Am 13. Januar verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz Anwar Raslan, einen ehemaligen Oberst des syrischen Geheimdienstes, der der Folterung, Ermordung und Vergewaltigung von Gefangenen in der berüchtigten Sektion 251, einem vom militärischen Geheimdienst in Damaskus betriebenen Haftzentrum, für schuldig befunden wurde, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Dem Urteil gingen mehr als 100 Anhörungen voraus, bei denen über 80 Personen aussagten, darunter auch Folteropfer, die im Ausland geflüchtet waren. Raslan wurde für die Folterung von mindestens 4.000 Häftlingen verantwortlich gemacht.

Raslan war im Februar 2020 in Deutschland verhaftet worden. Am 24. Februar 2021 wurde, ebenfalls in Deutschland, ein weiterer ehemaliger syrischer Beamter, Eyad al-Gharib, wegen Folterung von Demonstranten zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Übersetzung aus dem Italienischen vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungs-Team erstellt. Wir suchen Freiwillige!

Anmerkung von Pressenza Berlin: Möglich wurde der Prozess durch das Weltrechtsprinzip. Dieses erlaubt der Bundesanwaltschaft, im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) geregelte Straftatbestände in Deutschland zu verfolgen, selbst wenn diese keinen Bezug zu Deutschland aufweisen.

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