Bern, 31. März 2014 – Ein überparteiliches Komitee hat heute die Wiedergutmachungsinitiative für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen lanciert. Diese Initiative ist politisch notwendig, weil es bis heute keine gesetzliche Grundlage für eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung und finanzielle Wiedergutmachung gibt. Das erlittene Unrecht ist gross: Für die rund 20‘000 schwer betroffenen Opfer will die Initiative darum einen Fonds von 500 Millionen Franken errichten. Daneben sollen die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wissenschaftlich aufgearbeitet werden.

In der Schweiz leben Zehntausende Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Aufgrund dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte haben Verdingkinder und Heimkinder schwerstes Unrecht, Misshandlungen und Missbrauch erlitten. Bis 1981 wurden Tausende von Personen ohne Gerichtsbeschluss administrativ versorgt. Frauen wurden unter Zwang sterilisiert oder zur Abtreibung gezwungen. Kinder wurden gegen den Willen ihrer Mütter zur Adoption freigegeben oder in Waisenhäusern und Kinderheimen platziert.

Nach der Entschuldigung braucht es eine Wiedergutmachung

Der Bundesrat hat sich bei den Betroffenen für das erlittene Leid entschuldigt und das Parlament hat die administrativ Versorgten per Gesetz rehabilitiert. Doch eine finanzielle Wiedergutmachung für das erlittene Leid haben die allermeisten der betroffenen und schwer traumatisierten Opfer bis heute nicht erhalten. So ist im Jahr 2004 ein Vorstoss zur Entschädigung von zwangssterilisierten Personen in den eidgenössischen Räten gescheitert. Die vom Parlament in der Frühjahrssession 2014 beschlossene Rehabilitierung der administrativ Versorgten sieht ebenfalls keine finanziellen Leistungen vor.

Im Juni 2013 hat der Runde Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen seine Arbeit aufgenommen. Dieser unterstützt die Forderung nach einer finanziellen Wiedergutmachung und empfiehlt die Schaffung eines Fonds. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Tatsache ist aber: Die notwendige gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von solchen Leistungen gibt es bis heute nicht. Der politische Prozess steht erst ganz am Anfang. Darum braucht es jetzt die Wiedergutmachungsinitiative als klares Zeichen der Bevölkerung an die Politik. „Die meisten Opfer sind alt. Sie können nicht länger auf Versprechungen warten – sie brauchen unsere Hilfe und Unterstützung jetzt“, so Mitinitiantin und SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr.

Aufarbeitung der Geschichte und finanzielle Leistungen für die Opfer

Die Forschung geht davon aus, dass rund 20‘000 schwer betroffene Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz noch leben. Aufgrund des massiven Missbrauchs, der Demütigung und des teils jahrzehntelangen Stigmas befinden sich viele dieser Personen in psychisch schwierigen und finanziell prekären Verhältnissen und brauchen darum Hilfe. Hierfür soll jetzt als Anerkennung für das erlittene Unrecht ein Wiedergutmachungsfonds eingerichtet werden, der keines der Opfer reich macht, deren Not aber lindern kann. Der Fonds über 500 Millionen Franken wird ausschliesslich für schwer betroffene Opfer errichtet. FDP-Ständerat und Mitinitiant Joachim Eder ist überzeugt: „Die finanzielle Wiedergutmachung ist das  probate Mittel, um eine Vergangenheitsbewältigung zu tätigen, welche diesen Namen  auch  verdient  und wirkungsvoll ist“.

Eine unabhängige Kommission prüft jeden Fall und verhindert so ein Giesskannenprinzip. Geld aus dem Fonds, das nicht aufgebraucht wird, fliesst an die Einleger zurück. Nebst der Anerkennung des erlittenen Leids du Unrechts sorgt die Initiative für eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels. „Die Wiedergutmachungsinitiative gibt so ein Stück Gerechtigkeit und Würde zurück – den Überlebenden, aber letztlich auch denjenigen Verdingkindern und Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die nicht mehr unter uns sind“, sagt Initiant Guido Fluri, Vorsitzender der gleichnamigen Stiftung.

Wiedergutmachung – ein internationaler Trend

Die Schweiz geht den Weg der Wiedergutmachung nicht allein. Andere Länder haben bereits Hunderte von Millionen für die Aufarbeitung ihrer Missbrauchsfälle bereitgestellt. Allein in Irland wurden über 1,2 Milliarden Euro aufgebracht. Die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition darf hier nicht abseits stehen. Den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurde schweres Unrecht angetan, Staat und Gesellschaft stehen deshalb gegenüber den Betroffenen in der Pflicht.

Breite politische Abstützung – nationaler Sammeltag am 5. April 2014

Verdingkinder und Heimkinder, Zwangssterilisierte, Zwangsadoptierte und administrativ Versorgte – die Betroffenengruppen der so genannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen unterstützen die Wiedergutmachungsinitiative. Die Initiative unter der Leitung der Guido Fluri Stiftung wird von einem Komitee mit Politikerinnen und Politikern der FDP, BDP, CVP, EVP, GLP, Grünen und SP getragen. Auf dem Bundesplatz haben gegen 100 Betroffene ihre Unterstützung für die Wiedergutmachungsinitiative ausgedrückt.Am kommenden Samstag, dem 5. April 2014 findet in der ganzen Schweiz ein grosser Sammeltag statt, damit die 100‘000  Unterschriften möglichst rasch zusammenkommen.

www.wiedergutmachung.ch