• neue Grundsicherung der Ampelkoalition, genannt Bürgergeld, liegt weit unter den Ansprüchen, die an eine menschenwürdige Absicherung gestellt werden
• Hoffnungsschimmer Kindergrundsicherung

Im Koalitionsvertrag findet sich nichts zur Höhe der neuen Grundsicherung, die eigentlich vor Armut schützen müsste. Die Sanktionsregeln sollen zwar überarbeitet, aber nicht abgeschafft werden. Immerhin soll bis zur Neuregelung ein einjähriges Sanktionsmoratorium gelten, das ist zu begrüßen. Die Bedarfsgemeinschaftsregelung bleibt ebenfalls bestehen, wird nur leicht verändert. Immerhin sollen zwei Jahre keine Vermögensprüfungen durchgeführt und die vollen Kosten der Unterkunft anerkannt werden. Bedürftigkeitsprüfungen bleiben aber grundsätzlich weiterhin bestehen.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es mit der Kindergrundsicherung. Der Garantiebetrag ist faktisch, wie das heutige Kindergeld, ein partielles Kindergrundeinkommen. Möglicherweise können Kindergrundsicherung und Garantiebetrag höher als bisherige vergleichbare Leistungen ausfallen, da eine Neubestimmung des Existenzminimums für Kinder im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist.

Aus der Sicht der Grundeinkommensforderung beinhaltet der Vertrag der Ampelkoalition ganz wenig Fortschritt, ganz wenig mehr Freiheit und Gerechtigkeit.

Er liegt aber weit unter den Anforderungen an eine menschenwürdige, sozial nachhaltige Absicherung der Existenz und Teilhabe eine jeden Menschen, die Freiheit von Armut und zu selbstbestimmtem Leben ermöglicht.

Fortschritt hieße, mehr Freiheit und Gerechtigkeit wagen – also ein Grundeinkommen einführen.