Griechenland setzt mit deutscher Unterstützung im Kampf gegen Flüchtlinge grundlegendes Völkerrecht außer Kraft.

Mit Unterstützung Deutschlands und der EU setzt Griechenland bei seinem Vorgehen gegen Flüchtlinge grundlegende internationale Konventionen außer Kraft. Athen hat angekündigt, Flüchtlinge, die illegal aus der Türkei eingereist sind, zu Hunderten ohne jegliche Prüfung ihres Asylbegehrens in ihre Herkunftsländer abzuschieben oder sie zu langjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Dabei kann es sich auf einen neuen Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützen, der kürzlich urteilte, illegal eingereiste Flüchtlinge dürften ohne jegliche Beschränkung sofort abgeschoben werden. Solche Push-Backs sind an den Außengrenzen der EU seit Jahren gang und gäbe. Immer wieder berichten Menschenrechtsorganisationen, ungenehmigt eingereiste Flüchtlinge würden etwa mit Knüppeln aus dem Land gejagt, in Grenzflüsse geworfen oder gar zurück ins Meer getrieben. Griechenland dehnt die Push-Backs nun in aller Öffentlichkeit auf das Niveau von Massenabschiebungen aus. Experten warnen, wenn sich dies durchsetze, „dann stirbt im Jahr 2020 die Genfer Flüchtlingskonvention“.

In den Grenzfluss geworfen

Menschenrechtsorganisationen kritisieren regelmäßige illegale Push-Backs an den Außengrenzen der EU schon seit Jahren. Ein Beispiel bieten die Ergebnisse detaillierter Recherchen zur Lage an der Land- und Seegrenze zwischen Griechenland und der Türkei, die die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl im Jahr 2014 publizierte. Demnach führten die griechischen Behörden sowohl zu Lande als auch zu Wasser „systematisch völkerrechtswidrige Zurückweisungen in die Türkei“ durch; insgesamt könne die Zahl der Betroffenen in den konkret untersuchten Fällen, hielt Pro Asyl fest, „auf 2.000 geschätzt werden“.[1] Die meisten befragten Flüchtlinge sagten aus, sie seien von griechischen Grenzbeamten misshandelt und persönlichen Eigentums beraubt worden; in einigen Fällen müsse man, heißt es bei Pro Asyl, aufgrund der Schwere der Misshandlungen von Folter ausgehen. An der Landgrenze wurden dem Bericht zufolge immer wieder Flüchtlinge „in den Grenzfluss Evros geworfen“; in der Ägäis hingegen wurden viele „in seeuntauglichen Booten auf dem Meer treibend zurückgelassen“. Die Vorwürfe träfen, urteilte Pro Asyl, nicht zuletzt die EU-Grenzagentur Frontex: „Mit wenigen Ausnahmen“ hätten sämtliche präzise „dokumentierten Völkerrechtsbrüche …im Operationsgebiet von Frontex statt[gefunden]“.

Ins Meer getrieben

Regelmäßige illegale Push-Backs finden Berichten zufolge auch an den Grenzen der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla statt. Eine Reihe von ihnen hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) dokumentiert, das Betroffene insbesondere vor Gericht unterstützt. Einer dieser Fälle ereignete sich am 6. Februar 2014, als rund 400 Flüchtlinge versuchten, die Grenze zwischen Marokko und Ceuta schwimmend auf dem Meer zu überwinden. Die spanische Guardia Civil setzte laut dem ECCHR „Schlagstöcke, Tränengas und Gummigeschosse gegen sie ein“, wobei mindestens 15 Menschen ums Leben kamen sowie viele weitere „zum Teil schwer verletzt“ wurden. 23 Flüchtlinge wurden demzufolge nach Erreichen der Küste von Ceuta „unmittelbar und ohne rechtliche Prüfung nach Marokko zurückgeschoben“.[2] Belegt sind zudem diverse Fälle, bei denen es Flüchtlingen gelungen war, den meterhohen, stacheldrahtbewehrten „Grenzzaun“ zwischen Marokko und Ceuta oder Melilla zu überwinden. Sie wurden – und werden – regelmäßig von der Guardia Civil aufgegriffen und umgehend zurück nach Marokko abgeschoben.

Bei Minustemperaturen ausgesetzt

Seit spätestens 2016 sind neben weiteren Push-Backs auf dem Mittelmeer – Italien ist berüchtigt dafür, Flüchtlinge nach Libyen deportiert oder sie sogar in Schiffen vor seinen Häfen festgesetzt zu haben [3] – auch zahlreiche Push-Backs an den Landgrenzen Ost- und Südosteuropas dokumentiert. Bereits 2017 berichtete etwa Médecins Sans Frontières (MSF) von vielen Sofortabschiebungen an der ungarischen Grenze, bei denen regelmäßig brutale Gewalt der Grenzbeamten zu beklagen war – in den meisten Fällen Schläge (oft mit Schlagstöcken), immer wieder aber auch Hundebisse oder Verletzungen durch den Einsatz von Reizgas.[4] Gewalttätige Push-Backs an der ungarischern Grenze dauern bis heute an. Erst vor kurzem wurde ein Fall dokumentiert, bei dem 26 Flüchtlingen aus Afghanistan die Einreise nach Ungarn mit dem Zug gelang. Auf ungarischem Territorium wurden sie von Polizisten aufgegriffen, gemeinsam mit einem Polizeihund, der einige biss, in einen Polizeitransporter gesteckt, zurück an die Grenze gefahren und bei Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt auf serbischem Territorium ausgesetzt.[5] Auch im ungarischen Fall wird Frontex von schweren Vorwürfen getroffen: Obwohl die Leitung der EU-Agentur umfassende Kenntnis von den Menschenrechtsverletzungen hatte, ordnete sie die Fortsetzung eines Frontex-Einsatzes an der ungarisch-serbischen Grenze an.[6]

Mit Knüppeln verjagt

Kaum anders ist die Lage an der kroatisch-bosnischen Grenze. Dort werden ebenfalls seit 2016 illegale Push-Backs nach Bosnien-Herzegowina dokumentiert. Im vergangenen Herbst schilderte Human Rights Watch (HRW), wie Flüchtlinge, darunter Kinder, von kroatischen Grenzbeamten geschlagen und getreten wurden; die Abschiebungen würden dabei oft, hieß es, „in entlegene[n] Gebiete[n]“ durchgeführt. Zuweilen würden Flüchtlinge gezwungen, auf dem Weg nach Bosnien-Herzegowina „eiskalte Bäche zu durchqueren“.[7] Anfang dieses Jahres legte die NGO Border Violence Monitoring Network einen Bericht über 311 illegale Push-Backs aus Kroatien vor, von denen 2.475 Flüchtlinge betroffen waren. In einem Fall wurde eine Gruppe von sieben Afghanen, darunter mindestens ein Minderjähriger, an der kroatisch-slowenischen Grenze aufgegriffen, mit Schlägen, Tritten und Elektroschockern attackiert, zwei Nächte auf einer Polizeistation interniert und anschließend an die kroatisch-bosnische Grenze gefahren, wo die Flüchtlinge brutal mit Knüppeln aus dem Land und damit aus der EU gejagt wurden.[8]

Wenn Unrecht zu Recht wird

Für Entsetzen hat bei Menschenrechtsorganisationen gesorgt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Mitte vergangenen Monats einem Teil der völkerrechtswidrigen Push-Backs einen Anschein von Legalität verliehen hat. Gegenstand des entsprechenden Verfahrens war der Fall zweier Flüchtlinge, die im August 2014, aus Marokko kommend, den „Grenzzaun“ zur spanischen Exklave Melilla überwunden hatten, wo sie sofort von der Guardia Civil aufgegriffen und ohne Prüfung ihres Asylgesuchs nach Marokko abgeschoben wurden. Am 13. Februar urteilte die Große Kammer des EGMR nun – ein gegenläufiges früheres Urteil vollständig aushebelnd -, dies sei zu Recht geschehen: Die Flüchtlinge hätten auf legalem Wege einreisen müssen. Dass dies in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle faktisch unmöglich ist, ließ die Große Kammer außer Acht.[9] Damit hat sie den Weg gebahnt, ein zentrales Element der Genfer Flüchtlingskonvention – das Recht jedes Menschen auf Prüfung seines Asylbegehrens – de facto auszuhebeln.

Massen-Push-Backs

Dies nutzt nun die griechische Regierung beim Vorgehen gegen die immer noch mehr als 10.000 Flüchtlinge, die an der türkisch-griechischen Landgrenze ausharren und Schutz in der EU suchen. Athen hat für einen Monat das Asylrecht ausgesetzt – ein bisher beispielloser, mit dem Völkerrecht nicht in Einklang zu bringender Schritt – und angekündigt, illegal eingereiste Flüchtlinge entweder zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen oder sie umgehend wieder abzuschieben.[10] Legale Einreisen sind wegen der Schließung der Grenze nicht möglich. Darüber hinaus hat Athen am gestrigen Mittwoch ein Kriegsschiff nach Lesbos geschickt, das dort mehrere hundert Flüchtlinge aufnehmen und sie ohne Prüfung ihres Asylgesuchs in ihre Herkunftsländer abschieben soll; nach dem jüngsten EGMR-Urteil ist das, weil auch ihnen vorgeworfen wird, illegal eingereist zu sein, nicht rechtswidrig.[11] Griechische Polizisten und Militärs gehen an der Landgrenze weiterhin mit Tränengas, Blendgranaten und Wasserwerfern gegen schutzsuchende Flüchtlinge vor. Gestern machten Berichte die Runde, griechische Grenzbeamte hätten mehrere Flüchtlinge beschossen und dabei mehrere verletzt sowie einen von ihnen getötet; während Journalisten und Augenzeugen dies bestätigten, hieß es in Athen, es handle sich um „Fake News“ und „türkische Propaganda“.

Mit Unterstützung Berlins und der EU

Bei alledem hat die griechische Regierung volle Rückendeckung Berlins und der EU. Bereits am Freitag hatte der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis mit Bundeskanzlerin Angela Merkel telefoniert und sein Vorgehen gegen die Flüchtlinge mit ihr abgestimmt.[12] EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte Mitsotakis die volle Unterstützung der Union zu; so sollen hundert zusätzliche Frontex-Grenzbeamte an Griechenlands Land- und Seegrenze verlegt sowie sieben Patrouillenboote in die Ägäis entsandt werden. Darüber hinaus soll Athen 700 Millionen Euro zur Abwehr und Abfertigung der Flüchtlinge erhalten.

Übergang zu einem „illiberalen“ System

Scharfe Kritik äußert seit einiger Zeit Gerald Knaus, Mitgründer und Vorsitzender der Denkfabrik European Stability Initiative mit Hauptsitz in Berlin und Architekt des EU-Flüchtlingsabwehrpakts mit der Türkei. Knaus urteilt: „Wir erleben einen Einschnitt der internationalen Flüchtlingspolitik.“ „Was die EU derzeit macht“, sei „Donald Trumps größte Fantasie“: An der Grenze „einfach das Asylrecht abzuschaffen und die Grenze zu militarisieren“. Knaus warnt: „Wenn sich diese Herangehensweise in Europa durchsetzt, dann stirbt im Jahr 2020 die Genfer Flüchtlingskonvention.“[13] Dabei werde „die Flüchtlingsfrage“ möglicherweise „als Argument für den Abbau von Grundrechten“ anderer Art verwendet; so sei soeben erst bekannt geworden, „dass in Ungarn offenbar Medien künftig bei ’sensiblen‘ Themen wie Migration eine Extra-Erlaubnis“ brauchten. Es drohe womöglich der Übergang zu einem explizit „illiberalen“ System.

Bitte beachten Sie auch unsere Video-Kolumne: EU – eine „Werteunion“?

[1] Pro Asyl: Pushed Back. Systematische Menschenrechtsverletzungen an den griechisch-türkischen See- und Landgrenzen. Frankfurt am Main, August 2014.
[2] Hoffen auf Gerechtigkeit für Opfer von tödlichem Push-Back bei Ceuta. ecchr.eu.
[3] S. dazu Amoklauf am Mittelmeer und Amoklauf am Mittelmeer (II).
[4] Médecins Sans Frontières: Games of Violence. Unaccompanied Children and Young People Repeatedly Abused by EU Member State Border Authorities. O.O. 2017.
[5] „We told the police we wanted to apply for asylum, they laughed and said we were all Taliban“. borderviolence.eu 20.02.2020.
[6] Apostolis Fotiadis: Frontex’s History of Handling Abuse Evidence Dogs Balkan Expansion. balkaninsight.com 06.02.2020.
[7] EU: Push-Backs an kroatischer Grenze beenden. hrw.org 08.11.2019. S. dazu Die nächste EU-Ratspräsidentschaft.
[8] Fabian Hillebrand: Folter an Europas Grenzen. neues-deutschland.de 16.01.2020.
[9] Paukenschlag aus Straßburg: EGMR macht Rückzieher beim Schutz von Menschenrechten an der Grenze. proasyl.de 14.02.2020.
[10] Michael Martens: Unterschätzt uns nicht. Frankfurter Allgemeine Zeitung 04.03.2020.
[11] Von der griechischen Grenzpolizei beschossen? Frankfurter Allgemeine Zeitung 05.03.2020.
[12] S. dazu Flüchtlingsschutz: „Noch zeitgemäß?“
[13] Kaja Klapsa: „Deutschland wäre der größte Verlierer, wenn es keine Einigung gibt“. welt.de 04.03.2020.

Der Originalartikel kann hier besucht werden