Grün-schwarze Koalitionsverhandlungen in Stuttgart

Wenige Tage vor dem 40. Jahrestag der Atomkatastrophe von Tschernobyl weisen die atomkritischen Ärzt*innen und Gesundheitsfachkräfte der IPPNW in einem Brief an Cem Özdemir und Manuel Hagel und deren Verhandlungsteams auf die drohenden Atomgefahren aus der Schweiz für Baden-Württemberg hin.

Baden-Württemberg liegt in der Nähe einiger der ältesten und somit gefährlichsten Atomkraftwerke weltweit. An drei Standorten betreibt die Schweiz vier Atomreaktoren, die alle direkt an oder in unmittelbarer Nähe zur Grenze zu Baden-Württemberg liegen. Das AKW Beznau mit dem betriebsältesten Reaktor der Welt (über 56 Jahre) liegt nur fünf Kilometer von der Grenze entfernt, das AKW Gösgen (über 45 Jahre) nur 20 Kilometer und das AKW Leibstadt (über 41 Jahre) befindet sich direkt an der deutschen Grenze.

Die Liste der Mängel dieser Atomkraftwerke sowie der damit verbundenen Risiken, die sich durch den Überzeitbetrieb dieser Anlagen erhöhen, ist lang und in der vielbeachteten Metastudie „Grenzenloses Risiko: Gefährdung Deutschlands durch schwere Unfälle in Schweizer Atomkraftwerken“ gut dokumentiert. Die Studie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass ein schwerer Unfall in einem Schweizer AKW Deutschland härter treffen würde als die Schweiz. Die Hauptlast würde dabei Baden-Württemberg tragen.

„Wir fordern die künftige Landesregierung auf, sich gegenüber der Schweiz und der Bundesregierung für ein baldiges Ende des Überzeitbetriebs der Schweizer Atomanlagen einzusetzen und dies etwa in einem bindenden Staatsvertrag festzuschreiben“, sagt Dr. med. Jörg Schmid von der IPPNW aus Stuttgart.

Bereits im Dezember 2024, kurz bevor das AKW Leibstadt den Überzeitbetrieb von mehr als den bei der Inbetriebnahme avisierten 40 Jahren Laufzeit aufnahm, forderten in einem offenen Brief über 500 Ärzt*innen und mehr als 250 weitere Unterstützer*innen aus der Region die Stilllegung des Uralt-Reaktors.

„Die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung wäre die Pflicht der Schweizer Behörden gewesen. Gegenüber unseren Schweizer Nachbarn auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bestehen, wäre das Mindeste. Die voraussichtliche künftige Landesregierung des direkt betroffenen Nachbarlandes Baden-Württemberg muss vereinbaren, ein Schiedsgerichtsverfahren im Sinne der Espoo-Konvention einzufordern”, betont Dr. Jörg Schmid.

Gegenwärtig prüft das Implementation Committee der Espoo-Konvention (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) den von den Internationalen Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) aus Deutschland und der Schweiz vorgebrachten Verdacht, die Schweiz habe ihre Verpflichtungen aus der Konvention verletzt.

 

Der Originalartikel kann hier besucht werden