12.02.2026 – ECCHR kritisiert Entscheidung als Rückschlag für Rechtsschutz von Zivilist*innen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde eines im Gazastreifen lebenden Palästinensers gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel abgewiesen. Damit greift auch das Bundesverfassungsgericht nicht ein, um Menschen, deren Leben durch deutsche Rüstungsexporte gefährdet ist, effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Zwar erkennt das Gericht an, dass das Grundgesetz den deutschen Staat verpflichtet, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu schützen. Zugleich stellt es jedoch heraus, dass daraus in der Regel kein individueller Anspruch Betroffener auf konkrete staatliche Maßnahmen folgt.
Das Bundesverfassungsgericht sagt im Kern: Schutzpflichten gibt es zwar, aber einzelne Betroffene können daraus in der Regel keinen Anspruch auf konkrete Maßnahmen ableiten. In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn Entscheidungen der Bundesregierung Menschenleben gefährden oder dazu beitragen können, gibt es für die Betroffenen keinen effektiven Rechtsschutz. Damit bliebe staatliches Handeln in diesem hochsensiblen Bereich faktisch gerichtsfrei. Das ist aus Sicht des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eine massive Schwächung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Für Menschen, deren Leben von deutschen Rüstungsexporten bedroht ist, bleibt damit der Zugang zu Gerichten weiterhin versperrt, und die völkerrechtswidrige Auslieferung von Rüstungsgütern, die die Zivilbevölkerung in Gaza gefährden, weiter möglich.
Wenn ein Schutzsystem existiert, aber offensichtlich nicht verhindert, dass Waffen oder zentrale Komponenten von Israel trotz massiver ziviler Opfer und systematischer Völkerrechtsverbrechen eingesetzt werden können, dann genügt es nicht, einfach auf die Existenz dieses Systems zu verweisen. Rechtsschutz bedeutet doch gerade, staatliche Entscheidungen überprüfen zu können, wenn dieses System versagt.
Trotz zahlreicher Berichte über israelische Völkerstraftaten, Eilentscheidungen des Internationalen Gerichtshofs im Verfahren Südafrika gegen Israel sowie bestehende Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister und seinen früheren Verteidigungsminister, genehmigte die Bundesregierung weiterhin Waffenexporte. Diese summierten sich in den vergangenen zwei Jahren auf über 606 Mio. Euro. Deutschland trägt damit als zweitgrößter Waffenlieferant Israels konkrete Mitverantwortung für die israelischen Völkerrechtsverstöße in Gaza.
„Das Gericht erkennt Schutzpflichten zwar abstrakt an, verweigert aber ihre praktische Durchsetzung. Für Menschen, deren Leben durch die Folgen deutscher Rüstungsexporte bedroht ist, bleibt der Rechtsweg faktisch verschlossen“, kritisiert Dr. Alexander Schwarz, Co-Director des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR. „Gerade dort, wo es um Leben und Tod geht, müsste der Rechtsstaat gerichtliche Kontrolle ermöglichen. Stattdessen entzieht die Entscheidung staatliches Handeln in diesem sensiblen Bereich weitgehend der Überprüfung. Das kann nicht überzeugen.”
Gegenstand des Verfahrens sind Getriebeteile für die israelischen Panzer der Typen Merkava und Namer. Diese Panzer werden durch die israelischen Streitkräfte in großer Zahl in Gaza eingesetzt und nach Berichten wiederholt in völkerrechtswidriger Weise eingesetzt. Die Bodenoffensive der israelischen Streitkräfte könnte ohne diese mit deutschen Ersatzteilen einsatzfähig gehaltenen Panzer nicht geführt werden. Sie gefährden – neben vielen anderen – auch den in Gaza lebenden Beschwerdeführer an Leib und Leben. Deshalb hatte er sich bereits im Oktober 2024 an die Verwaltungsgerichte gewandt, um die Ausfuhr einer vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle mit Zustimmung der Bundesregierung erteilte Rüstungsgenehmigung zu stoppen.
Das ECCHR unterstützt den Beschwerdeführer gemeinsam mit den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen Al-Haq, Al Mezan und dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR). Shawan Jabarin, Generaldirektor von Al-Haq: “Die heutige Entscheidung ist das jüngste Beispiel einer Reihe von Verfahren in verschiedenen Ländern, in denen nationale Gerichte den außenpolitischen Präferenzen eines Staates in unangemessener Weise folgen und damit zur Entstehung einer Verantwortungslücke beitragen. Deutschland bleibt nach wie vor an das Völkerrecht gebunden, einschließlich der Völkermordkonvention, und darf keine Waffen liefern, wenn ein klares Risiko besteht, dass diese zu schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder zu einem einen Völkermord beitragen. Israels Vorgehen in ganz Palästina verstößt eindeutig gegen das humanitäre Völkerrecht und die Völkermordkonvention. Deutschlands Festhalten an einer Politik der Staatsräson, die israelische Verbrechen ungeachtet ihres Ausmaßes und ihrer Auswirkungen verteidigt und die Kosten für palästinensische Menschenleben bagatellisiert, muss angefochten werden. Wir werden uns weiterhin für Gerechtigkeit für das palästinensische Volk einsetzen.”
Der palästinensische Beschwerdeführer hat durch Angriffe der israelischen Streitkräfte schwerste persönliche Verluste erlitten: Seine Frau und sein Kind wurden im Februar 2024 bei einem Luftangriff getötet, später auch sein Vater und mehrere Brüder. Heute lebt er als mehrfach Binnenvertriebener unter prekären Bedingungen in einer provisorischen Unterkunft. Er machte geltend, dass deutsche Exportentscheidungen dazu beitragen, diese militärischen Operationen fortzuführen.
Ungeachtet des heutigen Beschlusses wird das ECCHR gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen die rechtlichen Möglichkeiten in den Fachgerichten weiter ausschöpfen, um rechtswidrige Rüstungsexporte nach Israel zu stoppen. Die Bundesregierung ist unabhängig von der heutigen Entscheidung rechtlich verpflichtet, Rüstungsexporte zu verweigern, wenn wie hier ein überwiegendes Risiko besteht, dass sie für Verstöße gegen das Völkerrecht eingesetzt werden.
Die Lage in Gaza bleibt prekär. Die im Oktober 2025 verkündete sog. Waffenruhe hat den Menschen in Gaza keine Sicherheit gebracht. Nach Angaben internationaler Organisationen wurden seitdem mehr als 574 Menschen getötet, darunter über 120 Kinder. Luftangriffe, Beschuss und militärische Operationen – und der israelische Völkermord – dauern an.

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).
Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.









