In kleinen Schritten setzt sich der Weg der Reformen im Sudan fort.

Nach dem Verbot der Verstümmelung weiblicher Genitalien und der Abschaffung der Vorschriften über Gotteslästerung wurde am 16. Juli der Artikel 148 im Strafgesetzbuch geändert. Nun ist nicht mehr vorgesehen, das „Verbrechen“ der Homosexualität mit dem Tod zu bestrafen. Ebenso die Nebenstrafe von 100 Peitschenhieben wurde gestrichen.

Die einvernehmlichen Beziehungen zwischen Erwachsenen gleichen Geschlechts bleiben allerdings illegal: Bis zu fünf Jahren Gefängnis ohne Rückfälligkeit, bis zu sieben Jahren im Falle einer Wiederholungstat und lebenslange Haftstrafe, sollte das „Verbrechen“ ein drittes Mal begangen werden.

Übersetzung aus dem Italienischen von Chiara Pohl vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam. Wir suchen Freiwillige!