Tankwrackskundus | Bild: BRFBlake – CC BY-SA 3.0

Am 4.9.2009 bombardierte die amerikanische Luftwaffe nach dem Befehl des deutschen Kommandeurs Oberst Klein am Kunduz-Fluss eine Zusammenkunft von über 200 Menschen aus den Dörfern der Umgebung und tötete dabei über 137 Menschen, viele waren verletzt, manche sind bis heute verschollen.

Die Bundesregierung schwieg zunächst und vertuschte sodann die Wahrheit, bis Proteste von Nato-Partnern, insbesondere dem damaligen amerikanischen Befehlshaber in Kabul, General McChrystal, laut wurden sowie auch vielen in Afghanistan befindlichen militärischen Institutionen und Menschenrechtsorganisationen, die das sinnlose Bombardement kritisiert haben. Allerdings bis heute hat die Bundesregierung in der Sache nicht recherchiert. Keiner bei dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundesregierung sowie auch dem Bundeskanzleramt ist bedauerlicherweise in der Lage, richtige Auskünfte über die Zahl der Opfer bekanntzugeben. Man versucht aber die Zahl von anderen Institutionen, die recherchiert haben, zu ignorieren.

Zahlreiche zivile Gesellschaften sowie demokratische Parteien und Vereine haben vorgeschlagen, dass der 4.9.2009 als Tag der zivilen Opfer des sinnlosen Krieges in Afghanistan geehrt wird und dieser Tag in die Geschichte Afghanistans als schwarzer Tag eingeht. Die größte Zahl der zivilen Opfer in dem 30-jährigen Krieg Afghanistans haben die Afghanen am 4.9.2009 geopfert. Seit 5 Jahren kämpfen Witwen, Waisenkinder, Mütter und Väter, die ihre Ernährer verloren haben, um ihre Existenz und daher haben sie hier in der Bundesrepublik Deutschland geklagt. Die Klage befindet sich in der II. Instanz. Das Oberlandesgericht Köln hat Termin zur Verhandlung für den 12.3.2015 anberaumt, um über die Entscheidung des Landgerichts Bonn über die Klage zweier Kläger zu verhandeln. Die Klagen von weiteren 79 Klägern sind einvernehmlich mit der Beklagten beim Landgericht Bonn anhängig und ruhen bis zur Entscheidung in den zwei Musterklagen, die nun betrieben werden.

Die Kläger (Opfer des Bombardements vom 4.9.2009) sehen sich als moralische Sieger des sinnlosen Bombardements, welches dem Gegner und den Taliban kaum Schaden zugefügt und nur zivile Opfer verursacht hat. Es wurde nicht nur Menschen das Leben genommen, sondern das arrogante Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des damaligen Verteidigungsministers, ist ebenfalls als eine Beleidigung für die Opfer und Hinterbliebenen dieses Bombardements zu verstehen. Dieses Verhalten kann reduziert werden auf die Begriffe „Vertuschen“, „mit Arroganz ignorieren“ und „den Opfern keine Bedeutung beimessen“, und ist als eine Beleidigung des afghanischen Volkes zu verstehen.

Die Kläger sind optimistisch, dass die deutsche Rechtsstaatlichkeit ihnen Recht gibt und daher werden sie bis zur letzten Instanz kämpfen, um ihr Existenzminimum zu sichern.

Karim Popal
Rechtsanwalt

KenFM im Gespräch mit Karim Popal über: Entschädigungen in der Kundus-Affäre