Entscheidende Woche im Bundestag für Zivilgesellschaft

Diese Woche fallen wichtige Entscheidungen zur Zukunft gemeinnütziger Organisationen und Vereine: Am Mittwoch steht das Jahressteuergesetz auf der Tagesordnung des Finanzausschusses, am Freitag wird es im Bundestag beraten.  Zusammen mit einem breiten Bündnis aus zwölf weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren von Amnesty International über Campact bis zum Deutschen Tierschutzbund hat Attac daher heute einen aktuellen Forderungskatalog zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorgestellt. Die Kernforderungen sollen dringend in das Jahressteuergesetz einfließen.

Die 13 Organisationen sind sich einig, dass die Abgabenordnung (AO) und der dazugehörige Anwendungserlass, mit dessen Hilfe die Finanzämter das Gemeinnützigkeitsrecht auslegen, dringend nachgebessert werden müssen. Ihre gemeinsamen Kernforderungen lauten:

  1. Ergänzung fehlender gemeinnütziger Zwecke
  2. Neuauslegung des bestehenden gemeinnützigen Zwecks „politische Bildung”
  3. Rechtssicherheit für politische Betätigung zur Verfolgung des eigenen Zwecks
  4. Engagement über die eigenen Satzungszwecke hinaus
  5. Streichung der Beweislastumkehr

Darüber hinaus kritisiert das Bündnis Überlegungen von Bund und Ländern, eine neue politische Körperschaft außerhalb des Gemeinnützigkeitsrechts zu schaffen, mit der die emanzipatorische Zivilgesellschaft gespalten würde in einen angeblich unpolitischen gemeinnützigen Teil und einen angeblich nicht gemeinnützigen politischen Teil.

„Zivilgesellschaftliche Organisationen sind eine große Stütze unserer Gesellschaft. Wie
relevant das Engagement der gemeinnützigen Zivilgesellschaft ist, hat die Corona-Pandemie erneut in drastischer Weise gezeigt. Aber auch als Wächterin über eine funktionierende Demokratie, Teilnehmerin an der politischen Willensbildung und nicht zuletzt zur Bildung von Gemeinschaft und Gemeinsinn leistet die Zivilgesellschaft einen unschätzbaren Dienst“, heißt es in dem Bündnispapier.  Das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gegen Attac aus dem Januar 2019 habe das Verständnis vieler gemeinnütziger Organisationen erschüttert, gestaltender Teil dieser Gesellschaft zu sein. Seitdem sei die Unsicherheit darüber, wie sehr sie sich auch politisch engagieren dürfen, ohne den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit zu riskieren, noch größer geworden. „Betroffen von dieser Rechtsunsicherheit sind jedoch nicht nur primär politisch aktive Organisationen. Regelungsbedarf besteht für Akteur*innen aus der Breite der Gesellschaft: für Sportvereine, Musikvereine, Bürger*innenvereine wie auch für Umweltorganisationen oder Initiativen, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus und für soziale Gerechtigkeit einsetzen“, schreiben die Verfasser*innen weiter.

Das Papier wird getragen von Amnesty International, Attac, dem BUND, Campact, dem Deutschen Tierschutzbund, Foodwatch, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Greenpeace, Lobby Control, Mehr Demokratie, den Naturfreunde Deutschlands, Oxfam und Transparency International.

Originalartikel