Der BesD fordert die Einbeziehung von marginalisierten Sexarbeitenden in die Impfkonzepte der Bundesländer sowie eine gleichzeitige Öffnung der Branche mit anderen körpernahen Dienstleistungen. Ein Hygiene-Konzept sowie Test-Konzept liegen vor.

Die Verteilung der Impfstoffe hat sich zum entscheidenden Faktor für die Bekämpfung der Pandemie entwickelt. Sexarbeitende ohne festen Wohnsitz werden beim Impfen bisher weitgehend vergessen. Die Zahl der Sexarbeiter*innen, die gezwungen sind trotz Verbot zu arbeiten, steigt. Viele haben wenig bis keine Rücklagen oder waren bereits von Armut betroffen. Wir fordern Impfkonzepte, die betroffene Sexarbeiter*innen einschließen. In Berlin werden zum Beispiel Impftage in den Beratungsstellen für Sexarbeiter*innen angeboten und auch Niedersachsen hat Konzepte für diese Personengruppe.

Im Rahmen der Lockerungsmaßnahmen fordern wir Gleichbehandlung mit anderen körpernahen Dienstleistungen: Die Zulassung von Sexarbeit und die Öffnung von Prostitutionsstätten. Im Stufenplan von Berlin ist eine solche vorgesehen und in einigen Bundesländern, wie unter anderem Hessen, steht die Sexarbeit – wenn auch viel zu spät – zu mindestens schon mit im Konzept.

Das Achten auf die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Kund*innen ist maßgeblich für die Vermeidung von Geschlechtskrankheiten und die Bewahrung der eigenen Arbeitsfähigkeit. Prostitutionsstätten unterliegen zudem rigiden Auflagen für ein hygienisches Arbeitsumfeld. Unser Hygiene-Konzept bewährte sich schon bei der letzten Öffnung, in welcher Sexarbeit konform zu Corona-Auflagen und ohne besondere Vorkommnisse ablief. Ergänzend liegt nun ein Test-Konzept für den Schutz von Dienstleister*innen und Kund*innen vor.

Es darf keine Wiederholung der Ungleichbehandlung von Sexarbeiter*innen wie nach dem letzten Lockdown geben.

Nachdem Juli 2020 u.a. Saunen, Massagesalons, und Hotels wieder öffneten und selbst größere Veranstaltungen wieder erlaubt waren, dauerte die Schließung der Prostitutionsstätten an. Erst nach Demonstrationen und Protesten gaben einige Bundesländer im September 2020 nach – fast überall musste der Klageweg beschritten werden.

Pressemitteilung