Vor dreißig Jahren, am 30. April 1994, starb in Marburg an der Lahn ein allseits geschätzter Bürger, der in der Nazizeit als Kriegsgerichtsrat Todesurteile fällte und nach dem Krieg zum ehrenwerten Rechts-Professor aufstieg: Erich Schwinge.

Helmut Ortner über eine exemplarische Täter-Karriere in der frühen Bundesrepublik.

An einem schwülen Sommertag im August 1984 betritt ein korrekt gekleideter Herr mit randloser Brille das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes in der Wiener Wipplingerstraße, stellt sich dem Archivleiter als der emeritierte Rechtsprofessor Erich Schwinge aus Marburg in der Bundesrepublik vor und ersucht um Einsicht in die Akte „Reschny, Anton“. Er wird in den Benutzerraum geführt, wo er zwei bis drei Stunden Akten studiert und sich Notizen macht. Er sucht nach dem Namen Reschny, Anton. Dieser, ein Wiener Vulkanisierungslehrling, hatte am 23. August 1944 – gerade eine Woche Soldat und noch nicht über seine militärischen Pflichten belehrt – nach einem Bombenangriff freiwillig bei Räumungsarbeiten mitgeholfen und dabei aus der Wohnung eines Staatsanwalts einen Ring, zwei Uhren, eine Geldbörse und eine leere Brieftasche entwendet. Eine der Uhren schenkte der Siebzehnjährige einem Mädchen, das sie stolz herumzeigte. Sechs Tage nach dem Diebstahl wurde Reschny verhaftet.

Am 14. September 1944 verurteilte das Divisionsgericht 177 unter Vorsitz des Kriegsrichters Schwinges den jungen Anton Reschny wegen Plünderung zum Tode. Aus Schwinges Urteilsbegründung: „Der Angeklagte … behauptet, sich der Tragweite seines Tuns nicht bewusst gewesen zu sein. Bei der Festsetzung der Strafe musste unter Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des Abs. 2 und des § 129 Militärstrafgesetzbuches auf Todesstrafe erkannte werden.“ Der Angeklagte habe „im Felde (d. h. im Kriege) unter Ausnützung der Kriegsverhältnisse Sachen, die deutschen Volksgenossen gehören … an sich genommen, in der Absicht, sie sich rechtswidrig anzueignen“. Und weiter: „Kriminelle Elemente, die Lust in sich verspüren, sich am Eigentum vom Bombengeschädigten zu bereichern, müssen wissen, dass sie ihren Kopf riskieren, falls sie dieser Neigung nachgehen; anders können derartige Elemente nicht in Schach gehalten werden.“

»Ein ungewöhnlich diensteifriger und arbeitsamer Richter mit guter Verhandlungstechnik und sicherem Urteil …«

Dass Schwinge fast auf den Monat genau vierzig Jahre, nachdem er den Lehrling zu Tode verurteilte, im Wiener Archiv seine eigenen Spuren rekonstruiert, hat seinen Grund. Was Schwinge offensichtlich auf Recherche-Tour treibt, sind Veröffentlichungen über sein Wirken in der NS-Zeit als führender Kommentator des Militärstrafrechts und vor allem als Kriegsrichter in Wien. Zahlreiche Unterlagen und Dokumente darüber hatte der Privatforscher Fritz Wüllner, ein pensionierter Wirtschaftsmanager, entdeckt, als er sich um die Aufklärung des Schicksals eines angeblich „auf der Flucht“ erschossenen Bruders bemühte und dabei ein bislang wenig erforschtes schlimmes Kapitel der NS-Zeit stieß: die Militärjustiz.

Wüllner, der in- und ausländische Archive durchforschte, fand so gut wie nichts über seinen Bruder. Dafür stieß er immer wieder auf zahlreiche Rechtfertigungen und Relativierungen zur Rolle der NS-Kriegsjustiz, verfasst von einem ehemaligen Kriegsrichter, der im Nachkriegs-Deutschland eine akademische Karriere gemacht hatte:  Erich Schwinge. Besonders dessen 1977 erschienene Standardwerk (mit Co-Autor Schweling) mit dem Titel »Die deutsche Militärjustiz in der Zeit des Nationalsozialismus«, entsetzte ihn.

Erich Schwinge – emeritierter Professor und Kriegsrichter a.D., war schon 1936 als besonders scharfer Kommentator des NS-Militärstrafgesetzbuches hervorgetreten, und er hielt sich deshalb für kompetent, auch das Nachkriegsbuch über die deutsche Militärjustiz herauszugeben – ein Werk, von dem sich der anfängliche Auftraggeber, das renommierte Institut für Zeitgeschichte in München, später distanziert hat. Der ursprüngliche Autor des Werkes war Otto Peter Schweling, Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und ebenfalls früherer Kriegsrichter. Nach dessen Tod erwarb Schwinge die Rechte und fungierte fortan als Herausgeber des umstrittenen Werkes, das einige Rezensenten eine „Lobeshymne“ auf die Militärjustiz und „eindeutig tendenziös“ nannten.

Tatsache ist: Bei der deutschen Militärjustiz fielen insgesamt etwa 2,5 Millionen Strafverfahren an. Mehr als 30.000 endeten mit einem Todesurteil. Seine Recherchen zu den verstaubten Zeugen einer verdrängten Vergangenheit führen Wüllner dabei in Archive nach Potsdam und Wien. Vor allem interessieren ihn die Urteile des Kriegsgerichts der Division 177. Von 1941 bis zum bitteren Ende fällt Schwinge hier Urteile oder klagt an. Allein zwischen Januar 1944 und Februar 1945 unterzeichnet er sieben Todesurteile. Neun weitere hat Schwinge in diesem Zeitraum als Ankläger beantragt, zuletzt am 9. Februar 1945. Der Angeklagte hatte sich in seiner Verzweiflung Petroleum gespritzt, er wollte auf diese Weise seinen Einsatz als Soldat verhindern. Wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ wird dem jungen Soldaten der Prozess gemacht. In der Urteilsbegründung schreibt Schwinge: „Der Angeklagte hat sich in höchst kritischer Situation dem Abgang an die Front entzogen, und er hat damit seinen Kameraden ein sehr gefährliches Beispiel gegeben. Einer solchen Pflichtwidrigkeit kann im Interesse der Manneszucht nur mit dem schärfsten Strafmittel – der Todesstrafe – begegnet werden.“

Nicht nur als prominenter Richter oder Ankläger, sondern auch als Ermittlungsrichter und Untersuchungsführer konnte ein Mann vom Range Schwinges ein Verfahren selbstverständlich beeinflussen. Dies tut er auch, freilich allein im Sinne der NS-Wehrmachtsjustiz. In der letzten Kriegsphase nehmen – wie überall im untergehenden Reich – auch beim Gericht der Division Nr. 177 die Todesurteile in erschreckendem Maße zu. Schwinge ist einer der fanatischen NS-Kriegsrichter. „Ein ungewöhnlich diensteifriger und arbeitsamer Richter von sehr guten Kenntnissen, guter Verhandlungstechnik und sicherem Urteil…“. So lautet die Dienstbeurteilung des Kriegsrichters Schwinge damals, der neben seiner Richtertätigkeit noch als ordentlicher Professor an der Wiener Universität jungen Studenten die rechte Gesinnung beibringt. Dass es sich hier um einen extrem strammen Vertreter nationalsozialistischen Ideenguts handele, bezeugen zahlreiche Aufsätze aus dieser Zeit. In „Die Behandlung der Psychopathen im Militärstrafrecht“ (1939/40) ist die Rede von „Minustypen“, von „Minderwertigen“ und ihrer „intensiven Zersetzungsarbeit“.

Das Volk davor zu schützen, dafür sorgt auch Schwinge. Für „Minderwertige“, „Schwächlinge“ und „Versager“ ist kein Platz innerhalb der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft. Schon 1933 Zellenleiter im „Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen“ und ab 1935 häufig freiwilliger Teilnehmer an militärischen Übungen, ist Schwinge ein Richter, wie ihn die Nazis brauchen. Seine Diensteifrigkeit wird ihm nach Kriegsende keineswegs zum Verhängnis. Im Gegenteil, wie so viele Ex-Nazirichter macht auch er Karriere: Rechtsprofessor an der Universität Marburg, Dekan, zeitweise gar Rektor. In einer Festschrift (Titel: „Persönlichkeit in der Demokratie“), die 1973 von Kollegen zum 70. Geburtstag Schwinges herausgegeben wurde, ist über den Jubilar denn auch nur Löbliches zu lesen. Seine vielen Veröffentlichungen, heißt es, „haben die Lehren des Verfassers von der Freiheit des Menschen, die Wahrung seiner Würde, der Gedankenfreiheit und der überragenden Bedeutung eines Rechtsweges in weite Kreise getragen“. Beispielsweise mit Rechtfertigungsschriften wie „Bilanz der Kriegsgeneration“, ein Buch, das 1979 erschien, und dass es auf mehr als zehn Auflagen brachte, oder mit seinem Buch „Verfälschung und Wahrheit“, das 1988 herauskam und in dem Schwinge Hitlers Militärjustiz beinahe als Gegner des Nationalsozialismus darstellt.

Der Tübinger Hohenrain Verlag nannte denn auch in einem Verlagsprospekt seinen Autor Schwinge den „letzten noch lebenden deutschen Experten des Militärstrafrechts“ und einen der „schriftstellerisch erfolgreichsten deutschen Juristen der Gegenwart“. Zum Ruhme des Mannes mit Vergangenheit erfährt der Leser auch, dass ein Buch von ihm 1940 verboten worden sei. Schwinge gar als Widerstandskämpfer? Als heimlicher Oppositioneller in NS-Robe?

Im Vorwort zu seinem 1983 erschienenen Buch „Der Staatsmann – Anspruch und Wirklichkeit“ gibt sich der Kriegsrichter a.D. ganz als aufrechter Demokrat: „Es ist hoch an der Zeit, dass hier einmal zur Besinnung aufgerufen wird. Das ist schon deshalb notwendig, weil dem in unserem Jahrhundert eingetretenen erschreckenden Niedergang der Staatskunst Einhalt geboten werden muss. Dieser Niedergang äußert sich besonders in der Art und Weise, wie heutzutage mit Menschenleben umgesprungen wird. Die große Wendung zur Inhumanität, die Millionen von Menschen den Tod brachte, wurde nicht erst von Lenin vollzogen und dann – in gigantischem Ausmaß – von Stalin und Hitler fortgesetzt, sie begann schon vorher im Lager der westlichen Demokratien.“

Dank der hartnäckigen und umfassenden Spurensuche des Privatforschers Fritz Wüllner konnten die Erinnerungslücken des Kriegsrichters Schwinge mit Wahrheit gefüllt werden. In Wüllners 1991 erschienenem Buch „Die NS-Militärjustiz und das Elend der Geschichtsschreibung“ werden auszugsweise zehn Todesurteile des Gerichts der Division Nr. 177 in Wien dokumentiert. Bis zur Gefangennahme im Mai 1945 hat Schwinge hier als Kriegsgerichtsrat mit dazu beigetragen, Menschen in den Tod zu schicken – als Richter, Ankläger, Ermittlungsrichter. Allein zwischen Januar 1944 und Februar hat er an neuen Todesurteilen mitgewirkt und als Richter sieben Todesurteile verhängt.

»Zur Aufrechterhaltung der Manneszucht und zur Abschreckung findet sich in der Todesstrafe die notwendige und gerechte Sühne.«

„Abschreckung“ als Begründung für ein Todesurteil war längst zur Farce geworden, doch Schwinge und seine Kollegen richteten bis zuletzt gnadenlos. Ein Beispiel: der Grenadier Bela Tesch, geboren am 20. August 1904 in Oedenburg wird vom Gericht der Division Nr. 177 am 13. Januar 1945 wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt (Str. L. Nr. H/1252/44). Das Todesurteil ist wiederum vom Vertreter der Anklage, Oberstabsrichter Dr. Schwinge, beantragt worden.

Im letzten Absatz des Urteils zeigt Schwinge sich wieder ganz als Herr über Leben und Tod: „Der Angeklagte hat die Fahnenflucht ins Ausland begangen und hat sich während derselben schwer gegen das Deutsche Reich vergangen. Er war als deutschfeindlicher Hetzer tätig, hörte selbst feindliche Rundfunksender und hat seine Arbeitskameraden zu gleichen Straftaten aufgefordert. Er konnte sich über ein Jahr von seiner Truppe unerlaubt fernhalten. Dass er auch als Kommunistenführer tätig war, konnte in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden. Der Angeklagte hat sich aber durch die geschilderte Weise in erheblichem Maße während seiner Fahnenflucht verbrecherisch betätigt. Im 6. Kriegsjahr, zu einer Zeit höchster Anspannung aller Kräfte des deutschen Volkes im Endkampf um sein Bestehen, findet diese Fahnenflucht aus Gründen der Aufrechterhaltung der Manneszucht und der Notwendigkeit der Abschreckung nur in der Todesstrafe, die notwendige und gerechte Sühne.“

Am 3. April 1945, wenige Tage nur, bevor russische Truppen Wien einnehmen, wird – nachdem ein Gnadenersuch abgelehnt worden war – der junge Bela Tesch erschossen. Eine Niederschrift hält nüchtern fest:

„Das Vollzugskommando von sechs Mann war fünf Schritte vor dem Verurteilten aufgestellt. Das Kommando ‚Feuer‘ erfolgte um 18 Uhr und 49 Minuten. Der Verurteilte starb gefasst und soldatisch.“

Urteilsbegründungen wie diese haben Schwinge im Nachkriegsdeutschland nicht geschadet. Bereits 1946 ist er Rechtslehrer, ebenfalls ständiger Mitarbeiter der Neuen Zeitschrift für Wehrrecht, für die er bereits in der NS- Zeit Beiträge schrieb, als sie noch Zeitschrift für Wehrrecht hieß. Aber in dieser Zeit reicht ein Wort wie “neu“ für eine “neue Karriere“, und diese durchläuft Schwinge als Wissenschaftler, Professor und Publizist in rasantem Tempo.

In den frühen fünfziger Jahren kann es ein Mann mit seiner Vergangenheit sogar zum stellvertretenden FDP-Vorsitzenden von Hessen bringen. In seinem Heimatort Marburg an der Lahn gehört er zur Stadtprominenz. Bis Mitte der achtziger Jahre lebte Prof. Dr. Schwinge ein ruhiges, gut dotiertes Pensionärs-Leben, schreibt zahlreiche Bücher, in denen er seine bewährten Geschichtsinterpretationen ausbreitet und reinwaschende Vergangenheitsbewältigung betreibt. Nicht ohne Erfolg. Dankbare Leser findet er hierzulande allemal. Ein ebenso geehrter wie geachteter Mann also – wäre da nicht Fritz Wüllner, der wie kein anderer zuvor die verdeckten Strukturen der Militärjustiz in der NS-Zeit erforscht und der Karriere des Kriegsrichters a.D. Schwinge nachspürt. In den Akten des Staatsarchivs in Wien findet Fritz Wüllner die Akte des von Schwinge 1944 verkündeten Todesurteils gegen Anton Reschny. Ein Jüngling aufs Schafott, weil er einige kleine Gegenstände einsteckte?

Ein ehrenwerter Herr

Foto der Gestapo von Anton Reschny (1927-1997), Wien 1944. (Bild: Sammlung Wüllner, Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt)

Der Fall Reschny – eine ungewöhnliche Geschichte. Denn: der von Schwinge verurteilte Junge hat – anders als der junge Soldat Bela Tesch – sein Todesurteil überlebt. Trotz Schwinge. Angeklagt war der Lehrling damals, ganz korrekt, wegen Verstoßes gegen die so genannten “Volksschädlingsverordnung“. Dabei wäre das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden gewesen, das derart drakonische Strafen nicht erlaubte. Stattdessen griff Kriegsrichter Schwinge zum Militärstrafgesetzbuch, das für Jugendliche den Schutz vor Todesstrafe ausschloss. Für Plünderungen in einfachen Fällen war “Gefängnis oder Festungshaft“ vorgesehen, nur in “besonders schweren Fällen“ Zuchthaus oder Todesstrafe. Schwinge indessen begründet sein Reschny-Urteil damit, dass “jeder Fall von Plünderung“ in den großen Städten “ausnahmelos zur Todesstrafe“ führen müsse. Denn Kriminelle sollen nun einmal wissen, “dass sie ihren Kopf riskieren“. Ausgerechnet Heinrich Himmler ist es, der Anton Reschny begnadigte. Der berüchtigte SS-Führer ist in diesem Fall einsichtiger als der fanatische NS-Richter Schwinge und wandelt das Urteil in eine 15-jährige Freiheitsstrafe um.

Kriegsrichter Schwinge: ein „Erzieher und Lehrer der Jugend« – eine deutsche Nachkriegs-Würdigung

Als emeritierter Professor und ehemaliger Rektor haben die Todesurteile und Verlautbarungen Schwinge nicht geschadet. Als Universitäts-Professor, Herausgeber und Autor, FDP-Mitglied – kurzum, als geachteter Bürger verbrachte er in Marburg an der Lahn seinen Lebensabend. Lange Jahre genoss er das Privileg eines eigens für ihn von der Philipps-Universität reservierten Arbeitszimmers. Mit Aufsätzen, Vorträgen und Buchpublikationen versorgte er nach wie vor patriotische Ewiggestrige und unbelehrbar Heutige. Beispielsweise mit seinem Buch „Bundeswehr und Wehrmacht – Zum Problem der Traditionswürdigkeit“ (1991), in dem er auf die großen Leistungen des „deutschen Soldaten“ verwies und deren „Wiederherstellung der Ehre“ forderte. Unter der Kapitelüberschrift „Die militärische Leistung der Wehrmacht und ihrer Soldaten“ geht Schwinge in bewährtem Richterton mit allen Gegnern der Wehrmacht ins Gericht. Das Bild, das der deutsche Soldat und die deutsche Wehrmacht in den besetzten Ostgebieten hinterlassen hätten, reiche – so Schwinge – allein aus, einseitige Historiker „mit ihrem Verdammungsurteil zu widerlegen“. „Als Ganzes betrachtet, ist es ehrenhaft und wegen seiner Vorbildeigenschaft geeignet, als traditionswürdig anerkannt und behandelt zu werden“, so Schwinge. Seine Forderung: „Als nächstes muss die Ehre der Soldaten wiederhergestellt werden, die einst der Wehrmacht angehört haben. Sie müssen von dem Makel befreit werden, dass sie einer verbrecherischen Organisation angehört, ganz Europa mit einer barbarischen Kriegsführung überzogen hätten, für Millionen von Morden verantwortlich seien und in großer Zahl an Nazi-Untaten teilgenommen hätten“.

Im Nachkriegs-Deutschland ist Kriegsrichter a. D. Schwinge mit dieser Sicht nicht allein. Als „Erzieher und Lehrer der Jugend …“ (so in einer Laudatio zu seinem Professoren-Abschied) wird er nicht nur von seinen akademischen Ex-Kollegen respektvoll geschätzt. Erich Schwinge – eine exemplarische deutsche Täter-Biographie. Am 30. April 1994 starb der »ehrenwerte Professor« in Marburg.


Vom Autor erschienen:

Helmut Ortner, Volk im Wahn / Hitlers Deutsche – Über die Gegenwart der Vergangenheit
Dreizehn Erkundungen, Edition Faust, 296 Seiten, 22 Euro