Am Montag, dem 03.07.2023, reichte der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, mit Unterstützung der »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein. Er macht Verstöße Deutschlands gegen die Artikel 2, 3, 5 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend.

Der EGMR hat in diversen Urteilen festgestellt, dass die Verantwortung für die Aufklärung von Verletzungen und Todesfällen in Gewahrsam bei dem Staat liegt. Denn die Vermutung liegt nahe, dass Bedienstete des Staates in die Vorfälle involviert sind. Daher muss der Staat diese Umstände plausibel erklären und unterliegt der Pflicht, eine besonders strenge und unvoreingenommene Prüfung vorzunehmen, um die Verantwortlichen zu identifizieren und zu bestrafen.

Im Fall von Oury Jalloh gab es keine effektiven und angemessene Untersuchungen der Todesumstände. Die Ermittlungen wurden einseitig geführt und schlossen eine Beteiligung Dritter kategorisch aus. Zentrale Fragen wurden nicht beantwortet. Wichtige Beweismittel wurden nicht sichergestellt, nicht hinreichend untersucht oder sogar vernichtet worden.

Die deutsche Justiz hat die von der Familie und der »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh« vorangetriebene Wahrheitsfindung und Aufklärungsarbeit mittels unabhängige Expertengutachten und Recherche ignoriert. Seit über 18 Jahren wurde lautstark darauf hingewiesen, dass Deutschland versucht, den rassistischen Mord an Oury Jalloh zu vertuschen.