Das sogenannte „emanzipatorische BGE“ als ein Werkzeug zur Festigung inhaltlich neu besetzter sozialer Freiheit. 

Ein Gastbeitrag von Ilse Kleinschuster, Initiative Zivilgesellschaft

Auf der Suche nach Lösungsvorschlägen für eine krisenresistente Zukunft ist das BGE meiner Ansicht nicht zu umgehen, bietet es doch Raum für all jene, die sich derzeit Möglichkeiten vorstellen und Alternativen entwickeln, um den weltumfassenden Allianzen aus Akteuren von Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zu entgehen.

Das bedingungslose Grundeinkommen ist keine „neue“ Erzählung, sie ist vielleicht in dem Sinne neu als sie uns, ach so „freien“ Bürgern, Kooperation, Kompromisse und Solidarität abverlangt – im Bündnis mit moderierter, inhaltlich neu besetzter sozialer Freiheit. So gesehen ist meiner Ansicht nach das BGE ein Narrativ weg von unbegrenztem Wachstum, Beschleunigung und Entfremdung hin zu einer Sozialisierung in Gemeinschaft, Subsistenz des guten Lebens und einer VerUNknappung finanzieller Mittel („Koste es was es wolle“!).

Da es uns als Einzelwesen nicht und nicht gelingen will, die Vielfalt an Möglichkeiten (Richtung nachhaltige Entwicklung!) auszuschöpfen, sind wir notwendigerweise auf Strukturreformen angewiesen, die nur Staat und Politik bewerkstelligen können. Wie wir gerade jetzt in der Corona-Krise gesehen haben, ist ja die Wirkmächtigkeit des Staates nach wie vor gegeben – warum also nicht uns darauf berufen, wenn es uns um eine gesellschafts- und freiheitsstiftende staatliche Verantwortung geht, das BGE?

Vom Standpunkt liberal-demokratischer Gesinnung: Sollte nicht Freiheit (eine mit der Gemeinschaft vereinbarte Freiheit des Einzelnen) durch Schaffung solidarischer Rahmenbedingungen staatlich garantiert werden? Daher schätze ich die weltweite Commoning – und Transition-Bewegung (DorfUni u.ä.) in ihrem Versuch, die regionalen Gemeinschaften mit konsequentem Subsidiaritätsprinzip zu stärken – und, so seh‘ ich das zumindest, böte das letztlich nicht auch einen Erfolg für einen gemeinschaftsstiftenden Staat?

Warum ich für das emanzipatorische Modell des BGE plädiere -, weil ich in dem Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens ein demokratiepolitisch-steuerndes Instrument sehe, das verfassungsmäßig ja als Menschenrecht schon so gut wie verankert ist. Könnte es sein, dass es die Rolle jener Politiker_innen, die das auch so sehen und die sich als konstituierende Elemente des Parlaments fühlen, stärken würde? Wäre es nicht ein Schritt weiter zu einem Paradigmenwechsel hin zu aufwertenden Strukturreformen (Stärkung öffentliche Institutionen!), wenn sie „unser“ Angebot annehmen? Damit meine ich: Es ist aktuell (noch) ein super Angebot, initiiert in zivilgesellschaftlich engagierten Kreisen und weitergetragen in Bereiche all der betroffenen Akteure in den Städten und Gemeinden.

Mit diesem Zukunftsentwurf auf Augenhöhe der Erklärung der Menschenrechte und einem Set von weltweit gültigen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) könnten wir dem BGE zum Durchbruch verhelfen. Werte Abgeordnete und andere Politiker_innen, wir versuchen ja, es euch leichter zu machen, so dass ihr eurer Rolle als Agent_innen des Staates (bzw. der EU) wieder gerecht werden könnte, indem wir euch echte Alternativen anbieten – in diesem Fall, das BGE.

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Der Originalartikel kann hier besucht werden