Ende April hat das ecuadorianische Verfassungsgericht die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Folge von Vergewaltigungen beschlossen. Zuvor hatte das Gericht Klagen gegen zwei Artikel des Strafgesetzbuches untersucht, die sich auf Schwangerschaftsabbrüche in Ecuador beziehen.

Mit sieben Pro- und zwei Gegenstimmen entschieden die Verfassungsrichter, dass es verfassungswidrig ist, Schwangerschaftsabbrüche nach Vergewaltigungen gemäß der Artikel 149 und 150 des Strafgesetzbuches zu bestrafen.

Der Kampf für das Recht auf eine legale, kostenlose und sichere Schwangerschaftsabbrüche geht weiter

Unterschiedliche feministische Organisationen feierten die Entscheidung als historischen Moment nach Jahren des Kampfes. „Die Opfer sexualisierter Gewalt müssen entscheiden dürfen, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen wollen oder nicht – ohne die Gefahr einer Gefängnisstrafe oder die Risiken einer unsicheren Schwangerschaftsabbruch“, verkündete etwa die Vereinigung von Organisationen für Menschenrechte in Ecuador.

Die Aktivistin Alejandra Santillán vom feministischen Kollektiv Ruda Colectiva Feminista schrieb auf Twitter: „2013 gaben sie uns ein Strafgesetzbuch, das Schwangerschaftsabbrüche auch im Falle von Vergewaltigungen kriminalisiert. Seitdem mussten mehr als 20.000 Mädchen Schwangerschaften austragen.“

Die feministische Organisation Surkuna betonte, dass weitergekämpft werden müsse: für eine legale, kostenlose und sichere Schwangerschaftsabbrüche. Die Stiftung Desafío schloss sich dieser Forderung und der Einforderung der Rechte von Frauen an: „Warum müssen in unserem Land Mädchen und Frauen, die Opfer von Vergewaltigung geworden sind, das Kind ihrer Vergewaltiger austragen, wenn die Mutterschaft doch angeblich eine Entscheidung ist? Verfassungsgericht: Macht der Folter ein Ende und legalisiert!“, fügten sie hinzu.

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