Mit 38 Stimmen dafür, 29 dagegen und einer Enthaltung hat der argentinische Kongress am 30. Dezember das Abtreibungsgesetz endgültig verabschiedet.

Das Gesetz sieht vor, dass Abtreibungsleistungen bis zur vierzehnten Schwangerschaftswoche kostenfrei verfügbar sind; in der nachfolgenden Periode ist die Abtreibung legal, wenn die Schwangerschaft Leben oder Gesundheit der Frau gefährdet oder im Fall einer Vergewaltigung.

Zugang zu den Abtreibungsleistungen, welche sowohl von der öffentlichen als auch von der privaten Gesundheitsversorgung angeboten werden, besteht spätestens zehn Tage nach der Anfrage.

Ab dem 16. Lebensjahr ist vollständige Zustimmungsfähigkeit gegeben, während  bei Mädchen im Alter von 13 bis 15 Jahren in der Regel davon ausgegangen wird, dass sie ausreichend fähig und reif sind, eine Entscheidung zu treffen und zuzustimmen – außer in den Fällen, in denen der medizinische Eingriff ernsthafte Risiken für ihre Gesundheit oder ihr Leben darstellt.

Das medizinische Fachpersonal muss eine menschenwürdige Behandlung garantieren, die Geheimhaltung und Vertraulichkeit der Informationen wahren sowie die Entscheidungsfreiheit respektieren. Einer Abtreibungsleistung – in den vom Gesetz anerkannten Fällen – Verzögerungen, Hindernisse oder Verweigerungen in den Weg zu setzen,  kann zu strafrechtlichen Konsequenzen oder zum Ausschluss von der Berufsausübung führen.

Übersetzung aus dem Spanischen von Chiara Pohl vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam. Wir suchen Freiwillige!