Pressemitteilung des Trägerkreises der Münchner Friedenskonferenz
vom 29. Februar 2024

Kulturreferat entscheidet eigenständig über Förderung der Münchner Friedenskonferenz

Mit Schreiben vom 15. Februar 2024 korrigiert das Kulturreferat die vorherige Aussage von Kulturreferent Anton Biebl und Oberbürgermeister Dieter Reiter, dass der Antrag aus den Reihen der Stadtratsfraktionen SPD/Volt und Grüne/Rosa Liste, die Internationale Münchner Friedenskonferenz nicht zu fördern, dem Kulturreferat „einen Rahmen [setze], der in der Auslegung der Förderkriterien berücksichtigt werden muss.“ Die Organisator*innen der Friedenskonferenz fordern das Kulturreferat deshalb dazu auf, frei von der Einflussnahme der betreffenden Stadträt*innen erneut über die Förderung der Friedenskonferenz zu entscheiden.

Tatsächlich entscheidet das Kulturreferat in der Regel eigenständig über sogenannte „laufende Angelegenheiten“ unter 25.000 EUR. Entscheidungen über die Förderanträge richten sich nach den Förderrichtlinien, die das Ermessen des Kulturreferats lenken und durch den Stadtrat gestaltet werden. Die Verwaltung ist in allen Entscheidungen an den Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden.

Anstatt die Förderrichtlinien insgesamt anzupassen, was zweifelsfrei in den Aufgabenbereich des Stadtrats fallen würde, zielte der besagte Stadtratsantrag darauf ab, lediglich für die Friedenskonferenz neue Maßstäbe anzusetzen. Der Antrag war dementsprechend ein Versuch, auf eine Art und Weise in den Kompetenzbereich des Kulturreferats einzugreifen, die nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung entspricht.

Dadurch, dass sich Kulturreferent Anton Biebl und Oberbürgermeister Dieter Reiter durch den bloßen Antrag, der noch nicht vom Stadtrat beschlossen wurde, „einen Rahmen [zur] Auslegung der Förderkriterien“ setzen ließen, bestand die Gefahr, dass, erstens, die politisch motivierte[1] Ungleichbehandlung der Friedenskonferenz mit einem Verwaltungsakt durchgesetzt würde, und zweitens, durch einen irregulären und undemokratischen Prozess die Förderkriterien des Kulturreferats, bzw. deren Auslegung, geändert würden.

Zumindest letztere Gefahr wurde durch die korrigierende Mitteilung des Kulturreferats, der Stadtratsantrag setze keinen bindenden Rahmen zur Auslegung der Förderkriterien, abgeschwächt. Nichtsdestotrotz hat das Kulturreferat die Entscheidung, die Friedenskonferenz aufgrund des Stadtratsantrags nicht zu fördern, nicht zurückgezogen. Wir fordern das Kulturreferat dringend auf, der Friedenskonferenz die mündlich zugesagte Förderung zu gewähren.

Das Schreiben des Kulturreferats vom 06.02.2024 finden Sie HIER
Die Antwort des RA Breuer vom 13.02.2024 finden Sie HIER

Das Schreiben des Kulturreferats vom 15.02.2024 finden Sie HIER
Die Antwort des RA Breuer vom 29.02.2024 finden Sie HIER

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