhandenen Mächten.“


Quellenverzeichnis

Uthoff, Jens. „Ausschluss vom Buchhandlungspreis: Gesinnungsschnüffelei im Buchladen“. taz, 4. März 2026.

Platthaus, Andreas. „Die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises erklärt sich“. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. März 2026.

Schmitt-Roschmann, Verena. „Debatte um Kulturpolitik: Weimer streicht drei Läden von Liste des Buchhandlungspreises“. beck-aktuell, 6. März 2026.

dpa. „Wirbel um Buchhandlungspreis: Weimer sagt Verleihung ab“. Süddeutsche Zeitung, 10. März 2026.

Marx, Karl, und Friedrich Engels. Die deutsche Ideologie. In: Marx-Engels-Werke (MEW), Bd. 3. Berlin: Dietz Verlag, 1958.

Marx, Karl. „Briefe aus den Deutsch-Französischen Jahrbüchern“. In: Marx-Engels-Werke (MEW), Bd. 1, S. 337–346. Berlin: Dietz Verlag, 1956.

Marx, Karl. Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. In: Marx-Engels-Werke (MEW), Bd. 8, 111–207. Berlin: Dietz Verlag, 1960.

Engels, Friedrich. Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats. In: Marx-Engels-Werke (MEW), Bd. 21. Berlin: Dietz Verlag, 1962.

Horkheimer, Max, und Theodor W. Adorno. Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente. Amsterdam: Querido, 1947; Neuausgabe Frankfurt am Main: S. Fischer, 1969.

Foucault, Michel. Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Übersetzt von Walter Seitter. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1976.