In regelmäßigen Abständen enttarnen Journalisten oder Whistleblower Missstände, die gegen die Moral der Gesellschaft verstoßen und die Gemeinschaftskasse schädigen. Steuerbetrügereien stehen an vorderer Stelle, neben Produkttäuschungen z.B. in der Autobranche oder in der Lebensmittelindustrie. Die Triebkraft dahinter ist die Gier nach Geld. Schließlich leben wir gegenwärtig im monetären Absolutismus. Das von Lobbyisten durchdrungene Parlament ist nur noch eine Verzierung der Demokratie.

Als die skandalösen Panamapapers in Europa ein öffentliches Thema wurden, erhoben die Medien einen warnenden Finger, beeilten sich aber darauf hinzuweisen, dass alles in Rahmen der Gesetze abgelaufen sei. Nur wenige forderten Gesetze, die dauerhaft die Einhaltung der Steuerpflichten sichern.

Leise Hoffnung erwuchs aus der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der EU zu den Papieren aus Panama. Nach 18 Monaten liegt nun ein EU-typischer Abschlussbericht vor. Die wichtigsten Stichpunkte lauten: „Eine echte Lösung benötige die Zusammenarbeit mehrerer Länder. Unterschiedliche Rechtsnormen würden tangiert werden. Die Einrichtung einer neuen Geldwäschebehörde wäre hilfreich“ (Berliner Zeitung: „Schwere Versäumnisse“ am 20.10.2017). Ergo kein befriedigendes Ergebnis. Der Sankt Nimmerleinstag lässt grüßen. Die Luft ist aus dem Hoffnungsballon gewichen.

Die bürgerlichen Parteien des deutschen Bundestages sind sicher froh, dass der Ball zur Regelung der steuerlichen Unmoral zunächst bei der EU-Behörde lag. In ihren Wahlprogrammen war die Vermeidung der Steuerfluchten nicht enthalten.

Inzwischen verübten Kräfte, die die Steuerflucht betreiben, einen außergewöhnlich brutalen Mord auf Malta an die Journalistin Daphne Caruana Galizia. Die Tat ist so ungeheuerlich, dass die Regierung für die Ergreifung der Täter 1 Million Euro aussetzte.

Deutsche Finanzbehörden blieben mit dem Datenankauf nicht untätig. Nur die Staatsanwaltschaft ist zögerlich, Prozesse einzuleiten. Die Fallbehandlungszahlen liegen deutlich geringer als in den USA. Als Beispiele könnten die Fälle der Deutsche Bank oder VW dienen.

Zwei Anmerkungen seien gestattet:

Erstens vermeiden deutsche Richter Gerichtsurteile gegen Unternehmen des eigenen Landes. Sie bleiben meist bei Vergleichen stehen. Wohl um den Ruf der Unternehmen als Marktsubjekte zu schonen. Die eigentlichen Schuldigen von Steuervermeidungsstrategien sind jedoch Personen aus der Vorstandsetage. Die aber genießen den Vorteil einer speziellen doch sehr teuren Versicherung. Die Raten werden von den Unternehmen bezahlt. Die Privatkonten unmoralischer Vorstände werden nicht belastet.

Zweitens sind Betrügereien gegen Gesetz und Moral ein uraltes Problem. Die Obrigkeiten im frühen Mittelalter hatten damals weniger Gesetzesparagraphen für das Volk anzubieten, dafür aber das Paradies und die Hölle für die Moralverletzer. Um in das Paradies zu gelangen, mussten alle Verstorbenen 9 prüfende Kreisringe der Hölle durchwandern. Der Italiener Dante Alighieri (1265-1321) macht uns in seiner „Göttlichen Komödie“ (Reclamverlag Stuttgart Nr.796) mit der Wanderung und den Folgen des Moralverfalls vertraut. Zitat des Originaltextes: „Im achten Höllenkreis kommen die Wanderer zu den Betrügern, die im kochenden Peche büßen und von den Teufeln mit Spießen untergetaucht werden…“. Das Schicksal der Wanderer hat sich grausam vollendet. Die Betrüger bleiben im Höllenring Nr. 8 ohne Hoffnung auf Umkehr stecken. Ein sehr hoher Vertreter der heutigen Obrigkeit, Papst Franziskus I. meinte: “Dantes Göttliche Komödie stelle das Urbild jeder echten Reise dar, zu der die Menschheit aufgerufen sei, um Harmonie, Frieden und Glück zu finden.“ (Berliner Zeitung vom 05.05.2015/KNA).

Karte der Hölle von Sandro Botticelli zwischen 1480 und 1490 (wikimedia commons | public domain)

Was tun?

Die Beschaffung von Informationen über Schwarzkonten ist ein erster Schritt. Eine spürbare Verurteilung der Unmoralischen ein nächster. Wirksame Gesetzesregelungen sollten eine Abschreckung für die Täter aus den Vorstandsetagen bewirken.

Ein weiterer Schritt wäre die Novellierung des Wirtschaftsstrafgesetzes. Es ist mit seinen mageren 23 Paragraphen ohnehin ein Unikum der deutschen Gesetzbücher. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das hauptsächlich dem Schutz des Privateigentums dient, hat allein 2385 Paragraphen. Überfällig ist auch eine tiefgehende öffentliche Debatte über den Zustand der Moral der Gesellschaft und eine Anreicherung der Schulbücher mit diesem Grundthema der Erziehung. Doch Achtung: Alles mit Gesetzen zu regeln führt zur Stagnation.