Heute injiziert der IWF 650 Milliarden US-Dollar in Form von Sonderziehungsrechten in die Weltwirtschaft, die größte Ausschüttung in der Geschichte des IWF. Damit soll die globale Erholung vor allem in Niedrig- und Mitteleinkommensländern unterstützt werden. Deutschland erhält rund 36 Milliarden US-Dollar, mehr als alle Niedrigeinkommensländer zusammen. erlassjahr.de fordert die Bundesbank auf, die deutschen Sonderziehungsrechte ärmeren Ländern zur Verfügung zu stellen. Zudem darf die zusätzliche Liquidität nicht als Alternative zu Schuldenerleichterungen gesehen werden.

Am 2. August beschloss der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) die schon lange geforderte Ausgabe von 456 Milliarden Sonderziehungsrechten. Das entspricht 650 Milliarden US-Dollar. Heute werden die Mittel an die IWF-Mitglieder ausgeteilt. Damit sollen vor allem Spielräume in Niedrig- und Mitteleinkommensländern für die Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen geschaffen werden. Gemäß ihrer Quote im IWF geht der Löwenanteil jedoch an reiche Länder, die die Mittel nicht benötigen. Daher forderte der IWF seine reichen Mitglieder auf, die Mittel ärmeren Länder zur Verfügung zu stellen. Auch die G7 haben sich darauf bereits verständigt. Doch die Bundesbank, die für die Verwaltung der deutschen Währungsreserven zuständig ist, sperrt sich gegen die Weitergabe. Sie beruft sich u. a. darauf, dass entwicklungspolitische Initiativen nicht zu den Aufgaben der Bundesbank gehören.

Malina Stutz, politische Referentin von erlassjahr.de sagt: „Finanzstarke Mitglieder des IWF waren nicht die intendierten Empfänger der Sonderallokation. Es gibt kein Gesetz, das der Bundesbank die Weitergabe der Sonderziehungsrechte ausdrücklich verbietet. Reiche Länder wie Deutschland, die sich Liquidität zum Nulltarif am Kapitalmarkt beschaffen können, müssen dafür sorgen, dass ihre Zuteilungen an ihr eigentliches Ziel gebracht werden, also einkommensschwächere und von COVID-19 besonders betroffene Länder.“

Zudem muss vermieden werden, dass durch die Ausweitung der globalen Liquidität eigentlich überschuldete Länder kurzfristig weiter zahlungsfähig gehalten werden und somit eine nachhaltige Lösung für die globale Schuldenkrise weiter hinausgezögert wird. 2021 werden in Entwicklungs- und Schwellenländern Schuldendienstverpflichtungen von mehr als 350 Milliarden US-Dollar fällig, 2022 noch einmal fast genauso viel. Stutz dazu: „Damit die Finanzspritze auch wirklich ihren Zweck erfüllt, anstatt erneut lediglich den Bailout privater Gläubiger zu finanzieren, darf sie nicht als Alternative zu echten Schuldenerleichterungen betrachtet werden. Diese müssen gleichzeitig allen überschuldeten Ländern ermöglicht werden.“

Das deutsche Entschuldungsbündnis „erlassjahr.de – Entwicklung braucht Entschuldung e. V.“ setzt sich dafür ein, dass den Lebensbedingungen von Menschen in verschuldeten Ländern mehr Bedeutung beigemessen wird als der Rückzahlung von Staatsschulden. erlassjahr.de wird von mehr als 500 Organisationen aus Kirche, Politik und Zivilgesellschaft bundesweit getragen und ist eingebunden in ein weltweites Netzwerk nationaler und regionaler Entschuldungsinitiativen.

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