Zwei Ausschüsse des israelischen Parlaments wollen heute über die Ausweitung der Todesstrafe abstimmen. Mit einer Zustimmung zu den Gesetzesentwürfen würden diese in den Hauptausschuss zurücküberwiesen, wo sie in Kürze endgültig beschlossen werden könnten.
Amnesty International fordert die Abgeordneten der Knesset dazu auf, die Gesetzesentwürfe abzulehnen. Sie verstoßen gegen Bestimmungen der Genfer Konventionen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt).
Bereits heute gibt es die Todesstrafe in Israel, sie findet allerdings keine Anwendung. Würden die Gesetze zur Ausweitung verabschiedet, würde sich dies radikal ändern: Die vorsätzliche Tötung einer Person mit dem Ziel, israelischen Staatsbürger*innen zu schaden, könnte künftig mit der Todesstrafe bestraft werden. Wenn israelische Militärgerichte die Verursachung eines Todes als „terroristische Handlung“ einstufen, könnte künftig ebenfalls die Todesstrafe verhängt werden.
In bestimmten Fällen wäre die Todesstrafe sogar zwingend anzuwenden und Betroffene hätten keine Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Die aktuellen Gesetzentwürfe sind so formuliert, dass sie de facto nur gegen Palästinenser*innen angewandt werden würden. Die diskriminierende Anwendung der Todesstrafe stellt eine Verletzung des Rechts auf Leben dar.
Unfaire Prozesse hebeln Menschenrechte aus
Die vorgeschlagenen Änderungen würden es Militärrichter*innen im gesamten Westjordanland – mit Ausnahme Ost-Jerusalems – ermöglichen, mit einfacher Mehrheit bei einem dreiköpfigen Richter*innengremium ein Todesurteil zu verhängen – sogar dann, wenn dies nicht durch die Staatsanwaltschaft beantragt worden ist. Todesurteile könnten nicht umgewandelt oder aufgehoben werden und müssten innerhalb von 90 Tagen vollstreckt werden. Darüber hinaus soll der Zugang zu Informationen über Hinrichtungen mit der vagen Verweigerung durch „Sicherheitsgründe“ abgelehnt werden können.
Ad-hoc-Militärgerichte
Ein zweiter Gesetzesentwurf, der zusätzliche gesetzliche Maßnahmen vorschlägt, würde Ad-hoc-Militärgerichten eine Sonderzuständigkeit einräumen, um Personen, die beschuldigt werden, Straftaten im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 7. Oktober 2023 begangen zu haben, „nach beliebigen Gesetzen“, einschließlich des israelischen Völkermordgesetzes, zu verurteilen und mit einfacher Mehrheit eines Richter*innengremiums zum Tode zu verurteilen.
Dieser Gesetzentwurf wurde am 13. Januar 2026 in erster Lesung in der Knesset angenommen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz der Knesset wird sich am 4. Februar erneut mit diesem Gesetzentwurf befassen.
Palästinenser*innen im Fokus
Die Ausweitung der Militärgerichtsbarkeit verbunden mit der Stärkung der Todesstrafe hat aus Sicht von Amnesty International klar Palästinenser*innen zum Ziel. Die Militärgerichte im Westjordanland sind für Palästinenser*innen und Ausländer*innen zuständig, nicht aber für israelische Siedler*innen, für die zivile Gerichte zuständig sind.
Die geplanten Gesetzesänderungen geschehen auch vor dem Hintergrund dokumentierter und weit verbreiteter Folter und Misshandlung palästinensischer Gefangener, der steigenden Zahl von Palästinenser*innen, die in israelischer Haft ums Leben gekommen sind und der Zunahme der Zahl von Palästinenser*innen, die mutmaßlich durch außergerichtliche Hinrichtungen getötet worden sind.
„Die neuen Gesetze wären ein Freibrief, um künftig Todesurteile gegen Palästinenser*innen zu verhängen. Sie sind Ausdruck des israelischen Systems der Apartheid gegenüber Palästinenser*innen,“ kritisiert Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. „Die Abgeordneten der Knesset müssen sich der Ausweitung der Todesstrafe entschieden widersetzen.“
Forderungen an die deutsche Bundesregierung
Deutschland muss jetzt entschieden und effektiv Druck ausüben, um die Ausweitung der Todesstrafe durch Israel zu verhindern. „Statt mahnender Worte braucht es jetzt konkrete Maßnahmen seitens der deutschen Bundesregierung, um Israel zu einem Einlenken zu bewegen. Die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens wäre ein solcher Schritt. Deutschland darf sich dem – angesichts der Schwere der israelischen Völkerrechtsverstöße – nicht länger verweigern“, sagt Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.
Hintergrund zur Todesstrafe in Israel
Israel hat die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten 1954 abgeschafft, behält sie aber für Straftaten nach dem Völkermordgesetz und für Hochverrat nach dem Strafrecht bei. Das letzte Todesurteil wurde 1962 vollstreckt.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, unabhängig von der beschuldigten Person, des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld des Verurteilten oder der gewählten Hinrichtungsmethode. Bis heute haben 113 Länder die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft, sieben von ihnen zwischen 2020 und heute.
Lies hier die ausführliche Pressemitteilung des Internationalen Amnesty-Sekretariats (englisch).









