Verfahren wegen Tierquälerei, besonders solche im großen Stil, werden nach Erfahrungen von Tierschutz- und Tierrechtsverbänden oft eingestellt – oder gar nicht verfolgt. Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober veröffentlicht der Bundesverband Menschen für Tierrechte ein ausführliches Interview mit Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim.

Sein Fazit: Trotz 15 Jahren Staatsziel Tierschutz funktioniert das Zusammenspiel von Gesetzgebung, Vollzug, und Gerichtsbarkeit bei Tierschutzvergehen nicht. Der Tierschutz wird wirtschaftlichen Interessen untergeordnet und das Staatsziel Tierschutz ignoriert. Um die massiven Missstände zu beenden, schlägt der Bundesverband konkrete Reform-Maßnahmen vor.

Im Juli dieses Jahres wurden erschreckende Zahlen zu den Kontrollintervallen von Tierhaltungen bekannt. Die Bundesregierung teilte mit, dass entsprechende Betriebe in Deutschland statistisch nur alle 17 Jahre kontrolliert werden (1). Hinzu kommt, dass Verfahren wegen Tierquälerei oft eingestellt oder gar nicht erst verfolgt werden. Der Professor für Wirtschaftsstrafrecht Jens Bülte hat Tierschutzfälle aus der Massentierhaltung aus den vergangenen 40 Jahren ausgewertet. Trotz einer Vielzahl von Anzeigen fand er nur eine einzige Verurteilung. Bülte spricht deswegen von einer „faktischen Straflosigkeit institutionalisierter Agrarkriminalität“.

Tierschutz wird wirtschaftlichen Interessen untergeordnet

In der Praxis heißt das: Wenn Hundebesitzer ihre Tiere bei Hitze in ihren Autos zurücklassen droht ihnen nach § 18 Tierschutzgesetz eine hohe Geldbuße. Wenn tausende von Schweinen in einer Mastanlage qualvoll ersticken, weil eine Lüftungsanlage ausgefallen ist, wird der Betreiber in der Regel nicht bestraft und erhält sogar noch staatliche Subventionen. „Trotz 15 Jahren Staatsziel Tierschutz gelingt es heute noch nicht einmal, die minimalen Anforderungen an die Tierhaltung in der Landwirtschaft und im Labor zuverlässig zu kontrollieren und wirksame Sanktionen strafrechtlich durchzusetzen. Wenn wirtschaftliche Interessen dahinterstecken, bleibt das Tierschutzrecht auf der Strecke“, kritisiert Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Überfällig: Reform der Behörden

Der Kern des Problems ist nach Ansicht des Tierrechtsverbandes die Tatsache, dass das Zusammenspiel von Gesetzgebung, Vollzug und Gerichtsbarkeit beim Tierschutz nicht funktioniere: “Der Ruf nach schärferen Tierschutzgesetzen ist zwar richtig, er macht aber erst dann Sinn, wenn das bestehende marode System grundsaniert wird. Zuerst muss sichergestellt werden, dass geltendes Tierschutzrecht überhaupt eingehalten wird,“ stellt Christina Ledermann fest. Um die massiven Missstände zu beenden, schlägt der Verband verschiedene Lösungsansätze vor. Zum einen müssten die Kommunalverwaltungen die Veterinärämter so ausstatten, dass diese ihren Kontrollaufgaben überhaupt nachkommen könnten. Dazu gehöre auch, dass Amtstierärzte weisungsfrei und ohne Druck arbeiten könnten (2).

Justiz: Angemessene Sanktionen bei Tierschutzvergehen

Um eine wirksame strafrechtliche Verfolgung bei Tierschutzvergehen zu erreichen, müssten auf Rechtsverstöße angemessene Sanktionen folgen. Hierzu empfiehlt der Verband die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutz, die mit Veterinären als Tierschutzdezernenten besetzt werden sollten. Eine andere Möglichkeit sei die systematische Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten im Tierschutzrecht. Ein elementares Transparenzinstrument sei die Tierschutz-Verbandsklage. Nur sie könne die Einhaltung des Tierschutzes als Verfassungsgut gewährleisten.

Tierschutz zukunftsfähig machen

Eine zukunftsfähige Tierschutzpolitik müsse nach Ansicht des Tierrechtsverbandes Trendwenden in den Kerngebieten der Tiernutzung umfassen. Sobald sichergestellt sei, dass geltendes Tierschutzrecht eingehalten werde, müssten die unzureichenden Verordnungen auf Basis des Tierschutzgesetzes konsequent im Sinne der Tiere reformiert werden. Zudem müsse eine tiergerechte Haltung gezielt gefördert werden (3). Langfristig fordert der Verband neue Ernährungs- und Landbaukonzepte, die ohne die Ausbeutung von Tier und Umwelt auskommen. Dies umfasse den Rückgang der Tiere als Lebensmittellieferanten durch die systematische Förderung pflanzlicher Eiweißproduktion. Um den Einsatz von Tieren in Versuchen langfristig zu beenden, setzt sich der Verband für einen Masterplan für den Ausstieg aus dem Tierversuch nach dem Beispiel der Niederlande ein.

Hier lesen Sie das gesamte Interview mit Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim: www.tierrechte.de

 

(1) Quelle war die Antwort der Bundesregierung auf Anfragen von Grünen und FDP. Daraus ging hervor, dass Tierhaltungsbetriebe in Deutschland statistisch nur alle 17 Jahre kontrolliert werden. Am längsten ist der Abstand zwischen den amtlichen Kontrollen in Bayern: Hier kommt durchschnittlich alle 48 Jahre ein Amtsveterinär zur Kontrolle. In Schleswig-Holstein sind es 37 Jahre und in Niedersachsen, dem Land, in dem die meisten Tiere gehalten werden, wird im Schnitt nur alle 21 Jahre kontrolliert.

(2) Neben einem effektiven Whistleblower-Schutz sind auch Compliance-Systeme mit klaren Regeln innerhalb der Agrarunternehmen sinnvoll. Rotationssysteme könnten die ständige Verbindung zwischen Amtsveterinär und dem Agrarunternehmer unterbrechen. Zudem sollte immer ein Tierarzt pro Amt auf den Bereich Tierschutz spezialisiert sein. Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist die Einführung von risikoorientierten Kontrollen.

(3) Dies empfiehlt auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (WBA), der die derzeit praktizierte Nutztierhaltung aus Gründen des Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzes für nicht zukunftsfähig hält (Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (März 2015) „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung!“).

Der Originalartikel kann hier besucht werden