Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) kritisiert die Einbindung der Howoge durch den Senat im Bereich Schulsanierung scharf. In nur zweieinhalb Jahren wurde das der Howoge übertragene Sanierungsvolumen um 460 Prozent gesteigert – von 198 Millionen Euro auf aktuell 913 Millionen Euro. Dabei liegen die von der Howoge prognostizierten Kosten pro Schulplatz fast beim Fünffachen des bundesweiten Durchschnitts: Sie betragen 77.286 Euro gegenüber 16.598 Euro. Dazu Carl Waßmuth, Sprecher von GiB:

 „Ich arbeite beruflich seit 23 Jahren als Bauingenieur in der Planung und Überwachung von Bestandsbauten. Eine so schamlose Geschäftemacherei ist mir noch nie vorgekommen. Die Howoge verlangt Mondpreise und will alle halbe Jahr noch mehr Geld. Und der Senat nickt einfach alles ab. Dabei hat die Howoge bisher in keiner Berliner Schule irgendetwas saniert, noch nicht einmal eine Wand neu verputzt oder ein Klo ausgewechselt. Die Bezirke kennen ihre Schulen und bündeln ihre Kompetenz, sie sanieren die Schulen behutsam und kostengünstig. Die Howoge schreit nur ‚das wird teuer‘ und ‚die Schule muss man abreißen‘ – ein Skandal.“

In seiner Kritik sieht sich GiB durch den aktuellen Bericht des Berliner Landesrechnungshofes (BLRH) und durch die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen des Abgeordneten Mario Czaja bestätigt. Anfang Oktober hatte GiB deshalb die Abgeordneten, den Senat, die BezirksbürgermeisterInnen und die SchulstadträtInnen in einem Brandbriefpersönlich angeschrieben und vor den Privatisierungsrisiken, den Kostenexplosionen und Verzögerungen gewarnt. Herbert Storn, Mitunterzeichner des Briefes und schulpolitischer Sprecher von GiB:

„Man muss Fehler wie beim Berliner Flughafen nicht wiederholen. Noch ist nichts zu spät. Die vom Rechnungshof erwarteten 5,5 Milliarden Euro Mehrkosten sind vermeidbar. Sie sollten nicht in den privaten Renditebereich abfließen, sondern den Betroffenen zugutekommen. Die Verzögerung beträgt bereits vier Jahre. Und es drohen 10 Jahre Verspätung zu werden. Wir fordern Senat und Bezirke in Berlin auf, die Howoge-Verträge auf keinen Fall zu unterschreiben.“

Laut BLRH sei das Modell der Einbindung der Wohnungsbaugesellschaft in die BSO neuartig, komplex, sehr langfristig angelegt und finanziell enorm bedeutsam. Und vor allem: Es wurde gesetzeswidrig keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Ausführungen der Senatsverwaltung zum Charakter der BSO hält der BLRH für unzutreffend und teilweise auch im Widerspruch zu den öffentlichen Äußerungen der Senatsverwaltung:

„Die BSO […] erfüllt alle Merkmale eines beschlossenen finanzwirksamen Investitionsprogramms des Senats zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.“ „Die Senatsverwaltung hat die fehlenden Bedarfsuntersuchungen im Bereich Kapazitätsausbau und die widersprüchlichen Bedarfsangaben im Bereich Kapazitätserhalt hingenommen.“

„Aufgrund der mangelhaften und unvollständigen Bedarfsermittlung, fehlte es den Senatsbeschlüssen zur BSO an belastbaren Bedarfsgrundlagen. Um das Schulbauprogramm in sachlicher, finanzieller und zeitlicher Hinsicht wirtschaftlich steuern zu können, ist es dringend erforderlich, den notwendigen Baubedarf nunmehr belastbar zu ermitteln und der weiteren Programmumsetzung zugrunde zu legen.“

„Die Senatsverwaltung hat mögliche Alternativen nicht im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelt und bewertet. Die behauptete Alternativlosigkeit der für die BSO festgelegten Lösung ist nicht gegeben.“

Pressekontakt: Carl Waßmuth, info@gemeingut.org

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Quellen:

https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1189.B-v.pdf
https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1189.AF-v.pdf
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-25205.pdf

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Original-Pressemitteilung