Zu vier Jahren Haft ist der „Buchhalter von Auschwitz“ und ehemalige Aufseher des Konzentrationslagers Ausschwitz, Oskar Gröning, am 15. Juli 2015, wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht Lüneburg ging damit über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus. Es steht noch nicht fest, ob der gesundheitlich angeschlagene Gröning haftfähig ist.

Als SS-Unterscharführer und Buchhalter war Gröning von 1942 bis 1944 im Konzentrationslager und Vernichtungslager Auschwitz tätig. 1944 wurden rund 425.000 Menschen aus Ungarn nach Auschwitz deportiert, mindestens 300.000 Menschen wurden in den Gaskammern getötet.

Die vierte große Strafkammer des Lüneburger Landgerichtes befand Gröning für schuldig. Er muss die Kosten des Verfahrens und die Auslagen für die Nebenklage tragen.

Im Prozess hatte Gröning seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Im Alter von 21 Jahren bekam Gröning von der SS einen „Sonderauftrag“ zugewiesen. Gemäß seiner Aussage habe er zuvor eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen müssen. Den Ort des Sonderauftrages (Auschwitz) erfuhr er erst später, ihm sei nur gesagt worden, dass die neue Tätigkeit nicht angenehm, aber wichtig sei. Ende September 1942 trat er seinen Dienst im KZ Auschwitz an. Aufgrund seiner Banklehre bekam er eine Dienststelle in der Häftlingseigentumsverwaltung zugewiesen. In dieser Funktion oblag ihm die Verwaltung des Geldes und der Wertgegenstände, die die Holocaustopfer bei sich trugen. Nach der Sortierung des Geldes in die verschiedenen Währungen sicherte er die Devisen in einem Tresor und verbrachte diese in gewissen Abständen in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungsamt nach Berlin. Im Rahmen seiner Tätigkeit wurde er sowohl Zeuge des industrialisierten Massenmordes in den Gaskammern als auch Zeuge weiterer barbarischer Übergriffe und Morde. Grönings Bruder fiel in Stalingrad und ließ eine Verlobte zurück. Gröning übernahm dessen Eheversprechen. Mitte November 1943 stellte er bei der SS ein Gesuch um Hochzeitserlaubnis. Er heiratete noch während seiner Dienstzeit in Auschwitz. Im Frühjahr 1944 hatte Gröning Spuren der Massentötung an ungarischen Juden verwischt, indem er Gepäck der verschleppten Menschen an der Bahnrampe wegschaffte. Dadurch wurde die ankommenden Menschen getäuscht, was sie in Auschwitz erwartete „die Gaskammern“. Nach eigenen Angaben stellte er insgesamt drei Versetzungsgesuche an die Front, um der ihm unangenehmen Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz zu entkommen.

Der „Ungarn-Aktion“ der deutschen Nationalsozialisten fiel im Zweiten Weltkrieg weit mehr als die Hälfte der jüdischen Bevölkerung in Ungarn zum Opfer. Von insgesamt 795.000 Juden kamen 502.000 ums Leben. Allein zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 wurden rund 425.000 Menschen aus Ungarn nach Auschwitz deportiert, mindestens 300.000 von ihnen wurden in den Gaskammern getötet.

Die Vertreter der Nebenkläger begrüßten das Urteil. Anwalt Thomas Walther sprach von einer „wunderbaren“ Entscheidung, die „Teil der deutschen Rechtsgeschichte“ werden könne. Auch der beim Urteil anwesende Auschwitz-Überlebende Leon Schwarzbaum äußerte sich erfreut. „Ich will keine Rache. Aber ich finde es gerecht, dass er verurteilt wurde“.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Urteil. Ihr Präsident Josef Schuster nannte es „sehr wichtig“. „Damit wurde ein NS-Täter zur Rechenschaft gezogen. Für unseren Umgang mit der deutschen Vergangenheit hat damit der Prozess einen wichtigen Beitrag geleistet.“ Für die Opfer und ihre Angehörigen habe die Verurteilung eine hohe Bedeutung.

Die Staatsanwaltschaft hatte nur dreieinhalb Jahre Haft gefordert, von denen 22 Monate als verbüßt angesehen werden sollten, weil eine Verurteilung schon vor Jahrzehnten möglich gewesen wäre. Erste Ermittlungen hatte es 1977 gegeben, Gröning wurde bereits 1978 als Beschuldigter vernommen. Anwälte der über 70 Nebenkläger hielten das von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafmaß für zu gering. Die Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch plädiert. Weder durch seine Anwesenheit an der Bahnrampe von Auschwitz-Birkenau noch durch das Zählen der Devisen habe Gröning „einen Beitrag geleistet, der offensiv den Holocaust gefördert hat“, sagte Anwalt Hans Holtermann. Für den Fall eines Schuldspruchs forderte die Verteidigung, Gröning dennoch nicht ins Gefängnis zu schicken.

Neben Gröning gibt es noch mehrere Gerichtsprozesse in Deutschland, die sich jetzt erst mit Tätern und ihrer Beteiligung am Massenmord in den Konzentrationslagern im II. Weltkrieg beschäftigen.

Efraim Zuroff, Direktor des Standorts Jerusalem des Simon Wiesenthal Center, begrüßte das Urteil und forderte die deutsche Justiz auf weitere ungeklärte Fälle zu verfolgen.

Der Prozess war eine Zumutung für die wenigen Überlebenden, die noch die Kraft aufbringen konnten an der Verhandlung teilzunehmen. Sie empfinden ihn aber auch als eine Genugtuung.

Eva Pusztai-Fahidi, aus Budapest gekommen, sagt nach dem Ende des Prozesses: „Wir wollen nicht hassen, einfach aus diesem Grund, weil wir unsere Seele nicht mit dem Hass beflecken wollen. […] Aber verzeihen können wir nicht! Und wollen wir nicht!“