Am 13. Februar 2011 haben die Berlinerinnen und Berliner Geschichte geschrieben: sie hatten nicht nur den ersten Berliner Volksentscheid gewonnen sondern auch ein Gesetz zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge bei den BWB geschrieben. Mit 666 235 Stimmen für den Volksentscheid „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ wurde der politische Druck entfaltet, die im Jahr 1999 vom Berliner Senat an private Konzerne verkauften Anteile an den Berliner Wasserbetrieben zurückzuholen und damit die 2013 vollzogene Rekommunalisierung eingeleitet.“
Doch das Geld für den Rückkaufskredit kommt nicht aus dem Landeshaushalt, in den 1999 der Verkaufspreis floss. Den Kredit zahlen die Berliner Wasserkunden bis zum Jahr 2043 ab. Gerlinde Schermer, ehemalige SPD-Abgeordnete, die im Parlament gegen die Privatisierung stimmte und mit dem Berliner Wassertisch für eine Rückabwicklund der Verträge kämpfte, sagt dazu: „Der Berliner Wassertisch tritt weiter für eine klare Gemeinwohlorientierung beim Wasser ein und lehnt eine Rendite aus den Wasserpreisen für den Landeshaushalt ab.
Deshalb muss im Berliner Betriebegesetz die Formel zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen geändert werden. Parallel dazu gilt es zur Verwirklichung der Klimaziele die Ganzheitlichkeit der Siedlungswasserwirtschaft zu begreifen. Das Regenwasser z.B. könnte als wertvolle Ressource zur Wässerung und Pflege der Berliner Straßenbäume dienen. Der Berliner Wasserrat hat dazu Konzepte erarbeitet.“
Ulrike von Wiesenau: „Der Volksentscheid wirkte bahnbrechend für weitere direktdemokratische Verfahren und belebte die politische Landschaft nachhaltig: Nicht nur die Notwendigkeit des Schutzes öffentlicher Betriebe der Daseinsvorsorge und Infrastrukturen vor Privatisierungen rückte ins Blickfeld der Bevölkerung, es wurde offenbar, dass nur Transparenz und Demokratisierung einen weiteren Ausverkauf unserer Gemeingüter verhindern können. In Zeiten der Corona-Krise wird einmal mehr bewusst, wie lebensnotwendig ein funktionierendes Gemeinwesen ist. Die Kommunen müssen in dieser Situation von den Ländern und dem Bund unterstützt werden, damit sie nicht in Haushaltsschieflagen getrieben werden, in denen sie kommunale Betriebe und Einrichtungen privatisieren müssen.“
Wie sehr der gewonnene Volksentscheid und die folgende Rekommunalisierung über Berlin hinaus Wellen schlug, betont Dorothea Härlin, Mitbegründerin des Berliner Wassertischs: „Berlin – eine kommunale Wasserversorgung ist möglich!
Die Nachricht begeisterte nicht nur die Berliner Bevölkerung sondern ermutigte Wasseraktive in vielen anderen Städten, ihre Wasserbetriebe wieder in öffentliche Hand zu nehmen. In über 300 Städten weltweit konnte der Privatisierungsirrweg schon gestoppt werden. Es geht weiter: seit 2018 ist Berlin durch einen vom Berliner Wassertisch angeregten Parlamentsbeschluss Blue Community, eine internationale Initiative für das Menschenrechts auf Wasser und sanitäre Grundversorgung. Der entsprechende Beschluss der UN von 2010 kann nur Wirklichkeit werden, wenn er lokal tatsächlich umgesetzt wird.
Das Ziel ist, dass viele Bürger*innen aktiv sich an der Verwirklichung des Menschenrechts beteiligen und sensibilisiert werden für die Zeitbombe, die hinter der weltweiten Wasserkrise tickt. Der Berliner Wassertisch arbeitet mit anderen Wasseraktiven zusammen, damit diese Initiative von unten in Berlin mit Leben gefüllt wird.“