Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat einstimmig die Rechtmäßigkeit eines Verbots des kommerziellen Anbaus von Genmais bestätigt. Gegen dieses hatten transnationale Konzerne, darunter Monsanto und Syngenta, Beschwerde eingelegt, die allerdings abgewiesen wurde. Mit ihrer Mitte Oktober getroffenen Entscheidung wiesen die Richter*innen auch den dagegen eingereichten Widerspruch zurück. Damit ist das Urteil, mit welchem 2016 der kommerzielle Anbau von Genmais endgültig verboten wurde, in vollem Umfang rechtskräftig.

Verbot des Anbaus von Genmais bereits seit 2013

Bereits 2013 gewann die „Klägergemeinschaft zur Verteidigung des einheimischen Mais“ einen ersten Gerichtsprozeß zum zeitweisen Verbot des Anbaus von Genmais. Das Urteil bezog sich auf den kommerziellen Anbau genmanipulierter Maissorten und belegte die Aussaat zu Versuchszwecken mit Auflagen. Solche Versuche hätten zuvor bei einem Richter angezeigt werden müssen. Darüber hinaus wurden die Firmen verpflichtet, während der Durchführung monatliche Berichte einzureichen. Im Jahr 2016 wurde dieses Urteil bestätigt und für zeitlich unbeschränkt erklärt. Dagegen legten die Hersteller von genmanipulierten Maissorten Beschwerde ein.

Klägergemeinschaft begrüßt die Entscheidung

Die „Klägergemeinschaft zur Verteidigung des einheimischen Mais“ begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. In einer kurz darauf veröffentlichten Presseerklärung betonte sie, dass das endgültige Verbot des kommerziellen Anbaus von Genmais nicht nur bedeutend für die Bewahrung einheimischer Maissorten und der Milpa ist. Auch für die Imkerei und die Bienen ist es von entscheidender Bedeutung. Da die Aussaat von genmanipulierten Nutzpflanzen immer an den Einsatz von Agrargiften wie Glyphosat gekoppelt ist, waren diese im besonderen Maße davon betroffen.

 

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