(Madrid, El Salto).- Gewalt ist das Hauptmotiv, das zehntausende Personen aus aller Welt dazu bringt, den Exodus nach Europa zu unternehmen. Der Fluchtgrund Gewalt im Geschlechterverhältnis trifft Jahr für Jahr vor allem Frauen und Mädchen. Wie viele sich über tausende Kilometer hinweg ins Unbekannte aufmachen, um vor Angriffen zu fliehen und neu zu beginnen, ohne Ressourcen oder Zugang zu gemeinschaftlichen Netzwerken, ist nicht bekannt. Das Statistikportal der spanischen Regierung über geschlechtsspezifische Gewalt liefert keine Daten über die Anzahl der Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen, die von Frauen* unter dieser Fallgruppe gestellt wurden. Offizielle Statistiken darüber, wie viele Menschen international Schutz aus geschlechtsspezifischen Fluchtgründen beantragten, gibt es auch nicht.
Red Latinas forscht zum Fluchtgrund Sexistische Gewalt
Wer dennoch nachgezählt und eine umfangreiche Untersuchung zum Thema durchgeführt hat, sind die Mitglieder der Red de Mujeres Latinoamericanas y del Caribe (Red Latinas). In ihrem Bericht Sobrerepresentadas, desprotegidas y en resistencia (überrepräsentiert, schutzlos und widerständig) zeigen sie, dass Frauen aufgrund sexistischer Gewalt den Schutz der Aufnahmeländer genießen sollten, die Anzahl der deshalb erteilten Aufenthaltsgenehmigungen jedoch gering ist: In den letzten 20 Jahren waren es 43.327. Nicht viel, erklärt Red Latinas, besonders, wenn man bedenkt, dass weibliche Migranten vor, während und nach dem Migrationsprozess von sexistischer Gewalt betroffen sind. Tatsächlich enthüllt ein Bericht auf der Website der Spanischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Xenophobie Observatorio Español del Racismo y la Xenofobia (OBERAXE) genau dies: 63 Prozent der migrierten Frauen* haben eine Form von Gewalt erfahren, am häufigsten im Herkunftsland, doch oft nach der Ankunft in Spanien habe sich die Gewalt verstetigt. Die Internationale Organisation für Migration IOM schätzt außerdem, dass 48 Prozent der Migrant*innen auf der Welt Frauen* sind, von denen ein großer Teil aus Zusammenhängen von Gewalt, Armut oder Verfolgung flieht.
Kein Zugang zu elementaren Rechten und Ressourcen
Frauen, die aufgrund ihrer Gewalterfahrung bereits schweres Gepäck mit sich tragen, sind oft ohne Schutz durch ein System, das ihnen den Zugang zu elementaren Rechten und Ressourcen verweigert. So steigert sich ihre Vulnerabilität um ein Vielfaches, und die Fähigkeiten zur Resilienz und Überwindung der Gewalterfahrung schwinden. Teilweise entspringe diese institutionelle Vernachlässigung einem Mangel an politischem Willen und vielen Jahrzehnten rassistischer Migrationspolitik, so die Expertinnen. Diejenigen, die es schaffen, ihren Geburtsort zurückzulassen, lösen sich damit auch von ihrem gesamten Unterstützungsnetz und überlassen ihre Kinder der Verantwortung anderer Frauen der Familie wie Mütter oder Tanten. In vielen Fällen sehen sie sich mit enormen sprachlichen Barrieren im Zielland konfrontiert. Die große Mehrheit hat bereits alle Möglichkeiten der Unterstützung für Betroffene sexistischer Gewalt in ihren Ländern ausgeschöpft. Binnenmigrationen, oft aufgrund andauernder sexueller Gewalt in den lateinamerikanischen Guerilla-Kriegen, sind keine Seltenheit: „Viele haben sich beschwert, um Hilfe gebeten, sind in ihrem eigenen Land umgezogen, aber sie haben sich nicht sicher gefühlt, oder der Schutz war nicht effektiv, so dass ihr letzter Ausweg, der Gewalt zu entgehen, die Migration ist. Es ist für gewöhnlich nicht so, dass eine Frau eines Tages aus dem Haus geht und sich plötzlich entscheidet zu fliehen“, erklärt der Verein Asociación Por Tí Mujer (Für dich, Frau). Die Gruppe setzt sich seit 2009 mit einem intersektionalen Ansatz für die Rechte migrantischer Frauen* in Spanien ein, die geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt waren. In dem Moment, in dem Frauen* sich auf den Weg machen, verschulden sie sich, oft sehr hoch. Dies zeigt, wie dringend nötig es ist, sichere und legale Wege des Grenzübertritts zu schaffen. „Sie verkaufen oft all ihr Eigentum, ihr Haus, ihr Auto, ihr Geschäft, alles, um hierher zu kommen und wieder bei null anzufangen“, erzählen die Aktivistinnen. Viele Frauen entkommen der physischen Gewalt in der Ehe, doch die Bandbreite ist groß: Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/FGC) bedroht nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR aktuell mehr als 230 Millionen Frauen und Mädchen weltweit; weitere Gründe sind über lange Zeiträume anhaltende psychologische Gewalt, ökonomische Gewalt und Kontrolle der Einkünfte, Zwangssterilisation, selektive Abtreibung, Zwangsheirat und sexuelle Übergriffe in Paarbeziehungen sowie andere Formen der Gewalt in Verbindung mit dem Geschlechterverhältnis. Das UNHCR betont in einem Bericht, dass in den letzten Jahren die Zahl der Asylanträge von Frauen merklich angestiegen ist. Zwischen Januar und Oktober des Jahres 2025 haben 50.334 Frauen und Mädchen Asyl in Spanien beantragt, was 41 Prozent aller registrierten Asylantragssteller*innen in diesem Zeitraum ausmacht. 65 Prozent der Frauen und Mädchen, die im selben Jahr als Geflüchtete in Spanien anerkannt wurden, flohen vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Zwischen Januar und Oktober hat Spanien den Status als Geflüchtete aus Gründen des Geschlechts bei 1.588 Frauen und Mädchen anerkannt.
Das Aufenthaltsgesetz: ein Hindernis für den Schutz der Betroffenen
Die Statistiken der humanitären Organisationen zeigen klar die deutliche geschlechtsspezifische Schieflage der jährlichen Migrationszahlen. Warum jedoch behindern die spanischen Behörden letzten Endes die Erlangung eines legalen Aufenthalts für die überlebenden Frauen, wenn sie in Spanien ankommen? Die Expertinnen betonen, dass das System trotz bestehender gesetzlicher Garantien zu viele Lücken aufweist, die die tatsächliche Ausübung dieser Rechte in vielen Fällen verhindern. Dies ist besorgniserregend, denn die Bedürfnisse, die Betroffene bei ihrer Ankunft haben, sind dringlich: Unterkunft, medizinische Versorgung, wirtschaftliche und rechtliche Ressourcen, Begleitung und Beratung, Anerkennung von Bildungsabschlüssen, aber auch Zugang zu psychologischer Versorgung sowie Bildungsangebote, sowohl in Sprachen als auch bei Fragen zu Recht und Behörden. Nach dem spanischen sogenannten „Ausländergesetz“ können Betroffene geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien beantragen. Diana Ximena Tutistar-Rosero, Mitglied des Unterstützungsnetzwerks für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Immigrantinnen Red Aminvi und der Red Latinas, betont jedoch gegenüber El Salto, dass zum jetzigen Zeitpunkt in Spanien Frauen* in dieser Situation nur dann Zugang zu einem legalen Aufenthaltsstatus haben, wenn sie eine Schutzanordnung vorweisen können, einen Bericht der Staatsanwaltschaft über die Existenz von Indizien oder eine strafrechtliche Verurteilung, die die Tatsachen beweist. Diese Voraussetzung sei überaus schwierig zu erfüllen, und dadurch fielen tausende von Frauen* aus dem Schutzsystemen. Wenn ein Gerichtsverfahren nicht mit einem rechtskräftigen Urteil endete, hat die betroffene Person kein Recht auf Zugang zu den Schutzsystemen oder auf einen legalen Aufenthaltsstatus. Tatsächlich werden viele Fälle aus Mangel an schlüssigen Beweisen eingestellt. Wer im Herkunftsland Gewalt erfahren hat, kann auch keinen rechtlichen Schutz unter dem spanischen Gesetz gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis erhalten, denn die Ley Orgánica 1/2004 vom 28. Dezember bezieht sich nur auf Taten, die innerhalb des spanischen Staatsgebiets verübt wurden. „Eine Frau, die vor geschlechtsspezifischer Gewalt nach Spanien flieht, hat also weder Zugang zu einer Zufluchtswohnung noch zu einer 24 Stunden geöffneten Anlaufstelle. Das hätte sie nur, wenn die Gewalt in Spanien stattgefunden hätte“, schildert Tutistar-Rosero. Wenn die Gewalt weitergeht, beispielsweise in Form von Drohungen durch Telefonnachrichten, dann könne sie Anzeige erstatten, auch wenn sie sich ohne regulären Aufenthaltsstatus in Spanien befände. Das Ergebnis dieser erneuten Schutzlosigkeit ist die Reviktimisierung und Retraumatisierung von Überlebenden. „Das bedeutet, keinen Zugang zu Wohnraum zu haben, keine Gesundheitsversorgung und keine Arbeit, kein Bankkonto eröffnen zu können, sich gezwungen zu sehen, die prekärsten Jobs anzunehmen, weil du nicht auf der Straße leben kannst, etc. Es ist wie ein Standfahrrad, du trittst in die Pedale, aber kommst nie voran, bleibst immer auf der gleichen Stelle. Diese Situation laugt dich aus, und diese Angst, ohne regulären Aufenthaltsstatus zu sein, wirkt sich direkt auf dein Selbstwertgefühl aus, auf deine Art, das Leben anzugehen,“ beschreibt sie im Gespräch mit Edith Espínola, antirassistische Aktivistin und Mitglied von Servicio Doméstico Activo (Sedoac) („Aktive Haushaltsarbeiter*innen“), der Bewegung Regularización Ya (Legalisierung Jetzt) und anderer Organisationen. Ihrer Einschätzung nach trägt das aktuelle Aufenthaltsgesetz dazu bei, die Unsicherheit der Frauen zu vergrößern und zu verlängern, so dass nach ihrer Ankunft in Spanien eine weitere Art von Gewalt hinzukommt: die institutionelle, Frucht eines strukturell rassistischen Systems. Die neue Regierungsverordnung zur einmaligen Legalisierung von Migrant*innen, deren Umsetzung ab April 2026 vorgesehen ist, bietet Hoffnung für die Organisationen, die mit diesen Personen arbeiten, doch einige Aktivist*innen bezeichnen es als gutgemeintes „Flickwerk“, das die strukturellen Wurzeln des Problems nicht angeht. Die Zeug*innenberichte der Opfer werden überproportional oft in Frage gestellt, wenn es sich dabei um Migrant*innen handelt, sei es bei der Polizei, bei sozialen Diensten oder Gerichten. „Migrantischen Frauen wird oft nicht geglaubt, sondern unter Rückgriff auf rassistische Stereotypen unterstellt, dass sie Anzeige erstatten könnten, um Papiere zu bekommen“, lässt Espínola einfließen. Aufgrund dieser Stigmata werden viele Anzeigen gar nicht aufgenommen. Die Sprachbarriere wird oft unterschätzt, obwohl sie ein häufiges Hindernis ist. Viele kürzlich migrierte Frauen wenden sich nicht an die Behörden, weil dort sowohl Dolmetscher*innen fehlen als auch eine gewisse Sensibilität darin, mit Betroffenen umzugehen, die aus Zusammenhängen extremer Gewalt kommen.
Sexistische Gewalt aus Angst vor Abschiebung nicht angezeigt
Gerade weil sie Formen von Gewalt durchlebt haben, die Abhängigkeiten gegenüber den gewaltausübenden Personen reproduzieren – ökonomische, aber auch emotionale – empfinden viele Frauen* zu viel Angst vor einer Abschiebung und Schuldgefühle, um Anzeige zu erstatten, weil sie sich verantwortlich fühlen für das Leid, das auf ihre Misshandler zukommen kann, vor allem wenn es sich um die Väter ihrer Kinder handelt. Schuldgefühle rühren auch daher, dass sie oft nicht mit ihren Kleinen migrieren konnten. Manche warten aufgrund offengelegter sexistischer Gewalt jahrelang auf eine Familienzusammenführung mit ihren Kindern und durchleben eine Ebene von Trauer im Migrationsprozess (duelo migratorio), die unsichtbar gemacht wird. „Zu fühlen, dass die einzige Beziehung, die ich mit meinen Kindern habe, über einen Bildschirm zusatndekommt, zu wissen, dass sie alles brauchen, was ich finanziell erreichen kann, um lernen zu können und wirtschaftlich stabil zu sein, aber physisch nicht bei ihnen sein zu können, das erzeugt Druck auf die seelische Gesundheit und das Selbstwertgefühl“, erzählen Betroffene bei Por Tí Mujer zum Thema Mutterschaft in Kontexten von Migration und Gewalt. Bei Sedoac wird der Fall einer Frau erzählt, „die wegen sexistischer Gewalt flüchten musste. Ihre Kinder wurden von der Familie väterlicherseits entführt, und sie kann sie seit einigen Jahren nicht sehen. Das ist eine große Last für eine Frau, die bereits aus einer Situation brutaler Gewalt kommt.“ Diejenigen, die es schaffen, mit ihren Kindern zu fliehen, leiden fast immer unter der Furcht, das Sorgerecht zu verlieren, wenn sie keinen regulären Aufenthaltsstatus bekommen und keine Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, gerade wegen dieses bürokratischen und juristischen Labyrinths und der zahllosen Hürden im System. „Wenn du diesen Prozess in Angriff nimmst und es dann nach einem Jahr immer noch kein Urteil gibt, du keinen Schuldspruch vorweisen kannst und deswegen schutz- und obdachlos auf der Straße landest und dein Kind in einer Wohneinrichtung, dann wächst natürlich das Misstrauen gegenüber den Institutionen“, betont Tutistar-Rosero besorgt. Für die Red de Mujeres Latinoamericanas y del Caribe haben die unsicheren Rahmenbedingungen Folgen auf der individuellen, kollektiven und symbolischen Ebene. Ohne legale Wege zum Aufenthalt steigt das Risiko, erneut sexistische Gewalt zu erleiden. „Frauen sind nicht nur mit Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts konfrontiert, sondern auch mit Xenophobie und fehlendem Zugang zu Leistungen der grundlegenden Daseinsvorsorge wie Gesundheit, Bildung und Justiz,“ darauf weist die „lateinamerikanische Landkarte der Feminizide“ hin. Auch der von der NGO Movimiento por la Paz (Bewegung für den Frieden) ausgearbeitete Bericht stellt fest: „Schutzlosigkeit, das Fehlen von Unterstützungsnetzwerken und Diskriminierung aufgrund von Geschlechterstereotypen können geschlechtsspezifische Gewalt verschärfen. Mit diesen Faktoren muss man ganzheitlich umgehen und verschiedene Dimensionen der Gewalt und die Rahmenbedingungen einbeziehen“, betonen sie.
Ein Rückschritt für die Rechte Asyl beantragender Frauen
Auf dem Papier und nach den Vorgaben des internationalen Rechts genießen Menschen, die vor einem Konflikt oder einer für sie lebensgefährlichen Gewaltsituation in ihrem Herkunftsland fliehen, Schutz und Asyl. So legt die spanische Regierung in Übereinstimmung mit dem europäischen Flüchtlingsstatut fest: „Der Geflüchtetenstatus wird anerkannt, wenn Frauen sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Motiven, wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sexuellen Orientierung außerhalb ihres Herkunftslandes befinden und aus ebendieser Furcht nicht auf die Schutzmöglichkeiten dieses Landes zurückgreifen möchten. Zu den Motiven zählen unter anderem: körperliche oder psychische Gewalt durch Partner oder Ex-Partner“, bestimmt die Regierungsdelegation gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Das Fehlen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und das Fortschreiten immer mehr auf Sicherheit ausgerichteter Migrationspolitiken erschweren jedoch Garantien, die das Recht auf Asyl effektiv machen können. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, allgemein bekannt als Istanbul-Konvention, erkennt an, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen ist. Es wurde von Spanien ratifiziert und trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Trotzdem ist die Gesamtzahl der Asylanträge (144.396) in Spanien um 14 Prozent gesunken, „insbesondere aufgrund der Externalisierung der Grenzen und der Anwendung der neuen Ausführungsvorschriften des Aufenthaltsrechts, vor allem gegenüber Personen aus Kolumbien (-64 Prozent), Peru (-66 Prozent) oder Senegal (-57 Prozent)“, referiert der Bericht der NGO Comisión Española de Ayuda al Refugiado CEAR über Asyldaten des Jahres 2025. „Oft werden Asylanträge wegen geschlechtsspezifischer Gewalt hier in Spanien abgelehnt, während im Herkunftsland die geschlechtsspezifische Gewalt anerkannt und verfolgt wird, der Schutz kommt jedoch nie bei den Betroffenen an. Uns sind sehr wenige Fälle von Asyl wegen sexistischer Gewalt bekannt. Asyl wird vor allem gewährt, wenn die Aggressoren sehr mächtig sind. Wenn es Beamte sind oder Leute mit irgendeine Machtposition in der Regierung, dann wird schon manchmal verstanden, dass da ein Risiko besteht. Bei der großen Zahl der alltäglichen Fälle sehen wir nicht, dass diese Mechanismen effektiv funktionieren“, unterstreicht Por Tí Mujer.
Diese Argumentationslinie vertieft Virginia Álvarez, verantwortlich für den Bereich Forschung zu Menschenrechten, Justiz und Innenpolitik bei Amnesty International Spanien. „Hier in Spanien stoßen wir auf viele Hindernisse, bis wir Gerechtigkeit bekommen. In Kontexten, in denen die Schutzmechanismen viel weniger entwickelt sind, wo es viel mehr Korruption in der Justiz gibt und wo es eine viel verwurzeltere patriarchale Kultur gibt, verschärft sich die Situation“, referiert die Expertin. Doch auch zahlreiche politische Interessen spielten eine Rolle, wenn es darum gehe, Länder, in denen eklatante Menschenrechtsverletzungen dokumentiert sind, als „sichere Drittstaaten“ einzustufen. „Europa ist seit vielen Jahren besessen davon, die Kontrolle seiner Außengrenzen zu externalisieren. Unter anderem sind Marokko, Algerien, Libyen als sichere Staaten eingestuft worden, so dass Europa Länder als sichere Zonen betrachtet, in denen mit allergrößter Klarheit Menschenrechtsverletzungen belegt sind“.
Das im Mai 2024 verabschiedete Europäische Migrations- und Asylpaket bedeutet einen weiteren Rückschritt für die Rechte der Betroffenen, anstatt ihnen beim Grenzübertritt Schutzmechanismen bereitzustellen. Zum sicherheitsorientierten und entmenschlichenden Charakter des Migrationspakets erklärt Tutistar-Rosero abschließend: „Es besteht eine permanente Verfolgung der Migration allgemein und der Frauen. Das Europäische Paket schafft keine legitimen Grenzkontrollen, sondern schränkt die Ausübung freier und wirklich sicherer Migration ein, die die Sicherheit der Menschen, die aus anderen Ländern geflohen sind, gewährleisten würde.“
Übersetzung: Constanze Schwärzer










