Am 27. Januar ist der Jahrestag der Vereinbarung des Weltraumvertrags, der Säule des internationalen Weltraumrechts. Der 1967 unterzeichnete Vertrag war ein Akt der politischen und juristischen Weitsicht: Zum ersten Mal erkannte die Menschheit an, dass der Weltraum nicht zum Eroberungsgebiet werden sollte, sondern Gemeingut bleiben, das friedlichen Zwecken und dem Vorteil aller dient.

Heute, fast sechzig Jahre später, muss sich dieser Vertrag mit einer radikal veränderten Realität auseinandersetzen, die durch den massiven Eintritt von privaten Akteuren und durch die kommerzielle Ausbeutung der Erdumlaufbahn geprägt ist.

Der Vertrag wurde in Washington, London und Moskau zur Unterschrift vorbereitet und trat am 10. Oktober 1967 in Kraft. Die drei Verwahrregierungen waren die USA, das Vereinigte Königreich und die Sowjetunion, was den Versuch belegt, den Weltraum von der Logik der militärischen Blockkonfrontation auszunehmen.

Seine Grundprinzipien sind klar:

  • Der Weltraum darf nicht Gegenstand einer nationalen Aneignung werden, weder über Hoheitsansprüche noch über die Besetzung oder andere Mittel.
  • Erforschung und Nutzung des Weltraums müssen friedlichen Zwecken und dem Vorteil der gesamten Menschheit dienen.
  • Es ist verboten, Nuklearwaffen oder Massenvernichtungswaffen in der Umlaufbahn oder auf Himmelskörpern zu stationieren.
  • Die Staaten haften für Tätigkeiten im Weltraum sowohl von öffentlichen Einrichtungen als auch von dazu auf ihrem Gebiet autorisierten Privatpersonen.

Bis heute haben über 115 Staaten den Vertrag ratifiziert, auch alle Hauptakteure im Weltraum: USA, Russland, China, die Länder der Europäischen Union, Japan und Indien. Die fast universelle Übereinstimmung macht ihn noch heute zum Meilenstein des internationalen Weltraumrechts.

In den Jahren nach seinem Inkrafttreten bot der Vertrag den juristischen Rahmen, in dem sich die großen Weltraumprojekte des 20. Jahrhunderts entwickelten: von den Mondmissionen des Apollo-Programms bis zur wissenschaftlichen Kooperation, die zur Internationalen Raumstation führte.

Der Weltraum wurde als Ort für die Forschung, wissenschaftliches Prestige und Kooperation wahrgenommen, wenn auch im Rahmen des kontrollierten geopolitischen Wettbewerbs. Mit dem Beginn des 21. Jahrhunderts begann dieses Gleichgewicht allerdings zu wanken.

In den letzten fünfzehn Jahren ist der Weltraum immer mehr zu einem Wirtschaftsraum geworden. Der deutlichste Fall ist das von Elon Musk gegründete Unternehmen SpaceX.

Mit dem Projekt Starlink hat SpaceX die größte je realisierte Satellitenkonstellation konstruiert:

  • über 7.500 aktive Satelliten in der erdnahen Umlaufbahn (LEO) 2025;
  • Expansionspläne, nach denen in den kommenden Jahren bis zu 40.000 Satelliten erreicht werden könnten;
  • ca. 60 % aller aktiven Satelliten in der Erdumlaufbahn gehören heute dieser Konstellation an.

Es handelt sich um eine private Infrastruktur mit globalen Auswirkungen: Sie bringt das Internet in abgelegene Gebiete, nimmt aber erhebliche Teile der Erdumlaufbahn ein, was Fragen zu Überfüllung, Weltraummüll, Sicherheit und Governance aufwirft.

Juristinnen und Beobachter weisen darauf hin, dass diese Satellitendichte eine Form der De-facto-Aneignung darstellten könnte, auch wenn kein formeller Hoheitsanspruch vorliegt.

In den USA ist die kommerzielle Entwicklung der Raumfahrt von einem eigens dafür bestimmten institutionellen Apparat begleitet. Agenturen und Behörden wie die Federal Communications Commission (FCC) und das Office of Space Commerce genehmigen und beaufsichtigen die privaten Tätigkeiten gemäß der im Vertrag vorgesehenen Verpflichtung der staatlichen Kontrolle über nicht staatliche Akteure.

Auch Europa bewegt sich in diese Richtung. Mit dem Projekt IRIS plant die Europäische Union das Ausbringen von rund 290 Satelliten für die sichere und strategische Kommunikation mit dem Ziel, die Abhängigkeit von außereuropäischer Infrastruktur zu verringern und die technologische Souveränität der EU zu stärken.

Die Einhaltung des Vertrags wird vom UNO-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums überwacht, der die Staaten seit Jahren mahnt, einen neuen, diesmal wirtschaftlichen und militärischen Wettlauf im Weltraum zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang stehen auch symbolisch bedeutende Beiträge wie die Rede von Erzbischof Gabriele Giordano Caccia, dem ständigen Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, der am 30. Oktober 2025 vor dem Vierten Ausschuss der 80. Generalversammlung in New York die Notwendigkeit unterstrich, dass der Weltraum ein „Reich des Friedens“ bleiben sollte, das keiner Logik der Beherrschung oder unkontrollierten Ausbeutung unterliegen dürfe.

Der Weltraumvertrag von 1967 ist nicht entstanden, um private Megakonstellationen, Bergbau auf dem Mond oder globale kommerzielle Infrastrukturen zu reglementieren. Dennoch bleiben seine Grundsätze überraschend aktuell.

Die Herausforderung unserer Zeit ist nicht, sie neu zu schreiben, sondern sie so zu interpretieren und zu verstärken, dass der Weltraum nicht zum neuen Wilden Westen des 21. Jahrhunderts wird, sondern bleibt, was der Vertrag vor fast sechzig Jahren beabsichtigte: ein Ort für die Zusammenarbeit, Verantwortung und den gemeinsamen Nutzen für die gesamte Menschheit.

Übersetzung aus dem Italienischen von Annette Seimer vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam. Wir suchen Freiwillige!