Aus Anlass des Urteils des OVG1 in Münster zu den illegalen Drohneneinsätzen erklären Reiner Braun und Pascal Luig vom Koordinierungskreis der Kampagne Stopp Air Base Ramstein:

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung und ihre unterstützenden Aussagen zu dem US-Drohnenkrieg über die Relaisstation der US Air Base Ramstein.

Das Urteil bestätigt – wenn auch nur eingeschränkt –, was die Whistleblower Chelsea Manning und Edward Snowden veröffentlicht haben und unterstreicht die Bedeutung der intensiven Aufklärungsarbeit der Friedensbewegung, besonders der Kampagne Stopp Air Base Ramstein, über die illegale Kriegsführung der USA und die Unterstützung durch die deutsche Regierungspolitik. Ohne die Arbeit der Friedensbewegung, ohne die vorhergehenden Gerichtsverfahren2, wäre dieses Urteil nicht möglich geworden.

Jetzt muss der Truppenstationierungsvertrag für die US-Base gekündigt werden, das ist der Weg den Drohnenkrieg zu beenden. Eine sogenannte Einzelfallprüfung ist bei US-Basen nicht möglich und niemals vollständig. Der Vertuschung und der Kriegskumpanei der Regierungen wird Tür und Tor geöffnet. Ein ungehinderter Zugang der Friedensbewegung, der Zivilgesellschaft und/oder des Parlaments wird durch die US-Administration verhindert. Den Drohnenkrieg real und umfassend beenden heißt, den Truppenstationierungsvertrag durch einen Beschluss des deutschen Bundestages zu kündigen. Das ist der sicherste Weg in eine friedliche Zukunft.

Wir sehen uns aber besonders in unserer Aufklärungsarbeit durch das Urteil bestärkt.

Der Drohnenkrieg kann durch weitere Aktionen noch stärker delegitimiert und ein Ende des völkerrechtswidrigen Tötens erreicht werden.

Notwendig ist aber auch ein Ende der Beschaffung von Drohnen durch die Bundesregierung, sei es durch Leasen israelischer Drohnen oder durch die Entwicklung der sogenannten Eurodrohne. Die Bundesregierung ist aufgefordert, das Völkerecht zu respektieren.

Dieses Urteil ist eine Ermutigung für unsere Aktionen, besonders jetzt in Vorbereitung der großen Protestaktionen der Stopp Air Base Ramstein Kampagne 2019 vom 23.-30. Juni 2019.


[1] Aktenzeichen: 4 A 1361/15; mündliche Urteilsbegründung: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_190319/Muendliche_Urteilsbegruendung.pdf
[2] z.B. BVerwG, Urteil vom 05.04.2016 – 1 C 3.15, https://www.bverwg.de/050416U1C3.15.0