Berlin kommt seiner gesetzlichen Aufgabe zur Unterbringung und Versorgung neu in Berlin eintreffender Asylsuchender nicht mehr nach. Geflüchtete werden obdachlos gelassen und erhalten nicht einmal das Existenzminimum.

Der Flüchtlingsrat wendet sich angesichts dieser katastrophalen Zustände in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin und fordert: Flüchtlinge menschenwürdig aufnehmen, Rechtsbruch beenden.

Genannt werden im offenen Brief konkrete Beispiele, wie sie an der Tagesordnung sind:

Eine allein reisende Frau aus Afghanistan erhält bei der ersten Vorsprache bei der Zentralen Asylaufnahmestelle beim LAGeSo statt eines Platzes in einem Wohnheim einen Blanko-Gutschein für die Übernachtung in einem Hostel nach Wahl. Unterstützung bei der Unterkunftssuche bietet die ZAA nicht. Weil kein Hostel bereit ist sie aufzunehmen, ist die Frau gezwungen, tagelang im Park zu schlafen.

Eine syrische Frau und ihre drei minderjährigen Kinder müssen mangels Alternative mehrere Tage im Freien schlafen. Ihren Gutschein konnten sie nirgendwo einlösen. Die Plätze seien saisonbedingt ausgebucht, außerdem nehme man wegen der schlechten Zahlungsmoral des LAGeSo keine Flüchtlinge mehr auf –so die Begründung dutzender angefragter Hostels. Erst nachdem mit Hilfe einer Beratungsstelle ein Eilantrag beim Sozialgericht gestellt wird, bietet das LAGeSo der Familie einen Platz in einem Erstaufnahmewohnheim für Asylsuchende an.

Ein Asylsuchender aus Syrien, der stationär im Krankenhaus behandelt werden musste, soll entlassen werden. Der Mann hat von der ZAA jedoch nur einen Gutschein für ein Hostel erhalten. Der Sozialdienst des Krankenhauses telefoniert über 20 Hostels ab, kann für den Mann aber keine Unterkunft finden

Neu in Berlin eintreffende Asylsuchende werden von der Zentralen Asylaufnahmestelle aufgefordert, sich mit dem LAGeSo-Gutschein selbst ein Hostel suchen, die Behörde hilft ihnen dabei nicht. Die Hostels sind jedoch saisonbedingt voll und akzeptieren auch keine LAGeSo-Gutscheine mehr, weil sie erfahrungsgemäß sehr lange auf das Geld vom Land Berlin warten. Im vom Senat beauftragten „Wirtschaftsprüferbericht“ wurde kürzlich festgestellt, dass im LAGeSo 4.000 nicht bezahlte Hostelrechnungen liegen. Selbst mit intensivster Hilfe von UnterstützerInnen und SozialarbeiterInnen finden Geflüchtete derzeit in Berlin keine aufnahmebereiten Hostels mehr.

Von derzeit 1.800 laut LAGeSo in Hostels untergebrachten Asylsuchenden haben nur 600 von der zentralen Aufnahmestelle (ZAA) auch einen real existierenden Hostelplatz nachgewiesen bekommen. Der Rest wurde und wird gnadenlos in die Obdachlosigkeit geschickt. Das ist rechtswidrig nach Polizeirecht (ASOG), rechtswidrig nach Asylverfahrensgesetz, und rechtswidrig als Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip).

Willkürliche Kürzung der Sozialleistungen

Die mit de facto wertlosen Hostelgutscheinen in die Obdachlosigkeit geschickten Asylsuchenden erhalten für das Überleben auf der Straße nur einen rechtswidrig um 50 Prozent gekürzten Regelbedarfssatz von 6 Euro/Person/Tag.

Über Wochen hinweg müssen die Asylsuchenden auf der Straße leben und mit einem Betrag weit unterhalb des Existenzminimums auskommen. Da in vielen Hostels und in jedem Fall auf der Straße weder Küchen noch Kühlschränke zur Selbstversorgung zur Verfügung stehen, ist der tatsächliche Bedarf etwa für eine Versorgung am Imbiss außerdem höher und nicht niedriger als in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Die Kürzungspraxis der ZAA ist klar verfassungswidrig. Ebenso wie das Obdachlos-Aussetzen gegen das Asylverfahrensgesetz verstößt, verstoßen auch die willkürlich festgesetzten Sozialleistungssätze gegen die einschlägigen bundesgesetzlichen Maßgaben.

Verschleppen der Asylverfahrendurch das LAGeSo

Die ZAA als zuständige Aufnahmeeinrichtung für in Berlin neu eintreffende Asylsuchende muss die Geflüchteten nach dem Asylverfahrensgesetz unverzüglich zur förmlichen Asylantragstellung an die Berliner Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Spandau weiterleiten.

Derzeit erhalten die Asylsuchenden von der ZAA jedoch erst in 4 bis 6 Wochen einen Termin beim BAMF. Die Asylverfahrensdauer wird so zum Nachteil der Geflüchteten in die Länge gezogen. Für die Übergangszeit stellt die ZAA anstelle des hierfür bundesweit vorgesehenen Formulars „Bescheinigung über die Meldung als Asylantragsteller -BÜMA“ mit Laufzettel zur Asylantragstellung beim BAMF selbst erfundene Ausweispapiere mit dem Titel „Bescheinigung gilt als Identitätsnachweis -bitte nicht abnehmen!“ ohne BAMF-Termin aus (Beispiel für Identitätspapier mit Leistungsbescheid und Hostelgutschein).

Das Thema zur Chefsache erklären

Auch in Anbetracht der anhaltenden Flüchtlingsbewegungen sind die aktuellen Zustände nicht zu rechtfertigen. Der Flüchtlingsrat fordert mehr Ressourcen für alle sich mit Flüchtlingen befassenden Institutionen in Berlin und fordern den Regierenden Bürgermeister Michael Müller auf eine menschenwürdige Asylaufnahme sicherzustellen und die gravierenden behördlichen Rechtsverstöße zu beenden.