Warnungen vor der Abkehr der Bundesregierung unter Merz und der EU-Kommission unter von der Leyen vom internationalen Recht werden in Berlin scharf zurückgewiesen. Die USA ordnen das Völkerrecht explizit ihren nationalen Interessen unter.

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz sowie die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen treiben weiter die Abkehr Berlins und der EU vom Völkerrecht voran. Merz hatte in einer seiner ersten Reaktionen auf den Überfall der USA und Israels auf Iran Äußerungen getätigt, mit denen er laut dem Urteil von Experten der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) dem „Angriffskrieg faktisch volle politische Rückendeckung“ geboten hat. Die Bundesregierung ist bis heute nicht gewillt, den Überfall als völkerrechtswidrig einzustufen. Ähnlich äußert sich weiterhin von der Leyen, die kürzlich im Hinblick auf das Völkerrecht erklärte, „Europa“ dürfe „nicht länger ein Hüter der alten Weltordnung sein“. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der am Dienstag kritisierte, „unsere Außenpolitik“ werde „nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen“, wird dafür heftig attackiert, so etwa vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Berlin öffnet sich damit für die Position der Trump-Administration, die ausdrücklich bestätigt, nationale Interessen hätten für sie Vorrang vor dem internationalen Recht.

Moralität statt Recht

Ausgangspunkt der Abkehr vom Völkerrecht, die die Bundesregierung wie auch die EU-Kommission eingeleitet haben, ist nicht nur der Überfall der Vereinigten Staaten und Israels auf Iran, den bislang weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission offiziell als völkerrechtswidrig einstufen wollen. Es kommt hinzu, dass die Trump-Administration zuletzt mehrfach bestätigt hat, internationales Recht faktisch gar nicht mehr anzuerkennen. Bislang herrschte im Westen zwar auch schon ein willkürlicher Umgang mit dem Völkerrecht vor, das gebrochen wurde, wenn es wichtigen nationalen Interessen im Wege stand, so etwa im Falle der Kriege gegen Jugoslawien (1999), den Irak (2003) und Libyen (2011). Allerdings wurden diese Kriege jeweils aufwendig legitimiert; der Rechtsrahmen als solcher blieb noch erhalten. Das ist vorbei. US-Präsident Donald Trump erklärte Anfang Januar wörtlich: „Ich brauche kein internationales Recht.“[1] Es gebe nur „eine Sache“, die ihm Schranken setzen könne: „meine eigene Moralität.“ US-Außenminister Marco Rubio bestätigte auf der Münchner Sicherheitskonferenz, man dürfe künftig „die sogenannte globale Ordnung“ nicht mehr „über die Interessen unserer Bevölkerungen und unserer Staaten stellen“.[2] Damit ist der Vorrang des Rechts, so oft er in der Vergangenheit auch ignoriert wurde, endgültig gebrochen.

Rückendeckung für den Angriffskrieg

Dies haben – trotz sporadischer Verbalbezüge auf das Völkerrecht – die Bundesregierung und die EU-Kommission inzwischen nachzuvollziehen begonnen. So erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer seiner ersten Reaktionen auf den Überfall auf Iran, „völkerrechtliche Einordnungen“ würden „relativ wenig bewirken“. Zudem sei „jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündete zu belehren“.[3] Darüber hinaus kritisierte Merz, „dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen“. Über letztere Aussage hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), damit habe der Kanzler dem als angeblicher „Präventivschlag“ legitimierten „Angriffskrieg faktisch volle politische Rückendeckung“ gegeben.[4] Eine Abkehr vom bislang gültigen internationalen Recht beinhaltete auch Merz‘ Forderung, Iran müsse seine „wahllosen Angriffe sofort […] beenden“. Das Völkerrecht kennt ein allgemeines Recht auf Selbstverteidigung, das nicht nur von Berlin auserwählten, sondern allen Staaten zusteht. Wer ein Land überfällt, muss Gegenangriffe zur Abwehr seines Überfalls hinnehmen. Im Übrigen hat Teheran seit je klargestellt, dass es einen Angriff mit einer zumindest partiellen Sperrung der Straße von Hormuz beantworten wird. Das war auch den USA und Israel bekannt.

„Kein Hüter der alten Weltordnung“

Ähnlich wie Merz hat sich bereits am 9. März auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geäußert. Von der Leyen behauptete vor der EU-Botschafterkonferenz, es gebe „verschiedene Ansichten darüber“, ob der Krieg gegen Iran „ein gewählter oder ein notwendiger ist“.[4] Jedoch gehe „diese Debatte teilweise am Thema vorbei“; Europa müsse schlicht „der Realität Rechnung tragen“. Das läuft auf die Forderung hinaus, den Überfall auf Iran einfach zu akzeptieren. Die EU-Kommissionspräsidentin äußerte weiter, offenkundig auf das Völkerrecht abzielend, „Europa“ dürfe „nicht länger ein Hüter der alten Weltordnung sein“; diese sei Teil „einer Welt“ gewesen, „die der Vergangenheit angehört und nicht zurückkehren wird“. In logischem Widerspruch zu dieser Aussage behauptete von der Leyen, die EU werde „immer die regelbasierte Ordnung verteidigen“; dann kehrte sie zu der Aussage zurück, man könne sich „nicht mehr darauf verlassen, dass dies der einzige Weg ist, unsere Interessen zu verteidigen“. Vielmehr benötige die EU „eine realistischere und stärker interessengeleitete Außenpolitik“. Von der Leyen wurde im Europaparlament kurz darauf für ihre Aussagen scharf kritisiert – allerdings nicht von deutschen Abgeordneten.[5]

Taktische Einwände

Die Äußerungen von Merz und von von der Leyen sind unter Außenpolitikexperten sowohl national als auch international auf scharfe Kritik gestoßen. Neben grundsätzlichen Einwänden wurden dabei allerlei taktische Argumente vorgebracht. So hieß es etwa beim European Council on Foreign Relations (ECFR), wenn Berlin und die EU das internationale Recht in Bezug auf den Iran-Krieg nicht achteten, dann könnten sie es kaum im Ukraine-Krieg geltend machen.[6] Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) äußerte, Berlin solle nicht „einem Angriffskrieg das Wort“ reden, „der deutschen Interessen in vielfacher Hinsicht zuwiderläuft“; gemeint waren die Energiekrise, die Beeinträchtigung der Lieferketten und die mögliche Fluchtwelle, die mit dem Iran-Krieg verbunden sind.[7] Zudem bleibe Deutschland „im Iran-Krieg ein Randakteur“, weshalb es keinen Anlass gebe, den Überfall gutzuheißen. Berlin müsse einen „Kurswechsel“ einleiten, forderte die DGAP. Dies sei auch deshalb nötig, weil die Bundesrepublik „im Nahen Osten und im Globalen Süden“ nur dann „wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen und … Einfluss ausüben“ könne, wenn sie „keinen Zweifel daran aufkommen“ lasse, „dass das Völkerrecht“ in Zukunft „Fundament und Richtschnur [ihres] außenpolitischen Handelns bleibt“.[8]

„Für Mittelmächte überlebenswichtig“

Klare Kritik an der Position der Bundesregierung und der EU-Kommission hat nun auch der im kommenden Jahr aus dem Amt scheidende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier geäußert, der freilich im März 1999 als Regierungsmitglied – er war Staatssekretär im Bundeskanzleramt – eine Mitverantwortung für den Überfall auf Jugoslawien mit deutscher Beteiligung trug. Steinmeier warnte, „die Großmächte“ könnten womöglich „in einer Welt ohne Regeln überleben – kurzfristig vielleicht sogar profitieren“.[9] Er urteilte aber, weder Deutschland noch die EU als Großmacht einstufend: „Für uns gilt das nicht“; denn das Völkerrecht sei mit seinen festen Regeln für den Einsatz von Gewalt „überlebenswichtig für alle, die sich nicht zu den Großmächten zählen können“. Daran, dass der Krieg gegen Iran „völkerrechtswidrig“ sei, gebe es „wenig Zweifel“, äußerte Steinmeier auch im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung in einem Akt seltener Absurdität vorgibt, bis heute mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Überfalls beschäftigt zu sein: „Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen.“ Damit habe man sich „schon im Gaza-Krieg auseinandersetzen“ müssen, und das werde längst auch im Iran-Krieg relevant.

Nicht die allerhöchste Priorität

Steinmeier ist für seine Äußerungen heftig attackiert worden. So erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), „die völkerrechtliche Prüfung“ obliege „in diesem wie in anderen Fällen der Bundesregierung“; er „erwarte“, dass Steinmeier „diese Prüfung abwarte“ und „sie auch respektiere“.[10] „Im Übrigen frage ich mich“, fuhr Spahn fort: „Was folgt jetzt aus dieser Feststellung?“ Im Fall von Russlands Angriff auf die Ukraine hatte Spahn sich – wie alle heutigen Regierungsparteien – zu einer sehr raschen Antwort auf diese Frage in der Lage gesehen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann äußerte in einem weiteren logischen Widerspruch, „für uns“ besitze das Völkerrecht zwar „allerhöchste Priorität“; es dürfe allerdings „nicht zur Schutzklausel terroristischer Regime werden“.[11] Damit hat das Völkerrecht eben doch nicht „allerhöchste Priorität“.

 

[1] David E. Sanger, Tyler Pager, Katie Rogers, Zolan Kanno-Youngs: Trump Lays Out a Vision of Power Restrained Only by ‘My Own Morality’. nytimes.com 08.01.2026. S. dazu Der Amokläufer und sein Kumpan.

[2] Secretary of State Marco Rubio at the Munich Security Conference. state.gov 14.02.2026. S. dazu „Zu Opfern bereit”.

[3] Iranerinnen und Iraner haben eine bessere Zukunft verdient. bundesregierung.de 01.03.2026. S. dazu Entgrenzter Krieg.

[4] Rede von Präsidentin von der Leyen auf der EU-Botschafterkonferenz 2026. ec.europa.eu 09.03.2026.

[5] Sebastian Starcevic: Von der Leyen’s foreign policy rhetoric draws ire of EU lawmakers. politico.eu 11.03.2026.

[6] Anthony Dworkin: War over law: Europe’s unforced errors over the use of force in Iran. ecfr.eu 12.03.2026.

[7], [8] David Jalilvand, Stefan Meister: Der Iran-Krieg als Testfall für Deutschlands Glaubwürdigkeit. dgap.org 09.03.2026.

[9] „Militärische Stärke und außenpolitische Klugheit gehören zusammen“. bundespraesident.de 24.03.2026.

[10], [11] Union kritisiert Bundespräsidenten scharf – AfD und Teheran loben ihn. tagesspiegel.de 25.03.2026.

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