Im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza mobilisieren sich derzeit Studierende und Dozent*innen an mehreren Schweizer Universitäten. Ihr Recht, sich zu versammeln und ihre Meinung zu äussern, muss von den Universitätsleitungen und Behörden respektiert werden, fordert Amnesty International, nachdem die ETH Zürich bereits die Polizei gerufen hat, um einen friedlichen Protest aufzulösen.

Universitäten sind Orte des freien Denkens und der Wissenschaft, deren Aufgabe es ist, die Entwicklung des geistigen Lebens zu fördern und den gesellschaftlichen Diskurs anzuregen. Darüber hinaus ist die Versammlungsfreiheit ein grundlegendes Menschenrecht, das allen Personen, einschliesslich Studierenden und Lehrkräften, zusteht.

Amnesty International empfiehlt den Universitätsverwaltungen, die aktuellen Proteste im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt nicht zu behindern oder zu unterdrücken.

«Wir fordern die Universitätsverwaltungen auf, das Recht der Studierenden auf friedliche und sichere Proteste auf ihrem Campus zu respektieren und zu erleichtern», sagt Alexandra Karle, Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz: «Die Universitätsverwaltungen sollten nur als letztes Mittel die Polizei rufen, um Demonstrationen auf dem Campus aufzulösen, zum Beispiel im Fall von allgemeiner Gewalt oder bei Aufrufen zu Gewalt und Diskriminierung».

Die Polizei ist verpflichtet, das Recht auf friedliche Versammlung zu erleichtern und dabei im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards zu handeln. Eine Demonstration darf nur in Ausnahmefällen aufgelöst werden.

Die Behörden müssen sicherstellen, dass jede Entscheidung zur Auflösung einer Versammlung nur als letztes Mittel und unter strikter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit getroffen wird.

«Friedliche Demonstrant*innen müssen ihre Meinung in Sicht- und Hörweite der Adressat*innen ihrer Botschaft äussern können. Die Studierenden sind dazu auf dem Campus umso mehr legitimiert, als ihre Forderungen die Rektorate und Hochschulleitungen direkt betreffen», sagt Alexandra Karle.

Kein Aufruf zum Hass

Amnesty International verurteilt Hassreden und Gewalt gegen die jüdische oder palästinensische Gemeinschaft auf das Schärfste, auch wenn sie im Umfeld von Protestaktionen begangen werden. Die Behörden sind dafür verantwortlich, Vorfälle von antisemitischem, antiarabischem und islamophobem Hass zu verfolgen, wann immer sie auftreten.

Die Handlungen von Einzelpersonen dürfen jedoch nicht zur allgemeinen Diskreditierung von Demonstrationen, als Vorwand für die Unterdrückung legitimer und friedlicher Proteste oder die Unterbindung der freien Meinungsäusserung von Demonstrant*innen verwendet werden.

Der Originalartikel kann hier besucht werden