13.04.2026 Der französische Baustoffkonzern Lafarge sowie vier ehemalige Führungskräfte sind vom Pariser Strafgericht wegen Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen internationale Sanktionen schuldig gesprochen worden. Zehn Jahre nach Einreichung der Strafanzeige durch Sherpa, das ECCHR und ehemalige syrische Lafarge-Beschäftigte markiert das Urteil einen entscheidenden Wendepunkt im Kampf gegen Straflosigkeit von Unternehmen. Den betroffenen syrischen Beschäftigten bleibt der Zugang zu Gerechtigkeit jedoch weiterhin verwehrt: Sie warten nach wie vor auf Entschädigung.
Das Gericht stellte fest, dass Lafarge zwischen 2013 und 2014 insgesamt 4,7 Millionen Euro an terroristische Gruppen – insbesondere an den sogenannten Islamischer Staat – zahlte, um den Betrieb seines Zementwerks in Syrien trotz des Bürgerkriegs aufrechtzuerhalten. Dabei nahm das Unternehmen erhebliche Risiken für die eigenen Beschäftigten in Kauf. Gegen Lafarge wurde die Höchststrafe in Form einer Geldbuße verhängt. Die ehemaligen Führungskräfte erhielten Haftstrafen zwischen drei und sechs Jahren.
Zusätzlich wurden vier weitere Personen verurteilt: zwei lokale Sicherheitsverantwortliche sowie zwei Vermittler, darunter der syrische Geschäftsmann Firas Tlass.
Dieses Urteil ist in zweifacher Hinsicht historisch: Erstmals wurde ein französisches Unternehmen wegen der Finanzierung einer terroristischen Organisation verurteilt. Zudem hat bislang kein französisches Gericht einen Fall der Terrorismusfinanzierung verhandelt, der ein derart hohes Finanzvolumen betraf.
Ein Meilenstein für die Unternehmensverantwortung
Das Gericht stellte fest, dass Lafarge ein systematisches Zahlungssystem an bewaffnete Gruppen aufgebaut hatte, um den Betrieb seines syrischen Zementwerks aufrechtzuerhalten und wirtschaftliche Interessen zu sichern. Intransparente Finanzstrukturen dienten dazu, diese Zahlungen und ihre Empfänger zu verschleiern.
Das Gericht erkannte an, dass dieses System auf gemeinsamen Entscheidungen von Führungskräften am Pariser Hauptsitz und in der syrischen Tochtergesellschaft beruhte – und im Interesse des Lafarge-Konzerns umgesetzt wurden. Die individuelle strafrechtliche Verantwortung von Führungspersonen darf nicht dazu führen, dass sich der Konzern als solcher seiner Verantwortung entzieht.
Die Verurteilung von Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung über seine syrische Tochtergesellschaft setzt einen wichtigen Präzedenzfall: Französische Muttergesellschaften können sich künftig nicht mehr durch den Verweis auf ihre Auslandstöchter entziehen. Das Urteil ist ein bedeutender Erfolg im Kampf gegen Straflosigkeit multinationaler Unternehmen bei schweren Menschenrechtsverletzungen.
„Lafarge wusste, was wir durchgemacht haben – die Checkpoints, die Bedrohungen, die tägliche Angst – und hat dennoch das Leben seiner Beschäftigten dem Profit untergeordnet. Wir, ehemalige Lafarge-Beschäftigte, die ausgesagt haben, sprechen auch im Namen vieler früherer Kolleg*innen. Unsere Leidensgeschichten sind unterschiedlich, doch uns eint das Vertrauen in die französische Justiz und die Gewissheit, dass das erlittene Unrecht nicht ungesühnt bleibt. Auch wenn wir heute enttäuscht sind – nach zehn Jahren, ohne Entschädigung und ohne Anerkennung unseres Leids – werden wir nicht aufgeben. Wir werden weiter für unsere Rechte und die Gerechtigkeit kämpfen“, erklärten ehemalige Lafarge-Beschäftigte im Rahmen des Prozesses.
Keine Entschädigung bleibt für Betroffene
Mehr als 190 ehemalige syrische Lafarge-Beschäftigte beteiligten sich als Nebenkläger*innen an dem Verfahren. Rund zehn von ihnen sagten vor Gericht aus und schilderten ihren Alltag: geprägt von Kündigungsdrohungen, Entführungen, dem Durchqueren von Gebieten unter Scharfschützenbeschuss und Checkpoints, Bombardierungen sowie der ständigen Gefahr von Repressalien durch bewaffnete Gruppen.
Das Gericht entschied jedoch, dass ihnen kein Anspruch auf Entschädigung zusteht, da Einzelpersonen nicht als Opfer von Terrorismusfinanzierung anerkannt werden könnten. Mehr als ein Jahrzehnt nach den Ereignissen verlassen die ehemaligen Beschäftigten den Gerichtssaal somit ohne Wiedergutmachung – und müssen weiter auf Gerechtigkeit warten. Die erheblichen Hürden beim Zugang zu Entschädigung verhindern effektiven Rechtsschutz für Betroffene unternehmerischen Fehlverhaltens.
Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Kommt es zu einem weiteren Verfahren?
Der Zeitraum, in dem Lafarge den sogenannten Islamischen Staat finanzierte, fällt mit schwersten Verbrechen gegen die syrische Zivilbevölkerung sowie dem Beginn des Völkermords an den Jesid*innen zusammen. Gegen Lafarge wird weiterhin wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt – ein Vorwurf, der über Terrorismusfinanzierung hinausgeht und die Unterstützung schwerster völkerrechtlicher Verbrechen betrifft.
Nach nahezu acht Jahren Ermittlungen ist es entscheidend, dass dieser Komplex vor Gericht verhandelt wird. Als Nebenkläger werden Sherpa und das ECCHR die ehemaligen syrischen Beschäftigten weiterhin unterstützen und auf eine umfassende juristische Aufarbeitung drängen.
Die zentrale Rolle der Zivilgesellschaft
Zivilgesellschaftliche Organisationen und investigativer Journalismus sind als Gegenmacht zentral im Kampf gegen Unternehmenskriminalität. Dieses Verfahren geht auf die 2016 eingereichte Strafanzeige von Sherpa und ECCHR gemeinsam mit ehemaligen Lafarge-Beschäftigten zurück – gefolgt von einem Jahrzehnt an juristischer Arbeit und politischer Advocacy.
Der Fall zeigt eindrücklich: Eine unabhängige und angemessen ausgestattete Justiz ist eine zentrale Voraussetzung für Rechtsstaatlichkeit und ein entscheidender Hebel im Kampf um Unternehmensverantwortung – insbesondere gegenüber finanzstarken Akteuren mit erheblichem politischem und medialem Einfluss.










