Tausende Zivilpersonen sind in Afghanistan bei Einsätzen der Nato und der USA ums Leben gekommen, doch in kaum einem Fall wurden die Umstände rechtlich aufgeklärt. Auch offensichtliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten wurden nicht geahndet. Ein neuer Amnesty-Bericht dokumentiert zehn konkrete Fälle mit insgesamt über 140 zivilen Opfern.

Der Bericht «Left in the Dark» (englisch, 108 Seiten pdf) dokumentiert in erster Linie die Folgen von Luftschlägen und nächtlichen Razzien der US-Armee zwischen 2009 und 2013. Amnesty beschreibt detailliert zehn Fälle, in denen insgesamt über 140 Zivilistinnen und Zivilisten ums Leben kamen, darunter Schwangere und 50 Kinder. Für den Bericht interviewte Amnesty 125 Zeuginnen, Zeugen und Angehörige von Opfern. Viele von ihnen sagten zum ersten Mal aus.

«In keinem der von uns untersuchten Fälle mit insgesamt über 140 zivilen Toten wurde auch nur ein Strafverfahren eingeleitet», sagt Richard Bennett, Direktor für die Region Asien-Pazifik von Amnesty International. «Selbst offensichtliche Hinweise auf Kriegsverbrechen wurden offenbar total ignoriert und die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen.»

In zwei konkreten Fällen haben die Amnesty-Recherchen erdrückende Beweise für Kriegsverbrechen zutage gefördert, für die bis heute niemand belangt wurde. Es handelt sich dabei einerseits um einen Angriff der Special Operation Forces auf ein Haus in der Provinz Paktia und andererseits um Vorkommnisse von Verschwindenlassen, Folter und Tötungen in der Provinz Wardak zwischen November 2012 und Februar 2013.

«Wir fordern die USA dringend auf, die von uns dargestellte Fälle und alle andern, in denen Zivilisten getötet wurden, sofort zu untersuchen», so Richard Bennett. «Die Opfer und ihre Familien haben Gerechtigkeit verdient.»

Versagen der US-Justiz

Formelle Strafuntersuchungen zu Tötungen von Zivilpersonen in Afghanistan sind allgemein extrem selten. Amnesty International sind für den Zeitraum seit 2009 insgesamt lediglich 6 Fälle bekannt, in denen Angehörige der US-Streitkräfte vor Gericht gestellt wurden.

«Die Militärjustiz der USA versagt fast immer, wenn es darum geht, mutmasslichen Kriegsverbrechen nachzugehen», stellt Richard Bennett fest.

Tatsächlich ist das schlechte Funktionieren der US-Militärjustiz der Hauptgrund, warum Opfer keine Gerechtigkeit erhalten. Sie ist als eine Art polizeiliche Selbstkontrolle konzipiert, die sich in erster Linie auf das stützt, was Soldaten über das Vorgefallene aussagen. Mangels unabhängiger Untersuchungsinstanzen wird von Kommandanten und Soldaten erwartet, dass sie selbst über potentielle Menschenrechtsverletzungen Bericht erstatten. Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand.

In den wenigen Fällen, in denen es überhaupt zu einer Strafverfolgung kam, muss die Unabhängigkeit der amerikanischen Militärgerichte ernsthaft bezweifelt werden. Afghaninnen und Afghanen werden zum Beispiel kaum je zu einer Zeugenaussage vor Gericht geladen.

«Die US-Militärjustiz muss dringend von Grund auf reformiert werden», betont Richard Bennett. «Die USA sollten sich andere Staaten zum Vorbild nehmen, welche in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht haben, was die Zivilisierung der Militärjustiz angeht.»

Auch künftige Regierung in der Pflicht

Amnesty International sieht auch die künftige afghanische Regierung in der Verantwortung: Sie muss bei künftigen Sicherheitsabkommen mit den Nato-Staaten sicherstellen, dass die ungesetzliche Tötung von Zivilisten geahndet wird. «Aber auch für seine eigenen Streitkräfte muss Afghanistan ein funktionierendes Justizsystem aufbauen, das Kriegsverbrechen effektiv untersucht und die Täter bestraft», so Richard Bennett.

Gemäss den Regeln des humanitären Völkerrechts (Kriegsvölkerrecht) bedeutet ein ziviles Opfer nicht in jedem Fall einen Rechtsbruch. Wenn Zivilpersonen jedoch gezielt oder wahllos, oder als Teil eines nicht verhältnismässigen Angriffs getötet werden, muss der Vorfall umgehend, umfassend und unparteilich untersucht werden. Wenn sich dabei herausstellt, dass gegen Kriegsrecht verstossen wurde, muss eine Strafverfolgung eingeleitet werden.