01.04.2026 Die israelischen Behörden müssen die gestern verabschiedeten Gesetzesänderungen, mit denen der Einsatz der Todesstrafe ausgeweitet wird, dringend rückgängig machen, erklärte Amnesty International. Die Änderungen wurden mit einer Mehrheit von 62 Mitgliedern der Knesset angenommen.

«Das vom israelischen Parlament verabschiedete Todesstrafengesetz ist eine öffentliche Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und offener Verachtung der Menschenrechte», sagte Erika Guevara-Rosas, leitende Direktorin für Recherche, Advocacy und Kampagnen bei Amnesty International.

«Die Änderung des israelischen Strafgesetzes mit dem Titel ‘Todesstrafe für Terroristen’ erweitert den Anwendungsbereich und erleichtert den Einsatz der Todesstrafe zu einem Zeitpunkt, an dem weltweit ein klarer Trend zur Abschaffung der Todesstrafe besteht. Zudem werden grundlegende Schutzmechanismen abgeschafft, die willkürliche Tötungen verhindern und das Recht auf ein faires Verfahren schützen sollen. Das Gesetz stärkt darüber hinaus Israels Apartheidsystem, das durch zahlreiche diskriminierende Gesetze gegen Palästinenser*innen aufrechterhalten wird», sagte Erika Guevara-Rosas.

Verurteilte können kein Begnadigungsgesuch stellen.

«Es spricht Bände über das Ausmaß der Entmenschlichung von Palästinenser*innen, dass dieses Gesetz im selben Monat verabschiedet wurde, in dem der israelische Militärgeneralstaatsanwalt sämtliche Anklagen gegen israelische Soldaten fallen ließ, die der sexuellen Misshandlung eines palästinensischen Häftlings beschuldigt worden waren – eine Entscheidung, die vom Premierminister und mehreren Ministern gefeiert wurde. Premierminister Benjamin Netanjahu, der vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht wird, gehörte zu denjenigen, die für das Gesetz stimmten. Seit Jahren beobachten wir ein alarmierendes Muster mutmaßlicher außergerichtlicher Hinrichtungen und anderer rechtswidriger Tötungen von Palästinenser*innen, wobei die Täter*innen nahezu vollständige Straflosigkeit genießen. Dieses neue Gesetz, das staatlich angeordnete Hinrichtungen ermöglicht, ist der Höhepunkt dieser Politik.»

Eines der extremsten Todesstrafengesetze weltweit

Das neue Gesetz schafft ausdrücklich zwei rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung der Todesstrafe: eine für das besetzte Westjordanland – mit Ausnahme des völkerrechtswidrig annektierten Ostjerusalems – und eine für Israel. Militärgerichte im besetzten Westjordanland werden ermächtigt, die Todesstrafe gegen Palästinenser*innen zu verhängen, die wegen vorsätzlicher Tötungen verurteilt werden, die nach Israels diskriminierendem Anti-Terror-Gesetz als terroristische Handlungen eingestuft werden.

Nur unter «besonderen Umständen», die im Gesetz nicht näher definiert sind, dürfen Gerichte stattdessen eine lebenslange Haftstrafe – und ausschließlich eine solche – verhängen. Der Verteidigungsminister ist befugt zu entscheiden, ob Angeklagte aus dem Westjordanland vor Militär- oder Zivilgerichten angeklagt werden. Verurteilte können kein Begnadigungsgesuch stellen, was dieses Gesetz zu einem der extremsten Todesstrafengesetze weltweit macht.

Hinrichtungen sollen bereits innerhalb von 90 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil vollstreckt werden.

«Indem Israel Militärgerichten – die bei palästinensischen Angeklagten eine Verurteilungsquote von über 99 Prozent aufweisen und berüchtigt dafür sind, rechtsstaatliche Garantien und das Recht auf ein faires Verfahren zu missachten – faktisch zwingende Todesurteile erlaubt, verschafft sich der Staat einen Blankoscheck zur Hinrichtung von Palästinenser*innen. Mit der Anordnung, Hinrichtungen bereits innerhalb von 90 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, beseitigt Israel zudem die grundlegendsten Garantien für ein faires Verfahren», sagte Erika Guevara-Rosas.

Todesstrafe zielt de facto nur auf Palästinenser*innen

Im zweiten Anwendungsbereich, der für Israel und das völkerrechtswidrig annektierte Ostjerusalem gilt, können fortan zivile Gerichte die Todesstrafe gegen alle Personen aussprechen, die wegen vorsätzlicher Tötung mit dem erklärten «Ziel der Negierung der Existenz des Staates Israel» verurteilt werden. Dieses ideologisch definierte Tatmotiv macht deutlich, dass das Gesetz de facto ausschließlich auf Palästinenser*innen abzielt.

«Trotz einiger geringfügiger Änderungen gegenüber früheren Entwürfen würden alle Todesurteile, die auf Grundlage dieses Gesetzes verhängt werden, eine Verletzung des Rechts auf Leben darstellen und – wenn sie gegen Palästinenser*innen aus dem besetzten palästinensischen Gebiet verhängt werden – möglicherweise auch Kriegsverbrechen darstellen. Die internationale Gemeinschaft muss maximalen Druck auf die israelischen Behörden ausüben, um dieses Gesetz unverzüglich aufzuheben, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen und alle Gesetze und Praktiken zu beseitigen, die zum Apartheidsystem gegen Palästinenser*innen beitragen», sagte Erika Guevara-Rosas.

Hintergrund

Zusätzlich zur Änderung des Todesstrafengesetzes brachte der Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz der Knesset am 24. März ein weiteres Gesetz für die zweite und dritte Lesung voran: das Gesetz über Sondertribunale («Verfolgung von Beteiligten an den Ereignissen des Massakers vom 7. Oktober»). Es sieht die Einrichtung eines Ad-hoc-Tribunals vor, das faktisch als Militärgericht fungiert und Personen vor Gericht stellen soll, denen eine Beteiligung an den Angriffen vom 7. Oktober vorgeworfen wird. Das Gesetz ermächtigt das Tribunal, die Todesstrafe zu verhängen, und erlaubt erhebliche Abweichungen von üblichen Verfahrens- und Beweisregeln, wenn dies «zur Wahrheitsfindung und zur Herstellung von Gerechtigkeit als notwendig erachtet wird».

Amnesty International lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen und ohne jede Ausnahme ab. Artikel 6 Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dem Israel beigetreten ist, schützt vor willkürlicher Tötung. Dieses Verbot ist – ebenso wie das Verbot von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe – absolut und gilt nach Völkergewohnheitsrecht, internationalem Menschenrechtsrecht und humanitärem Völkerrecht.

Vor dem Hintergrund eines israelischen Justizsystems, das vor allem im Bereich der Militärjustiz für seine strukturelle Diskriminierung von Palästinenser*innen bekannt ist und in dem Verurteilungen häufig auf unter Folter oder anderer Misshandlung erzwungenen «Geständnissen» beruhen, würde die Anwendung der Todesstrafe auf Grundlage solcher Gesetze sowohl das Recht auf Leben als auch das absolute Folterverbot verletzen.

 

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