Ostern ist das wichtigste Fest des Christentums. Am Karfreitag wird der Tod Jesu Christi betrauert, am Ostersonntag seine Auferstehung gefeiert. Die Feiertage sollen still verbracht werden. In Deutschland gibt es ein bundesweites Tanzverbot. Ungläubige, Gottlose und Tanzwütige wollen sich nicht an die gesetzlich verordnete Stille halten.

Von Helmut Ortner

Christinnen und Christen denken am Karfreitag an einem Mann aus Nazareth, der vor rund 20O0 Jahren am Kreuz hingerichtet wurde. Der Tag dient dem Gedenken an sein Leiden und Sterben. An Karfreitag ist es üblich, den Altar nicht zu schmücken. Auch die Kirchenglocken verstummen. Zur Todesstunde von Jesus, um 15 Uhr, versammeln sich gläubige Christen zum Karfreitags-Gottesdienst. Für die evangelische Kirche stellt der Karfreitag sogar einen der höchsten Feiertage des Kirchenjahrs dar. Zudem zählt er zu den sogenannten »stillen Tagen« des Kirchenjahres. Davon gibt es viele: der Volkstrauertag, der Buß- und Bettag, der Totensonntag, an Heiligabend, der Aschermittwoch, der Gründonnerstag, sowie an Karfreitag und Karsamstag.

An diesen »stillen Feiertagen« sind laut Gesetz sämtliche Veranstaltungen, die über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ verboten. So gibt es – mit unterschiedlichen Sonderregelungen in den Bundesländern – auch ein bundesweites Tanzverbot. Offiziell darf es erst am Karsamstag ab 6 Uhr wieder lauter werden. Am Karfreitag selbst bleiben die Geschäfte zu, auch Wettbüros. Es dürfen außerdem keine Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, Zirkusaufführungen oder Volksfeste stattfinden. Zwar gibt es in einzelnen Bundesländern einige Sonderregelungen, unisono aber gilt: kollektive Stille legt sich über das Land.

Besonders restriktiv sind die Einschränkungen am Karfreitag, an dem die Behörden keinerlei Ausnahmen zulassen. Das betrifft selbst das Musik-Programm in den öffentlich-rechtlichen Funkhäusern, bei dem darauf geachtet wird, dass eine Auswahl stiller, ruhiger Titel gespielt werden, „die zum Charakter des stillen Tages passen“, wie es auf der Internetseite des Bayerischen Rundfunk heißt. Die Programm-Macher – nicht nur im Bayerischen Rundfunk – halten sich im vorauseilenden Gehorsam daran. Alle ARD-Sender zügeln Sound und Rhythmus. Die Vorgabe: »Jazz ja, Hardrock nein!«.

Doch Ungläubige, Gottlose und Nicht-christliche wollen solcherlei Bevormundung durch ein christlich geprägte Feiertagsgesetz nicht mehr akzeptieren und sich nicht an die gesetzlich verordnete Stille halten. In Stuttgart und an zahlreichen anderen Orten laden tanzfreudige Atheisten zur säkularen Karfreitags-Party ein. Die Veranstaltung soll in ihrer Gesamtheit auch ein „Ausdruck des Protests gegen das nicht mehr zeitgemäße und unverhältnismäßig einschränkende Feiertagsgesetz“ sein. Die Veranstalter verweisen dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 2016 das Verbot einer Münchener „Heidenspaß-Party“ für verfassungswidrig erklärt hat.

Ohnehin gehen Experten davon aus, dass die mehr oder weniger strikten Tanzverbote an Karfreitag im Zuge der schwindenden – vor allem konfessionell gebundenen – Religiosität in Deutschland durch Ausnahmeregelungen zunehmend zurückgenommen werden. Menschen, die sich an diesen Tagen laut vergnügen wollen, würden in ihrer Freiheit eingeschränkt. Auch wenn die Christengemeinde am Karfreitag zur stillen Einkehr aufruft, es könne keinen gesetzlichen Zwang zur Trauer für ungläubige und gottlose Bürgerinnen und Bürger geben.

Keine Frage: es ist höchste Zeit für eine gesetzliche Änderung. Wir leben in keinem christlichen Gottesstaat, sondern in einem säkularen Verfassungsstaat.

Zu konstatieren sind auch aktuelle Zahlen, die belegen, dass sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche weiter an Mitglieder verliert. Laut Hochrechnungen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), die von der religionskritischen und humanistischen Giordano-Bruno-Stiftung initiiert worden ist, gehören erstmals seit Jahrhunderten mehr als 50 Prozent der Menschen in Deutschland nicht den beiden großen Konfessionen an. Warum aber, sollte die Hälfte der Menschen die gesetzlich vorgeschriebenen Restriktionen am Karfreitag und anderen stillen Feiertagen befolgen?

Jeder Bürgerin und jeder Bürger darf seinen Gott – gerne auch mehreren Göttern und Göttinnen – huldigen. Menschen dürfen inbrünstig an eine heilige Jungfrau Maria, der »Unbefleckten« glauben, gehorsam gegenüber ihrem Gott sein, der den Menschen so sehr misstraut, dass er ihnen die Vernunft verbietet. Der Glaube kann Gläubige im Sinne des Wortes »glück-selig« machen. Er kann für Menschen etwas Wunderbares sein: als Privatsache. Am Karfreitag und allen anderen »stillen Feiertagen« aber muss gelten: Erst der Bürger, dann der Gläubige.