von Frank Nicolai, Humanistischer Pressedienst

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hält Jesiden aus dem Irak für nicht gefährdet. Es hält die Klage eines jesidischen Flüchtlings, der um Asyl in Deutschland gebeten hatte, für „unzulässig“.

Wie einer Stellungnahme des BAMF, die dem NDR vorliegt, zu entnehmen ist, stellt sich die Behörde hinter ein umstrittenes Urteil, in dem das Verwaltungsgericht Lüneburg am 12. Juni 2014 das Schutzbegehren des 27-jährigen Flüchtlings Saado Khalafshamo zurückgewiesen und ihn zur Ausreise in den Irak aufgefordert hatte.

Dieses Urteil diente dem BAMF als Begründung, um die Klage eines jesidischen Flüchtlings aus dem Irak, der mit Hinweis auf die Verfolgung seiner Glaubensgemeinschaft durch die Terrorgruppe ISIS um Asyl in Deutschland gebeten hatte, für “unzulässig” zu erklären. Der Asylsuchende stammt aus dem Nordwesten des Irak, von wo im Sommer zehntausende Jesiden vor der Terrorgruppe ISIS geflüchtet sind; viele davon kamen dabei um. Als wäre das nicht bekannt, “weist das Bundesamt für Migration in seiner Stellungnahme vom 10. September 2014 das Argument, bei den Jesiden im Irak handele es um eine verfolgte Gruppe, zurück.” Es erklärte, dass es bezweifelt, dass sich die als “klärungsbedürftig bezeichnete Tatsachenfrage überhaupt in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lässt.”

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