Mehr als 200 Organisationen haben ein Positionspapier unterstützt, in dem die Aufnahme des Straftatbestands des Ökozids in die überarbeitete EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt gefordert wird [, eine Aufnahme, die nun vom Ausschuss unterstützt wird].
Das Papier, das den EU-Behörden von der Stiftung Stop Ecocide vorgelegt wurde, wurde gerade durch die Abstimmung des EU-Umweltausschusses (ENVI) über seine Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Richtlinie bestätigt. Der Ausschuss hat vorgeschlagen, einen eigenständigen Artikel in die Richtlinie aufzunehmen, der den Straftatbestand des Ökozids für „schwerwiegende und entweder weit verbreitete oder langfristige Schäden an der Umwelt“ festlegt. Wenn dies in die überarbeitete Richtlinie aufgenommen wird, könnte dies die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, die schlimmsten Umweltschäden strafrechtlich zu verfolgen, die derzeit in keinem Mitgliedstaat als schwere Straftaten eingestuft werden.
Der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss hat diesen Schritt ebenfalls befürwortet.
Jojo Mehta, Vorsitzende der Stop Ecocide Foundation, sagte:
„Diese Abstimmung ist eine Abstimmung über die Zukunft der Menschheit und die Zukunft unseres kostbaren Planeten. Die Überarbeitung dieser Richtlinie ist eine entscheidende Chance. Ökozid ist eine der Hauptursachen der Klima- und Umweltkrise. Es geht um die Erkenntnis, dass wir alles in Gefahr bringen, wenn wir rücksichtslos die lebendige Welt zerstören, die uns ernährt: unser Leben, unsere Kinder, die Zukunft unserer eigenen Spezies und so vieler anderer… wie die Nationen, die an vorderster Front der Klima- und Umweltzerstörung stehen, nur zu gut wissen. Andererseits schaffen wir mit dieser “rechtlichen Leitlinie“ ein Fundament für den Schutz der Umwelt und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen positiven Wandel. Mit dem richtigen rechtlichen Rahmen können die Innovation, die Kreativität und die Investitionen in Maßnahmen, die wir so dringend brauchen, in die richtige Richtung fließen.“
Sie betonte die Bedeutung der Definition des Begriffs „Ökozid“, die im vergangenen Jahr von einem unabhängigen Gremium von Rechtsexpert:innen erarbeitet wurde, das von der Stop Ecocide Foundation einberufen wurde.
„Die Konsensdefinition ist de facto zum Ausgangspunkt für Regierungen geworden, die die Kriminalisierung von Ökozid auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene in Betracht ziehen. Zusammen mit den Hunderten von Organisationen, die unser Papier unterstützt haben, fordern wir die Aufnahme in diese Richtlinie. Wenn die EU mit einer angeglichenen Definition voranschreitet, wäre das ein Zeichen der Solidarität, der moralischen Führung und des praktischen rechtlichen Handelns im Kontext der globalen Krise, der wir alle gegenüberstehen.
Die Unterstützung für ein Ökozid-Gesetz, das die massenhafte Schädigung und Zerstörung von Ökosystemen unter Strafe stellt, gewinnt weltweit an Fahrt. Sowohl Inselstaaten (Vanuatu, Samoa, Antigua & Barbuda, Malediven) als auch europäische Staaten (Frankreich, Belgien, Finnland, Spanien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark) zeigen Interesse. Es wurde von so unterschiedlichen Persönlichkeiten wie dem Papst, Greta Thunberg und UN-Generalsekretär António Guterres unterstützt. Belgien und Finnland waren die ersten europäischen Staaten, die ihr Interesse an einer Strafverfolgung von Ökozid vor dem Internationalen Strafgerichtshof bekundeten, und auch das Europäische Parlament hat sich bereits mehrfach grundsätzlich dafür ausgesprochen.
Die Europaabgeordnete Marie Toussaint, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Anerkennung von Ökozid durch die EU voranzutreiben, ist erfreut:
„Dies ist der erste Schritt zu vielversprechenden Verhandlungen im Europäischen Parlament. Der Umweltausschuss hat heute nicht nur gefordert, den Straftatbestand des Ökozids in der europäischen Umweltstrafrechtsrichtlinie anzuerkennen, sondern auch die internationale Definition des Gremiums der Stop Ecocide Foundation zu verwenden: „Ökozid“ bedeutet rechtswidrige oder willkürliche Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Handlungen einen schweren und entweder weitverbreiteten oder langfristigen Schaden für die Umwelt verursachen.
Die Diskussionen werden nun in anderen zuständigen Ausschüssen fortgesetzt, unter anderem im Rechtsausschuss, aber die heutige Abstimmung zeigt, dass es im Europäischen Parlament eine politische Mehrheit für die Anerkennung des Begriffs „Ökozid“ gibt.
Im Rahmen des Green Deal muss die EU ehrgeiziger in ihrem Kampf gegen Umweltverbrechen sein. Dazu gehört auch die Beendigung von Ökoziden, die unsere gemeinsame Erde zerstören. Wir dürfen die Chance, die uns die Überarbeitung der Umweltkriminalitätsrichtlinie bietet, nicht vertun.“
Patrizia Heidegger, Direktorin für Globale Politik und Nachhaltigkeit im Europäischen Umweltbüro, sagte:
„Umweltkriminalität ist die drittgrößte Verbrechenskategorie weltweit, unglaublich lukrativ und untergräbt unsere Umweltziele. Gegenwärtig zahlt sich die Begehung von Umweltstraftaten in der EU einfach aus. Sie werden von der Polizei nur selten aufgedeckt, noch seltener wirksam verfolgt, und die Urteile der Gerichte sind weder wirksam noch abschreckend. Das muss sich ändern. Mit der Anerkennung von Ökozid in der Richtlinie über Umweltkriminalität wird ein notwendiges
Strafverfolgungsinstrument geschaffen, um gegen die abscheulichsten und gefährlichsten Umweltverstöße vorzugehen. Der Gesetzgeber muss die Überarbeitung der Richtlinie nutzen, um die nationalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu stärken. Wir fordern eine umfassende Liste von Straftaten, strenge Sanktionen, mehr Ressourcen und den garantierten Schutz von Umweltschützern, die Verbrechen anzeigen.“