Mit dem Ziel der Vereinfachung von EU-Gesetzgebung hat die Europäische Kommission im „Chemikalien- Omnibus“ Änderungen an der EU-Kosmetikverordnung vorgeschlagen. Diese würden zu einer bedeutenden Absenkung des Gesundheitsschutzes gegenüber Chemikalien führen, welche Krebs verursachen, die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und das Erbgut schädigen. Die EU-Kosmetikverordnung regelt die Verwendung von Substanzen für eine breite Palette alltäglicher Körperpflegeprodukte wie Seife, Make-up, Zahnpasta, Cremes und Sonnenschutzmittel.

Am 15. April werden der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) über die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments abstimmen. 

Die Gesundheitsorganisation HEAL hat sich bereits im März in einem Brief an die Abgeordneten gewandt, um ihre Bedenken zu äußern. Denn die Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten noch weiter gehende Abschwächungen des Schutzniveaus in Betracht gezogen, als von der EU-Kommission vorgeschlagen.

„Dieser EU-Deregulierungskurs schadet der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern grundlegend“, erklärt Sandra Jen, Programmleiterin für Gesundheit und Chemikalien bei HEAL. „Die europäischen Kosmetikvorschriften schützen Verbraucherinnen und Verbraucher seit über 20 Jahren vor krebserregenden Chemikalien. Sie jetzt zu schwächen, würde die Exposition gegenüber bekannten Karzinogenen und anderen Schadstoffen verlängern und über Jahrzehnte erreichte Fortschritte zunichtemachen.“

Die Schlüsselthemen:

  • Sowohl in der ursprünglichen Version der EU-Kommission als auch von Abgeordneten wurden Vorschläge eingebracht, Stoffe, die neu als krebserregend, fortpflanzungsschädigend oder das Erbgut schädigend eingestuft werden, weit länger auf dem Markt zu belassen als die derzeitige gesetzliche Frist von 18 Monaten.
  • Diskussionen gibt es außerdem zur sehr engen Definition von Stoffen, die als geeigneter Ersatz für die krebserregenden Chemikalien gelten. Dies würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass gesundheitsgefährdende Stoffe in Verbraucherprodukten länger auf dem Markt bleiben und Innovation für und das Ersetzen durch sicherere Alternativen bremsen.
  • Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag enthielt zudem Änderungen, die es ermöglichen würden, Chemikalien, von denen bekannt ist, dass sie über Inhalation und Einnahme schädlich sind, weiterhin in Produkten zur Anwendung auf der Haut zu belassen (auf Grundlage technischer Erwägungen zum Expositionsweg), obwohl unbeabsichtigtes Einatmen oder Verschlucken bei vielen Kosmetika wie Pudern oder Cremes durchaus relevant ist, insbesondere bei Kindern.

“Die Bemühungen, die Belastung der Menschen durch krebserregende Chemikalien zu verringern, sollten ausgeweitet und nicht zurückgefahren werden. Fast jeder zweite Krebsfall ist vermeidbar – daher wäre jede Abschwächung bestehender Schutzmaßnahmen ein Schritt in die falsche Richtung. Wir appellieren an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, starke, evidenzbasierte Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im Rahmen der EU-Kosmetikverordnung zu verteidigen“, sagt Dr. Wolfgang Fecke, Geschäftsführer der Association of European Cancer Leagues (ECL)

Nach der Abstimmung in den Ausschüssen am 15. April soll das Europaparlament Ende April sein Votum abgeben.

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