Die Zustimmung zur Charta der Menschenrechte im Dezember 1948 gehörte zu den großen Leistungen des Homo Sapiens im Verlauf seiner Evolution.

Ein andauernder gesellschaftlicher Transformationsprozess im Bereich des Rechts hat eine neue Qualitätsstufe erreicht. Eine Epoche der Hierarchien ging zu Ende. Die angeborenen Rechte des Einzelnen erhielten wieder ihren Platz. (Rousseau: Jeder Mensch wird frei geboren).

Erst die menschlichen Tragödien des 2. Weltkrieges mit 55 Millionen Toten Russen, Polen, Deutschen und aus vielen anderen Ländern, sowie des Holocaust, überwiegend an Juden, führte zur humanen Vernunft, verbindliche und allgemeingültige Menschenrechte zu schaffen. Der Völkerbund konnte in eine wirksamere Weltorganisation, der UNO mit ihrem Weltsicherheitsrat umgewandelt werden. Die Weltgemeinschaft war sich einig, solche Katastrophe künftig für alle Zeiten zu verhindern. Nie wieder Krieg, war die Losung der Zeit und einte die Völker. Die Einrichtung eines Völkergerichtshofs brachte eine weitere neue Rechtsqualität. Die Verantwortlichen der Katastrophen war der faschistoide Flügel des Großkapitals und von Machtpolitikern. Unsichtbar befindet er sich gegenwärtig im „Stand-by-Modus“.

Die Vernunft behielt auch 1966 bei der Präzisierung der Menschenrechte zum „Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte“ und 2008 dem „Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt“ ihre Oberhand. In der Präambel des Protokolls wird 2008 mit der Autorität der UNO erneut erklärt, dass „alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind“.

Der gegenwärtige Streit um die Einhaltung und dem Ausbau der Menschenrechte in den beiden bestehenden Gesellschaftsordnungen der Welt hat positive Momente, wenn er die Menschenrechte durch Wetteifern befördern würde. Die Art und Weise, wie der Streit ausgetragen wird, ist dagegen nicht förderlich. Wünschenswert wären gemeinsame Forschungen über Ursachen des Zurückbleibens. Nicht zielführend sind Auseinandersetzungen, wenn Sanktionen als Kampfmittel in die Beziehungen beider Antipoden eingesetzt werden und die Augen vor eigenen Versäumnissen nicht ausreichend geöffnet sind.

Den Ureinwohnern der USA werden auch gegenwärtig die vollen Rechte an der Nutzung ihres eigenen Grund und Bodens vorenthalten. Die Nachkommen der Sklaven leben im wirtschaftlich stärksten Land der Welt in Unrechtsverhältnissen, wie die Spaltung des Landes in Bereichen der Justiz, der Arbeits- und Wohnwelt u.a. belegt. Der Traum von Martin Luther King ist noch fern von der Realität. Die Formen der Veränderung der Lebensverhältnisse der Uiguren zu mehr Wohlfahrt geschieht mit Methoden, die die westliche Kultur nicht für gut hält.

Die Instrumentalisierung der Menschenrechte und vorhandene Mängel in der Auseinandersetzung der Systeme ist wenig sinnvoll. Unerträglich wäre die ständige weltweite gegenseitige Belegung mit Sanktionen, ein medialer Streit und der einseitige Aufbau von Feindbildern. Nützlich sind alle Anstrengungen, um die formulierten Menschenrechte schrittweise Wirklichkeit werden zu lassen.

Die Menschenrechte sind in den 31 Artikeln der Charta beschrieben. Die Einhaltung einiger Rechte benötigen Entwicklungszeiten. Die Umsetzung der Artikel braucht starke Unterstützer. Wie kompliziert ihre praktischen Einführungen sein können, zeigt der gegenwärtige Zustand des „Rechts auf Leben und Frieden“. Ebenso schwer scheint die Einführung des „Rechts auf Arbeit, dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit oder der Arbeitssicherheit“ zu sein. Die „Rechte auf Gesundheit, Bildung, Wohnen“ leiden durch ihre Verbindungen mit privatwirtschaftlichen Systemen, in denen Menschen Kostenfaktoren sind. Das Wohl der Gemeinschaftsmitglieder wurde rechtlich im Verlauf der Geschichte national unterschiedlich in den Gesetzbüchern verankert. Die historisch gewachsenen Rechtstraditionen Europas, Asiens, Lateinamerikas, Afrikas sind a priori nicht vergleichbar.

Die deutsche Regierung hat das Entstehen des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und das Fakultativprotokoll unterstützt. Sie brauchte aber lange Jahre, um das Dokument des Paktes zu ratifizieren. Zögerlich war dann ebenfalls die Einhaltung der Pflichten zur Information, über die Fortschritte bei der Verbesserung der Einhaltung der Menschenrechte (Artikel 16 des Paktes).

Die Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation sah sich 2018 verpflichtet, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Humanistischen Union, der Volkssolidarität u.a. einen Parallelbericht an die vorgesehenen Organe der UNO anzufertigen.

Kritikwürdig sind die Gepflogenheiten der internationalen Auseinandersetzungen, aus den 31 Artikeln der Charta bzw. des Paktes nur die herauszusuchen, wo der andere noch Defizite hat. Einen Schwerpunkt US-amerikanischer Anschuldigungen bilden dabei, die Freiheitsrechte.

Dem Wort Freiheit hängt ein Hauch Lebenserfahrung der weißen Männer Europas an, die für Ihr Tun in der Kolonialzeit alle Freiheiten gegenüber den Völkern der Kolonien in Anspruch nahmen. Im Mittelalter verschaffte die Stadtluft den Leibeigenen ein Stück Freiheit frei vom Joch des Herrn.

Die Freiheitsanhänger der westlichen G7 unterschlagen, dass die Menschenrechte Freiheiten nur dann zulassen, wenn sie Dritten, auch der Gemeinschaft keinen Schaden zufügen. Beispielsweise Sanktionen verhängen, unter der die Bevölkerungen leiden, Einmischung in innere Angelegenheiten anderer betreiben, Waffen zum Töten von Menschen entwickeln, keine gleichen Löhne für gleiche Arbeiten zahlen u.v.m.

Dass die Menschenrechte in ideologischen Auseinandersetzungen geraten, hängt damit zusammen, dass die Regierungen der westlichen Staaten von Parteien gestellt werden, die nicht unbedingt die Interessen des ganzen Volkes vertreten.

Die Menschenrechtskommission der UNO registriert jährlich annähernd 100.000 Beschwerden über weltweite Verletzungen der Menschenrechte. Die hohe Zahl macht deutlich, dass alle Länder noch Defizite haben. Die Verbindlichkeit der Rechte ist von grundlegender Bedeutung für den Weltfrieden, schreibt das Auswärtige Amt Deutschlands. Die Regierungen stehen in der Pflicht, Bedingungen für ihre Einhaltung zu schaffen (s. ABC der Vereinten Nationen, Dezember 2000).

Unsere EINE WELT benötigt für das Zusammenleben der Länder weiterhin Vernunft und Toleranz und für die Bevölkerung zur Führung eines würdigen Lebens angepasste Rechtsnormen.

Der deutsche Friedensforscher Carl Friedrich von Weizsäcker meint, Zitat:

„Verstand dient der Wahrnehmung der eigenen Interessen. Die Vernunft die Wahrnehmung des Gesamtinteresses“.